15.000 Tote Arbeiter für die WM in Katar ermöglicht durch Rundfunklizensgebühren

Bereits Mitte 2019 wurden die schlechten Bedingungen zur Schaffung des Sportevents der Fußball-WM in Katar für die Arbeiter im Rundfunk und Zeitungen bekannt gemacht. Bei der Schaffung des Sport-Events sind 15.000 Arbeiter verstorben, etliche weitere Invalide oder schwer verletzt worden. Viele der Arbeiter beim Bau des Stadions seien auch um ihren Lohn geprellt worden und mussten ihre Pässe abgeben, was eine Flucht verhinderte.

Derartige Events sind nur durch die Medienschaffenden möglich. Dafür werden Millionen an Lizenzgebühren aufgebracht, die zur Schaffung einer Unterhaltungsindustrie dienen. Diese Lizensgebühren muss ich per gesetzlicher Zwangsgebühren bezahlen, weil ich eine Wohnung bewohne. Ich kann mich der Beihilfe derartiger Menschenrechtsverletzungen durch Zahlung des Rundfunkbeitrag seit 2013 nicht mehr entziehen.

Die Situation empfinde ich als sehr belastend. Als Betroffener frage mich, ob ich mich der Beihilfe schuldig mache, wenn ich nicht sofort aus meiner Wohnung ausziehe, um keine Rundfunkgebühren bezahlen zu müssen.

- Wie stellt sich die Situation für das Bundesministerium für Justiz in Erörterung der Rechtslage dar?

- Wie kann ein Auftraggeber derartiger Menschenrechtsverletzungen durch die Zahlung von Lizensgebühren durch unser Grundgesetz rechtfertigen?

- Welche Vorgänge im Rechtswesen können Sie benennen, die dabei helfen diese rechtliche Situation in der Verantwortlichkeit für Menschenrechtsverletzungen zu klären?

Ergebnis der Anfrage

Es wurde die Nichtzuständigkeit in der Frage der rechtlichen Einschätzung erklärt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 0 Follower:innen
Tobias Weißenmayer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bereits Mitte 201…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Tobias Weißenmayer
Betreff
15.000 Tote Arbeiter für die WM in Katar ermöglicht durch Rundfunklizensgebühren [#243721]
Datum
18. März 2022 10:04
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bereits Mitte 2019 wurden die schlechten Bedingungen zur Schaffung des Sportevents der Fußball-WM in Katar für die Arbeiter im Rundfunk und Zeitungen bekannt gemacht. Bei der Schaffung des Sport-Events sind 15.000 Arbeiter verstorben, etliche weitere Invalide oder schwer verletzt worden. Viele der Arbeiter beim Bau des Stadions seien auch um ihren Lohn geprellt worden und mussten ihre Pässe abgeben, was eine Flucht verhinderte. Derartige Events sind nur durch die Medienschaffenden möglich. Dafür werden Millionen an Lizenzgebühren aufgebracht, die zur Schaffung einer Unterhaltungsindustrie dienen. Diese Lizensgebühren muss ich per gesetzlicher Zwangsgebühren bezahlen, weil ich eine Wohnung bewohne. Ich kann mich der Beihilfe derartiger Menschenrechtsverletzungen durch Zahlung des Rundfunkbeitrag seit 2013 nicht mehr entziehen. Die Situation empfinde ich als sehr belastend. Als Betroffener frage mich, ob ich mich der Beihilfe schuldig mache, wenn ich nicht sofort aus meiner Wohnung ausziehe, um keine Rundfunkgebühren bezahlen zu müssen. - Wie stellt sich die Situation für das Bundesministerium für Justiz in Erörterung der Rechtslage dar? - Wie kann ein Auftraggeber derartiger Menschenrechtsverletzungen durch die Zahlung von Lizensgebühren durch unser Grundgesetz rechtfertigen? - Welche Vorgänge im Rechtswesen können Sie benennen, die dabei helfen diese rechtliche Situation in der Verantwortlichkeit für Menschenrechtsverletzungen zu klären?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 243721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243721/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Tobias Weißenmayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Weißenmayer

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Weißenmayer, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. März 2022. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürg…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: << Adresse entfernt >> 15.000 Tote Arbeiter für die WM in Katar ermöglicht durch Rundfunklizensgebühren [#243721] - BMJ-ID: [26952002]
Datum
22. März 2022 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weißenmayer, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. März 2022. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um rechtliche Beantwortung von Fragen in der Sache selbst. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist in erster Linie mit Fragen der Gesetzgebung befasst. Es bereitet neue Gesetze und Verordnungen vor und entwirft Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen. Das BMJ ist daher für Ihr Anliegen leider nicht der richtige Adressat. Das inländische Rundfunkwesen, also Hörfunk und Fernsehen, einschließlich seiner Finanzierung, fällt in die ausschließliche politische Zuständigkeit der Bundesländer. Die Voraussetzungen der Rundfunkbeitragspflicht sind im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt. Die Erhebung der Rundfunkbeiträge ist Sache der Landesrundfunkanstalten, die sich dabei des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices bedienen. Die Bundesregierung – und damit auch das BMJ - hat auf diesem Gebiet weder Regelungskompetenzen noch Aufsichtszuständigkeiten. Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Möglichkeit haben, Ihr Anliegen dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuzuleiten Gerne übersende ich zu Ihrer Information die Kontaktdaten: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 (0)30 227 35257 Fax: +49 (0)30 227 36053 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Ich bedanke mich nochmals für Ihre Zuschrift und verbleibe mit freundlichen Grüßen