2. Corona-Symposium im Deutschen Bundestag am 11. und 12.11.2023

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Die Bundestagsfraktion der AfD organisiert am 11. und 12. November 2023 ein "2. Corona-Symposium im Deutschen Bundestag", auf dem bekannte Coronaleugner und Querdenker (bspw. Prof. Stefan Homburg, Prof. Sucharit Bhakdi u.v.m.) als Referenten eingeladen sind. Ich möchte bitte wissen, auf welcher Grundlage im Deutschen Bundestag eine solche Veranstaltung stattfinden darf und ob dies tatsächlich eine Veranstaltung im Deutschen Bundestag (als Institution) oder im Deutschen Bundestag (als Gebäude - dann wäre es NICHT der Deutsche Bundestag, sondern das Reichstagsgbebäude) ist.

Konkret:
1. Ist die oben genannte Veranstaltung eine Veranstaltung im "Deutschen Bundestag", also im Parlament und gesetzgebenden Organ der Bundesrepublik Deutschland?
2. Falls ja, findet sie im Rahmen einer Sitzung des Deutschen Bundestages statt?
3. Falls 1. ja, wer trägt im "Deutschen Bundestag", also im Parlament die Verantwortung für die Veranstaltung (Auswahl der Referenten, Zugangserlaubnisse etc.)?
4. Falls 1. ja, wer trägt die Kosten der Veranstaltung?

5. Sollte diese Veranstaltung KEINE Veranstaltung des "Deutschen Bundestages" als Parlament der Bundesrepublik Deutschland sein, auf welcher Grundlage wird die Veranstaltung als Veranstaltung "im Deutschen Bundestag" beworben?

6. Falls 1. nein, dürfen politische Parteien den "Deutschen Bundestag" im Sinne des Gebäudes "Reichstagsgebäude" als Gebäude für ihre Veranstaltungen nutzen?
7. Falls 6. ja, welche Räume sind dafür vorgesehen?
8. Falls 6. ja, müssen diese Räume ggf. angemietet werden und was kostet diese Anmietung?
9. Falls 6. ja, wer entscheidet ggf. auf welcher gesetzlichen Grundlage über die Vermietung/Nutzung von Räumlichkeiten im "Deutschen Bundestag" im Sinne des Gebäudes (Reichtsgagsgebäude)?
10. Falls 6. ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ggf. Räume des "Deutschen Bundestages" (im Sinne: Reichstagsgebäude) angemietet/genutzt werden dürfen?
11. Falls 6. ja, darf der Ort der Veranstaltung dann statt als "Reichstagsgebäude" als "Deutscher Bundestag" benannt werden?

12. Falls 1. und 6. nein, wie kommt es zu der Veranstaltung und ihrer Bewerbung und was folgen ggf. für Konsequenzen seitens des "Deutschen Bundestages"?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. November 2023
  • Frist
    9. Dezember 2023
  • 154 Follower:innen
Isabel Ruland
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundestagsfraktion der AfD organi…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Isabel Ruland
Betreff
2. Corona-Symposium im Deutschen Bundestag am 11. und 12.11.2023 [#291831]
Datum
7. November 2023 19:22
An
Deutscher Bundestag
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundestagsfraktion der AfD organisiert am 11. und 12. November 2023 ein "2. Corona-Symposium im Deutschen Bundestag", auf dem bekannte Coronaleugner und Querdenker (bspw. Prof. Stefan Homburg, Prof. Sucharit Bhakdi u.v.m.) als Referenten eingeladen sind. Ich möchte bitte wissen, auf welcher Grundlage im Deutschen Bundestag eine solche Veranstaltung stattfinden darf und ob dies tatsächlich eine Veranstaltung im Deutschen Bundestag (als Institution) oder im Deutschen Bundestag (als Gebäude - dann wäre es NICHT der Deutsche Bundestag, sondern das Reichstagsgbebäude) ist. Konkret: 1. Ist die oben genannte Veranstaltung eine Veranstaltung im "Deutschen Bundestag", also im Parlament und gesetzgebenden Organ der Bundesrepublik Deutschland? 2. Falls ja, findet sie im Rahmen einer Sitzung des Deutschen Bundestages statt? 3. Falls 1. ja, wer trägt im "Deutschen Bundestag", also im Parlament die Verantwortung für die Veranstaltung (Auswahl der Referenten, Zugangserlaubnisse etc.)? 4. Falls 1. ja, wer trägt die Kosten der Veranstaltung? 5. Sollte diese Veranstaltung KEINE Veranstaltung des "Deutschen Bundestages" als Parlament der Bundesrepublik Deutschland sein, auf welcher Grundlage wird die Veranstaltung als Veranstaltung "im Deutschen Bundestag" beworben? 6. Falls 1. nein, dürfen politische Parteien den "Deutschen Bundestag" im Sinne des Gebäudes "Reichstagsgebäude" als Gebäude für ihre Veranstaltungen nutzen? 7. Falls 6. ja, welche Räume sind dafür vorgesehen? 8. Falls 6. ja, müssen diese Räume ggf. angemietet werden und was kostet diese Anmietung? 9. Falls 6. ja, wer entscheidet ggf. auf welcher gesetzlichen Grundlage über die Vermietung/Nutzung von Räumlichkeiten im "Deutschen Bundestag" im Sinne des Gebäudes (Reichtsgagsgebäude)? 10. Falls 6. ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ggf. Räume des "Deutschen Bundestages" (im Sinne: Reichstagsgebäude) angemietet/genutzt werden dürfen? 11. Falls 6. ja, darf der Ort der Veranstaltung dann statt als "Reichstagsgebäude" als "Deutscher Bundestag" benannt werden? 12. Falls 1. und 6. nein, wie kommt es zu der Veranstaltung und ihrer Bewerbung und was folgen ggf. für Konsequenzen seitens des "Deutschen Bundestages"?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Isabel Ruland Anfragenr: 291831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291831/ Postanschrift Isabel Ruland << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Isabel Ruland

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