2. Corona-Symposium im Deutschen Bundestag am 11. und 12.11.2023
Die Bundestagsfraktion der AfD organisiert am 11. und 12. November 2023 ein "2. Corona-Symposium im Deutschen Bundestag", auf dem bekannte Coronaleugner und Querdenker (bspw. Prof. Stefan Homburg, Prof. Sucharit Bhakdi u.v.m.) als Referenten eingeladen sind. Ich möchte bitte wissen, auf welcher Grundlage im Deutschen Bundestag eine solche Veranstaltung stattfinden darf und ob dies tatsächlich eine Veranstaltung im Deutschen Bundestag (als Institution) oder im Deutschen Bundestag (als Gebäude - dann wäre es NICHT der Deutsche Bundestag, sondern das Reichstagsgbebäude) ist.
Konkret:
1. Ist die oben genannte Veranstaltung eine Veranstaltung im "Deutschen Bundestag", also im Parlament und gesetzgebenden Organ der Bundesrepublik Deutschland?
2. Falls ja, findet sie im Rahmen einer Sitzung des Deutschen Bundestages statt?
3. Falls 1. ja, wer trägt im "Deutschen Bundestag", also im Parlament die Verantwortung für die Veranstaltung (Auswahl der Referenten, Zugangserlaubnisse etc.)?
4. Falls 1. ja, wer trägt die Kosten der Veranstaltung?
5. Sollte diese Veranstaltung KEINE Veranstaltung des "Deutschen Bundestages" als Parlament der Bundesrepublik Deutschland sein, auf welcher Grundlage wird die Veranstaltung als Veranstaltung "im Deutschen Bundestag" beworben?
6. Falls 1. nein, dürfen politische Parteien den "Deutschen Bundestag" im Sinne des Gebäudes "Reichstagsgebäude" als Gebäude für ihre Veranstaltungen nutzen?
7. Falls 6. ja, welche Räume sind dafür vorgesehen?
8. Falls 6. ja, müssen diese Räume ggf. angemietet werden und was kostet diese Anmietung?
9. Falls 6. ja, wer entscheidet ggf. auf welcher gesetzlichen Grundlage über die Vermietung/Nutzung von Räumlichkeiten im "Deutschen Bundestag" im Sinne des Gebäudes (Reichtsgagsgebäude)?
10. Falls 6. ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ggf. Räume des "Deutschen Bundestages" (im Sinne: Reichstagsgebäude) angemietet/genutzt werden dürfen?
11. Falls 6. ja, darf der Ort der Veranstaltung dann statt als "Reichstagsgebäude" als "Deutscher Bundestag" benannt werden?
12. Falls 1. und 6. nein, wie kommt es zu der Veranstaltung und ihrer Bewerbung und was folgen ggf. für Konsequenzen seitens des "Deutschen Bundestages"?
Antwort verspätet
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Datum7. November 2023
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9. Dezember 2023
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