§13b Baugesetzbuch

Könnten Sie mir bitte mitteilen, wieviele Baugebiete nach §13b in den Kreisen Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis rechtsgültig genehmigt wurden. Welche Flächen umfasst das in den jeweiligen Kommunen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2021
  • Frist
    13. Juli 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Könnten Sie mir bitte mi…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
§13b Baugesetzbuch [#223155]
Datum
11. Juni 2021 15:04
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Könnten Sie mir bitte mitteilen, wieviele Baugebiete nach §13b in den Kreisen Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis rechtsgültig genehmigt wurden. Welche Flächen umfasst das in den jeweiligen Kommunen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223155/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen begehrten Informationen betreffen nicht den Zuständigkeitsbereich des Ministe…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage zu §13b Baugesetzbuch [#223155]
Datum
14. Juni 2021 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen begehrten Informationen betreffen nicht den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Zuständig für Ihre Fragestellung ist das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Aus diesem Grund haben wir Ihre Anfrage zuständigkeitshalber dorthin übermittelt. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Auskunftsersuchen vom 11. Juni 2021 können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Das Min…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 11. Juni 2021 - §13b Baugesetzbuch [#223155]
Datum
28. Juni 2021 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Auskunftsersuchen vom 11. Juni 2021 können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (damals Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau) hat zur kommunalen Anwendungspraxis des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens nach § 13b BauGB, auf dessen Grundlage die Gemeinden bis zum 31. Dezember 2019 Bebauungsplanverfahren einleiten konnten, eine Abfrage bei den Regierungspräsidien durchgeführt. Die Abfrage bezieht sich auf den Zeitraum vom Inkrafttreten der Regelung am 4. Mai 2017 bis zum Stichtag der Abfrage am 1. August 2020. Auf dieser Grundlage ergibt sich für die von Ihnen angefragten Landkreise folgende Anzahl von (zum Stichtag 1. August 2020 noch laufenden oder bereits abgeschlossenen) Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB: Landkreis Ravensburg: 73 Verfahren Landkreis Sigmaringen: 49 Verfahren Landkreis Bodenseekreis: 12 Verfahren. Die durchschnittliche Größe des Geltungsbereichs der nach § 13b BauGB aufgestellten Bebauungspläne, deren Plangebietsgrößen im Rahmen der Abfrage gemeldet wurden, lag landesweit bei ca. 1,6 Hektar. Eine Aufschlüsselung der jeweiligen Geltungsbereichsgrößen nach Kommunen sowie weitergehende Informationen zu den Planverfahren nach § 13b BauGB liegen uns nicht vor, weil die Städte und Gemeinden die Bebauungspläne im Rahmen ihrer grundgesetzlich garantierten Planungshoheit eigenverantwortlich aufstellen und eine Genehmigungspflicht weder seitens des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen noch einer anderen Behörde besteht. Bei der dargestellten Abfrage ist zu beachten, dass nur solche Bebauungspläne erfasst sind, von denen die Regierungspräsidien bereits im Zuge des Planaufstellungsverfahrens Kenntnis erlangt haben, wobei möglicherweise nicht alle Planverfahren (zeitnah) zum Abschluss gebracht worden sind. Gleichwohl dürften die im Abfragezeitraum erfassten Daten insgesamt ein realistisches Bild der Anwendungspraxis von § 13b BauGB geben. Mit freundlichen Grüßen