15.000 getötete Zwangsarbeiter in Katar

Bereits Mitte 2017 wurden die schlechten Bedingungen zur Schaffung des Sportevents der Fußball-WM in Katar für die Arbeiter im Rundfunk und Zeitungen bekannt gemacht. Zur Produktion von Fußballmedienprodukte sollen bis zu 15.000 Arbeiter getötet worden sein (Angaben: Spiegel, WDR). Etliche weitere wurden invalide oder schwer verletzt. Viele der Arbeiter sollen beim Bau der Medienproduktionsstätten (Sport-Stadien) um ihren Lohn geprellt worden sein. Die Arbeiter mussten dazu ihre Reisepässe abgeben, damit die Flucht von der Baustelle verhindert ist.

Derartige Großevents sind nur durch Medienschaffende möglich. Dafür wurden Rundfunkgelder im dreistelligen Millionenbereich aufgebracht, die zur Schaffung dieser Unterhaltungsindustrie dient. Diese Millionen muss ich per gesetzlicher Zwangsgebühren bezahlen, nur weil ich eine Wohnung bewohne. Ich kann mich der Beihilfe derartiger schwerer Menschenrechtsverletzungen durch Zahlung des Rundfunkbeitrag seit 2013 also gar nicht mehr entziehen.

Die Situation empfinde ich als untragbar. Es drängt sich auch die Frage auf, ob ich mich nach dem neuen §130 StgB "einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit" durch Beihilfe schuldig mache, denn auch die Grundsätze (§3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag) werden verletzt und darin sogar ins Gegenteil verkehrt. Dort heißt es ausdrücklich, dass der Rundfunk dem Schutz des Lebens, der Freiheit und der körperlichen Unversehrtheit dient.

Daraus ergibt sich folgende Frage:

- Wie stellt sich die Situation für den RBB in Erörterung der Rechtslage dar, der in Vertretung der ARD diese Zustände billigt, finanziert und in dieser Form beauftragen lässt?

- Warum werden die Bürger unter Vollstreckung und Haftandrohung gezwungen solche Beiträge für schwere Menschenrechtsverletzungen zu entrichten, obgleich der Rundfunk auch noch selbst über seine eigenen massiven Menschenrechtsverletzungen als Auftraggeber berichten lässt? (WDR titelte: "Wir sind Gefangene" oder "15.000 getötete Zwangsarbeiter für unseren Fußballjubel")

- Welche Möglichkeiten bestehen für mich derartige schwere Menschenrechtsverletzungen nicht weiter finanzieren zu müssen und welche Handhabe besteht um derartige Zustände zu stoppen?

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  • Datum
    27. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
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Tobias Weißenmayer
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bereit…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
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Tobias Weißenmayer
Betreff
15.000 getötete Zwangsarbeiter in Katar [#274166]
Datum
27. März 2023 12:02
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bereits Mitte 2017 wurden die schlechten Bedingungen zur Schaffung des Sportevents der Fußball-WM in Katar für die Arbeiter im Rundfunk und Zeitungen bekannt gemacht. Zur Produktion von Fußballmedienprodukte sollen bis zu 15.000 Arbeiter getötet worden sein (Angaben: Spiegel, WDR). Etliche weitere wurden invalide oder schwer verletzt. Viele der Arbeiter sollen beim Bau der Medienproduktionsstätten (Sport-Stadien) um ihren Lohn geprellt worden sein. Die Arbeiter mussten dazu ihre Reisepässe abgeben, damit die Flucht von der Baustelle verhindert ist. Derartige Großevents sind nur durch Medienschaffende möglich. Dafür wurden Rundfunkgelder im dreistelligen Millionenbereich aufgebracht, die zur Schaffung dieser Unterhaltungsindustrie dient. Diese Millionen muss ich per gesetzlicher Zwangsgebühren bezahlen, nur weil ich eine Wohnung bewohne. Ich kann mich der Beihilfe derartiger schwerer Menschenrechtsverletzungen durch Zahlung des Rundfunkbeitrag seit 2013 also gar nicht mehr entziehen. Die Situation empfinde ich als untragbar. Es drängt sich auch die Frage auf, ob ich mich nach dem neuen §130 StgB "einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit" durch Beihilfe schuldig mache, denn auch die Grundsätze (§3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag) werden verletzt und darin sogar ins Gegenteil verkehrt. Dort heißt es ausdrücklich, dass der Rundfunk dem Schutz des Lebens, der Freiheit und der körperlichen Unversehrtheit dient. Daraus ergibt sich folgende Frage: - Wie stellt sich die Situation für den RBB in Erörterung der Rechtslage dar, der in Vertretung der ARD diese Zustände billigt, finanziert und in dieser Form beauftragen lässt? - Warum werden die Bürger unter Vollstreckung und Haftandrohung gezwungen solche Beiträge für schwere Menschenrechtsverletzungen zu entrichten, obgleich der Rundfunk auch noch selbst über seine eigenen massiven Menschenrechtsverletzungen als Auftraggeber berichten lässt? (WDR titelte: "Wir sind Gefangene" oder "15.000 getötete Zwangsarbeiter für unseren Fußballjubel") - Welche Möglichkeiten bestehen für mich derartige schwere Menschenrechtsverletzungen nicht weiter finanzieren zu müssen und welche Handhabe besteht um derartige Zustände zu stoppen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 274166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274166/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Tobias Weißenmayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Weißenmayer
Rundfunk Berlin-Brandenburg
(No Reply) Vielen Dank für Ihre E-Mail an den rbb Guten Tag, sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer, Gu…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
(No Reply) Vielen Dank für Ihre E-Mail an den rbb
Datum
27. März 2023 12:03
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer, Guten Tag, sehr geehrte Hörerin, sehr geehrter Hörer, vielen Dank für Ihr Interesse am Programm des rbb. Wir sind bemüht Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Bitte beachten Sie: Unaufgefordert eingereichte Manuskripte oder Pressemitteilungen werden von uns automatisch gelöscht. Beleidigende oder anonyme bzw. namentlich nicht gekennzeichnete E-Mails werden nicht bearbeitet. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht alle Anfragen beantworten können. Alle E-Mails werden gelesen und bearbeitet und an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner weitergeleitet. Freundliche Grüße
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Ihre Anfrage vom 27.03.23 Sehr geehrter Herr Weißenmayer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.03.2023. Leider mu…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.03.23
Datum
3. April 2023 12:22
Status
Warte auf Antwort
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1,8 KB


Sehr geehrter Herr Weißenmayer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.03.2023. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der von Ihnen geltend gemachte Anspruch auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft bzgl. Ihrer Fragen nicht besteht. Die begehrten Informationen unterfallen bereits nicht dem Anwendungsbereich des IFG Berlin, da sie einem nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich geschützten Bereich unterfallen. Vorsorglich wird zudem darauf verwiesen, dass selbst bei Eröffnung des Anwendungsbereichs des IFG Berlin die angeforderte Auskunft aufgrund rechtlicher und tatsächlicher Unmöglichkeit ausgeschlossen ist. Der Auskunftsanspruch des § 3 Abs. 1 IFG Berlin muss seine Schranken neben den unmittelbar genannten Ausschlussvorschriften jedenfalls in den unmittelbar von der Verfassung geschützten Rechtsgütern finden - eine Auskunftserteilung darf in grundrechtlich garantierte Positionen nicht ohne Rechtfertigung eingreifen. Der rbb als Rundfunkanstalt nimmt aufgrund seiner Dualität im Gefüge der öffentlich-rechtlichen Organisationen eine Sonderstellung ein. Er ist zwar öffentlich-rechtlich organisiert, jedoch gem. Art. 5 Abs. 1 GG auch gegenüber dem Staat grundrechtsberechtigt und unterfällt dem Schutzbereich der Rundfunkfreiheit. Bezüglich der Frage, inwieweit das IFG Berlin auf den rbb anzuwenden ist, ist daher eine verfassungskonforme Auslegung geboten. Der Informationsanspruch ist, wie in diesem Fall, jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der verfassungsrechtlich durch Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG garantierte Rundfunkfreiheit nicht mehr Rechnung getragen wird wobei neben der freien Programmauswahl, Programmgestaltung und Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch mittelbare Einflüsse an der Rundfunkfreiheit gemessen werden müssen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 09.02.2012 - 5 A 166/10 -, juris Rn. 64 ff.; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2021 - 1 BvR 2756/20). Vorliegend richtet sich Ihr Auskunftsersuchen auf Fragen der Programmgestaltung bzw. der Wahl des Programmes und ist demzufolge mit Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG ausgeschlossen. Darüber hinaus ist hilfsweise vorzubringen, dass Ihr Antrag bereits an den formellen Voraussetzungen scheitert. Ihre Anfrage ist nicht vom Auskunftsanspruch des § 3 Abs. 1 IFG Berlin umfasst. Sie verlangen vielmehr eine allgemeine Rechtsberatung zur Befreiung von Rundfunkbeiträgen sowie strafrechtliche Beurteilungen. Dies ist vom Zweck des Gesetzes jedoch nicht gedeckt. Der Zweck ist, das festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen zugänglich zu machen. Ihre Anfrage umfasst ein solches festgehaltenes Wissen gerade nicht, sondern verlangt eine beratende rechtliche Auseinandersetzung mit den von Ihnen gestellten Fragen. Des Weiteren ist hilfsweise darauf hinzuweisen, dass Ihnen grundsätzlich gem. § 3 Abs. 1 S. 1 IFG-Berlin ein Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten zusteht. Akten im Sinne dieses Gesetzes sind alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Magnetbänder, Disketten, Filme, Fotos, Tonbänder, Pläne, Diagramme, Bilder und Karten, soweit sie amtlichen Zwecken dienen. Solche liegen zu Ihren aufgeworfenen Fragen jedoch nicht vor. Vielmehr handelt es sich bei Ihren Fragen um allgemeingehaltene Nachfragen. Dazu gibt es keine Unterlagen, die einer Verwaltungsangelegenheit zugeordnet sind (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.01.2011 - OVG 12 B 69/07). Zudem sei darauf hingewiesen, dass das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf den rbb nicht anwendbar ist, da der rbb keine zuständige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 2 VIG ist. Ich bedanke mich für Ihr Interesse! Mit freundlichen Grüßen
Tobias Weißenmayer
AW: Ihre Anfrage vom 27.03.23 [#274166]
Guten Tag, Ihre Antwort stützt sich auf die Ausführungen im Grundgesetz, …
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
Tobias Weißenmayer
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.03.23 [#274166]
Datum
3. April 2023 19:09
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihre Antwort stützt sich auf die Ausführungen im Grundgesetz, nicht jedoch auf die Grundstätze §3 der Rundfunkgebührenstaatsverträge, die unmissverständlich die Inhalte im Raum der "Programmfreiheit" des Artikel 5 regelt. Für die Finanzierung von schweren Menschenrechtsverbrechen im dreistelligen Millionenbetrag lässt sich darin kein Auftrag erkennen. Danach habe ich gefragt und dafür ist der RBB auch inhaltlich zuständig, dazu Stellung zu beziehen. Die Anfrage wurde nicht sachbezogen beantwortet. In der Bewertung der Schutzhöhe steht der Artikel 5 zur "Programmfreiheit" im Grundgesetz erst an fünfter Stelle. Übergeordnet dem Artikel 5 ist in Artikel 1 der Schutz der Menschenwürde zu sehen, der in Artikel 2 ebenso die körperliche Unversehrtheit und Freiheit garantiert. Der Artikel 5 kann daher kein Freifahrtschein zur Schaffung eines rechtsfreien Raumes für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sein, wenn für die Erstellung der Inhalte tausende Zwangsarbeiter getötet werden. Irgendein Auftrag oder eine Rechtsgrundlage lässt sich weder erkennen, noch wäre ein solcher Auftrag statthaft. Bereits bei Auftragsvergabe war die Menschenrechtssituation in Katar bekannt. Während dem Aufbau der Produktionsstätten zur Erstellung der Fußballmedienprodukte wurden die schweren Menschenrechtsverletzungen über Jahre offensichtlich gemacht. Die Rundfunkanstalten berichteten selbst, billigten und verharmlosten. Die Darstellungen, dies habe keinerlei Reaktionen und Empörung seitens der Rundfunkzahler oder von Menschenrechtsorganisationen ausgelöst ist kaum vermittelbar. Meiner Recherchen liegen andere Informationen vor, dazu verweise ich auch auf das öffentliche und unmissverständliche Schreiben der Evangelischen Kirche Deutschlands, die für 25 Millionen Mitglieder steht. In zahlreichen Medienberichten wurden die Zustände von Zwangsarbeit und die vielen Getöteten angeprangert für die der Rundfunk selbst Auftraggeber ist. Die gezeigten Zustände erinnern an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte. Das Rundfunksystem begründete sich historisch betrachtet auf diese deutsche Geschichte, weshalb "regierungsunabhängige" Aufklärung gewährleistet werden sollte. Dies beinhaltet der Schutz der Programmfreiheit in Artikel 5, nicht aber die Finanzierung von Medienprodukten die mit schweren Menschenrechtsverbrechen in Verbindung stehen. Offenbar wird aber genau diese "Rundfunkfreiheit" nun von der Körperschaft öffentlichen-Rechts dazu instrumentalisert, um Auftraggeber für schwere Menschenrechtsverbrechen zu werden, um damit "Unterhaltung und Bespaßung" der Rundfunkgebührenzahler zu ermöglichen. Der RBB ist mittels ARD als Auftraggeber und Geldgeber für die schweren Menschenrechtsverletzungen in Katar verantwortlich. Auch wenn der RBB in der Beantwortung der Anfrage keine Zuständigkeit sehen will und auf das Bundesverfassungsgericht verweist, sowie in der inhaltlichen Stellungnahme sich selbst durch Artikel 5 völlig befreit sieht, so bleibt die Frage in der Sache unbeantwortet, wozu die Grundsätze ein Rundfunkgebührenstaatsverträgen gebraucht werden, wenn dieser durch die Rundfunkanstalten keine Beachtung findet. Darin ist doch sehr ausdrücklich geregelt (§3 RStV) Zitat: "Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken." Ich danke Ihnen für die Hinweise, dass die Anfrage das Bundesverfassungericht bearbeiten sollte. Dieses hat meine erste Anfrage und Verfassungsbeschwerde zwar aufgenommen, jedoch diese ohne sachbezogene Begründung zurückgegeben, was nach deutschem Recht möglich ist. Damit ist der Rechtsweg in Europa freilich noch nicht ausgeschöpft. Es zeigt aber sehr deutlich, dass es in Deutschland auch nach der Nazi-Herrschaft offenbar keinerlei Interesse an einer fachgerechten Klärung derartiger menschenverachtender Zustände schwerer Menschenrechtsverbrechen in staatlicher Verantwortung gibt. Das ist nach meinem Empfinden ein sehr bedauernswerter Zustand unserer Demokratie und Medienlandschaft. Die Rundfunkanstalten mit hochbezahlten Verantwortungsträger sind in Verbindung der Finanzierung solcher massiver Menschenrechtsverbrechen, einschließlich aller sprachlosen politischen Akteure in den Rundfunkräten, meiner Meinung nach auch nur noch bedauernswertes unbrauchbares Beiwerk, die mit Menschenrechtsverbrechern gemeinsame Sache machen, öffentlich und ungeniert. Dass so etwas sprachlos macht, ist dann auch wieder sehr verständlich. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 274166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274166/
Tobias Weißenmayer
AW: Ihre Anfrage vom 27.03.23 [#274166]
Guten Tag, das Bundesverfassungsgericht hat meine Klage zur Klärung der S…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
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Tobias Weißenmayer
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AW: Ihre Anfrage vom 27.03.23 [#274166]
Datum
4. November 2023 00:32
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, das Bundesverfassungsgericht hat meine Klage zur Klärung der Sache unbeantwortet gelassen und nicht zur Entscheidung angenommen. Daher bitte ich Sie nochmals dazu Stellung zu beziehen, wie der Grundsatz (RSTV §3) in der Förderung des Lebens, der Freiheit und der körperlichen Unversehrtheit damit zu begründen ist, dass Produkte beauftragt werden, bei denen 6.000 (Angaben des WDR) bis zu 15.000 (Angaben des Spiegels) Zwangsarbeiter während der Produktion von Fußballmedien getötet werden. Es geht bei der Anfrage nicht um das Programm (Artikel 5 "Programmfreiheit") sondern ausschließlich um die von Ihnen akzeptierten Produktionsbedingungen für Spaß und Konsummedien, die durch den Rundfunkgebührenzahler bezahlt werden müssen und mit dem Geld der Tod von tausenden Zwangsarbeitern billigend in Kauf genommen wurde. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Tobias Weißenmayer
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Guten Tag, das Bundesverfassungsgericht hat meine Klage zur Klärung der S…
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Tobias Weißenmayer
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AW: Ihre Anfrage vom 27.03.23 [#274166]
Datum
4. November 2023 00:39
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
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Guten Tag, das Bundesverfassungsgericht hat meine Klage zur Klärung der Sache unbeantwortet gelassen und nicht zur Entscheidung angenommen. Daher bitte ich Sie nochmals dazu Stellung zu beziehen, wie der Grundsatz (RSTV §3) in der Förderung des Lebens, der Freiheit und der körperlichen Unversehrtheit damit zu begründen ist, dass Produkte beauftragt werden, bei denen 6.000 (Angaben des WDR) bis zu 15.000 (Angaben des Spiegels) Zwangsarbeiter während der Produktion von Fußballmedien getötet werden. Es geht bei der Anfrage nicht um das Programm (Artikel 5 "Programmfreiheit") sondern ausschließlich um die von Ihnen akzeptierten Produktionsbedingungen für Spaß und Konsummedien, die durch den Rundfunkgebührenzahler bezahlt werden müssen und mit dem Geld der Tod von tausenden Zwangsarbeitern billigend in Kauf genommen wurde. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>