15.01.2022 - Versammlungen - erlaubte und verbotene
- Versammlungs-Anzeigen für den 15.01.2022 in Hamburg
- Unterlagen zu den diesen Versammlungen gemachten Auflagen
- Unterlagen zu Verboten von Versammlungen am 15.01.2022 inklusive deren Begründung
Personenbezogene Daten Dritter, wie Versammlungsleiter und Anzeigender der Versammlungen, werden dabei nicht begehrt. Deren Namen, Anschriften, Telefonnummer und E-Mail-Adressen können gerne geschwärzt werden.
Ergebnis der Anfrage
Die größte erlaubte Veranstaltung des Tages war am Dammtorbahnhof mit 1000 Angemeldeten
https://fragdenstaat.de/anfrage/15-01-2…
Eine Versammlung mit über 10.000 Angemeldeten wurde wie folgt verboten:
https://fragdenstaat.de/anfrage/15-01-2…
Hamburg-Schutzpolizei-SP5-031/2022 vom 13.01.2022
„Das Maß ist voll - Händeweg von unseren Kindern!"
15.01.2022 14:00 Uhr, Glockengießerwall, ab Ferdinandstor entlang
1. Die Durchführung des o.a. Aufzuges ... ist hiermit untersagt.
2. Die Untersagung gilt auch für jede Form einer Ersatzveranstaltung im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg.
09.10.2021 00074 Teilnehmer, angemeldet 00100
23.10.2021 00395 Teilnehmer, angemeldet 00150
30.10.2021 00700 Teilnehmer, angemeldet 00300
06.11.2021 00530 Teilnehmer, angemeldet 00300
13.11.2021 00570 Teilnehmer, angemeldet 00300
20.11.2021 01.300 Teilnehmer, angemeldet 00500
27.11.2021 03.000 Teilnehmer, angemeldet 00500
04.12.2021 05.100 Teilnehmer, angemeldet 02.000
11.12.2021 08.630 Teilnehmer, angemeldet 04.000
18.12.2021 11.500 Teilnehmer, angemeldet 08.000 (Maskenpflicht) 28 Blöcke
08.01.2022 13.700 Teilnehmer, angemeldet 11.000 (Maskenpflicht) 24 Blöcke
ein Teil der Teilnehmenden nicht gewillt, oder gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist, den medizinischen Mundschutz zutragen. … bei dem Aufzug am 08.01.2022 … ca. 20 % der Teilnehmenden.
Es haben nach Aufzeichnungen der SP 5 im Zeitraum vom 13.12.2021 bis zum 10.01.2022 insgesamt 35 „Spaziergänge" stattgefunden, wovon 13 als nicht angemeldete Versammlungen bewertet wurden.
58. Verordnung zur Anderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
vom 16. Dezember 2021 (HmbGVBI. 2021, S. 852) verschärfte der Verordnungsgeber die infektionsschutzrechtlichen Vorgaben für Versammlungen dahingehend, dass unabhängig von der Teilnehmendenanzahl für sämtliche Teilnehmenden eine Maskentrageverpflichtung gilt („(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel gelten die folgenden Vorgaben: (...) 4. es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach § 8...")
§ 10 Abs. 4 Satz 1 und 2 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO
für Versammlungen unter freiem Himmel mit mehr als 5000 … Teilnehmern in der Regel eine Auflage nach Satz 1 erteilt werden, mit der die zulässige Anzahl der … Teilnehmer unter Berücksichtigung insbesondere der aktuellen epidemiologischen Lage sowie der räumlichen Bedingungen des angezeigten Versammlungsortes begrenzt wird.
... 18.12.2021 wurden durch die Polizei insgesamt 9 Teilnehmer aus der Versammlung ausgeschlossen, weil diese auch nach Aufforderung nicht bereit waren, eine medizinische Maske zu tragen. Des Weiteren wurden insgesamt 3 Strafanzeigen gefertigt, weil offensichtlich gefälschte Atteste zur Befreiung der Trageverpflichtung vorgezeigt wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass angesichts der Vielzahl der Teilnehmenden eine durchgängige Überprüfung nicht umsetzbar war.
Zusammenfassung der Landesbereitschaftspolizei (LBP) zum 18.12.2021…
„Die Kräfte der LBP 3 haben 259 Aufzugsteilnehmer hinsichtlich der Trageverpflichtung eines
MNS angesprochen und von diesen wurden 162 Atteste zur Befreiung der Maskenpflicht
vorgezeigt (konnten aufgrund der Vielzahl nicht kontrolliert werden).
23 Personen, die kein Attest vorzeigen konnten, wurden mündlich verwarnt.
Drei Personen wurden ausgeschlossen und es wurden 4 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.
Die Kräfte der LBP 2 haben 115 Aufzugsteilnehmer angesprochen
und es wurden 30 Atteste vorgelegt.
Die anderen Teilnehmer setzten ihren MNS auf.“
am 18.12.2021 28 Blöcke gebildet haben. … Durchschnitt von ca. 410 Personen.
Gemäß kooperierten und mit der Sozialbehörde abgestimmten Konzept
waren 200 infektionsschutzrechtlich zugelassen gewesen.
08.01.2022 ... Während des gesamten Aufzugverlaufs war das Tragen des Mundschutzes deutlich prägend. Das Verhältnis betrug 8 : 2, teilweise bis zu 9 : 1, vereinzelt schwankend aber auch weniger. Abstände wurden, soweit ersichtlich, überwiegend eingehalten."
Am 08.01.2022 … ca. 20 % der Teilnehmenden keine medizinische Maske getragen. …
Zahlreiche Personen zeigten ein ärztliches Attest vor. Hierbei konnte festgestellt werden,
dass 24 Atteste offensichtlich gefälscht worden waren.
Entsprechende Strafanzeigen wurden gefertigt.
Bei weiteren 5 Personen bestand zumindest der Verdacht der Fälschung.
Auch hier wurden entsprechende Berichte gefertigt.
Es wurden insgesamt 5 Ordnungswidrigkeitenverfahren
wegen des Nichttragens einer medizinischen Maske eingeleitet.
am 08.01.2022 … 24 Blöcke gezählt … im Durchschnitt etwa 570 Personen
da von bis zu 20 % der Teilnehmenden offensichtlich überhaupt das Tragen einer medizinischen Maske abgelehnt wird oder Atteste zur Tragebefreiung vorgelegt werden.
Anfrage erfolgreich
-
Datum20. Juni 2023
-
22. Juli 2023
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!