17. Bauabschnitt der A100

Was ist der aktuelle Planungsstand für den 17. Bauabschnitt für die A100 und wie sieht der Zeitplan dafür aus? Spezifisch zu letzterem Punkt zum Beispiel: Wann sind die Enteignungen der Immobilien entlang der geplanten Strecke anvisiert?
Können sie mir bitte Dokumente zu dem gesamten Komplex weiterleiten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
  • 0 Follower:innen
Marco Duschl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was ist der aktuelle Planungsstand fü…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Marco Duschl
Betreff
17. Bauabschnitt der A100 [#284143]
Datum
18. Juli 2023 08:49
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was ist der aktuelle Planungsstand für den 17. Bauabschnitt für die A100 und wie sieht der Zeitplan dafür aus? Spezifisch zu letzterem Punkt zum Beispiel: Wann sind die Enteignungen der Immobilien entlang der geplanten Strecke anvisiert? Können sie mir bitte Dokumente zu dem gesamten Komplex weiterleiten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marco Duschl Anfragenr: 284143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284143/ Postanschrift Marco Duschl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marco Duschl

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihre E-Mail vom 18.07.2023 Sehr geehrter Herr Duschl, beigefügt erhalten Sie hiesige Antwort zu Ihrer o. g. E-Ma…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihre E-Mail vom 18.07.2023
Datum
9. August 2023 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Duschl, beigefügt erhalten Sie hiesige Antwort zu Ihrer o. g. E-Mail. Mit freundlichen Grüßen