2. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG)

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Jeweils gesondert für alle weiterführenden Potsdamer Schulen (in öffentlicher und privater Trägerschaft), die zum Schuljahr 2023/2024 Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 7 aufgenommen haben, erbitte ich im Hinblick auf das Ü7-Verfahren zur Aufnahme für das Schuljahr 2023/2024 in der Landeshauptstadt Potsdam die folgenden Informationen:

1. Welche Bildungsgänge gemäß §15 Absatz 3 Satz 2 werden von der Schule angeboten?
2. Was ist die maximal verfügbare Anzahl an Schulplätzen für die Neuaufnahme von Schülerinnen und Schülern in Jahrgangsstufe 7 zum Schuljahr 2023/2024?
3. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden neu in Jahrgangsstufe 7 zum Schuljahr 2023/2024 aufgenommen?
4. Wie viele der unter 3. genannten Schülerinnen und Schüler haben in Jahrgagssufe 6 eine Bildungsgangempfehlung AHR erhalten?
5. Wie viele der unter 3. genannten Schülerinnen und Schüler haben im Ü7-Verfahren AHR als Wunsch-Bildunggang angegegen?
6. Wie viele der unter 3. genannten Schülerinnen und Schüler haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf?
7. Wie viele der unter 3. genannten Schülerinnen und Schüler haben ihren Wohnsitz in Potsdam?
8. Wie viele der unter 3. genannten Schülerinnen und Schüler haben haben eine Lernmittelbefreiung?

Jeweils gesondert für alle Potsdamer Grundschulen (in öffentlicher und privater Trägerschaft), die im Schuljahr 2022/2023 in Jahrgangsstufe 6 Halbjahreszeugnisse ausgegeben haben, erbitte ich im Hinblick auf das Ü7-Verfahren zur Aufnahme für das Schuljahr 2023/2024 in der Landeshauptstadt Potsdam die folgenden Informationen:

9. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in Jahrgangsstufe 6 ein Halbjahreszeugnis erhalten?
10. Wie viele der unter 9. genannten Schülerinnen und Schüler haben
a) eine Empfehlung für den Bildungsgang AHR erhalten?
b) in Deutsch, Mathe und Englisch eine Notensumme von 3?
c) in Deutsch, Mathe und Englisch eine Notensumme von 4?
d) in Deutsch, Mathe und Englisch eine Notensumme von 5?
e) in Deutsch, Mathe und Englisch eine Notensumme von 6?
f) in Deutsch, Mathe und Englisch eine Notensumme von 7?
g) eine Lernmittelbefreiung?
h) eine Lernmittelbefreiung und eine AHR-Empfehlung?

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 [#288851]
Datum
21. September 2023 21:04
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jeweils gesondert für alle weiterführenden Potsdamer Schulen (in öffentlicher und privater Trägerschaft), die zum Schuljahr 2023/2024 Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 7 aufgenommen haben, erbitte ich im Hinblick auf das Ü7-Verfahren zur Aufnahme für das Schuljahr 2023/2024 in der Landeshauptstadt Potsdam die folgenden Informationen: 1. Welche Bildungsgänge gemäß §15 Absatz 3 Satz 2 werden von der Schule angeboten? 2. Was ist die maximal verfügbare Anzahl an Schulplätzen für die Neuaufnahme von Schülerinnen und Schülern in Jahrgangsstufe 7 zum Schuljahr 2023/2024? 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden neu in Jahrgangsstufe 7 zum Schuljahr 2023/2024 aufgenommen? 4. Wie viele der unter 3. genannten Schülerinnen und Schüler haben in Jahrgagssufe 6 eine Bildungsgangempfehlung AHR erhalten? 5. Wie viele der unter 3. genannten Schülerinnen und Schüler haben im Ü7-Verfahren AHR als Wunsch-Bildunggang angegegen? 6. Wie viele der unter 3. genannten Schülerinnen und Schüler haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf? 7. Wie viele der unter 3. genannten Schülerinnen und Schüler haben ihren Wohnsitz in Potsdam? 8. Wie viele der unter 3. genannten Schülerinnen und Schüler haben haben eine Lernmittelbefreiung? Jeweils gesondert für alle Potsdamer Grundschulen (in öffentlicher und privater Trägerschaft), die im Schuljahr 2022/2023 in Jahrgangsstufe 6 Halbjahreszeugnisse ausgegeben haben, erbitte ich im Hinblick auf das Ü7-Verfahren zur Aufnahme für das Schuljahr 2023/2024 in der Landeshauptstadt Potsdam die folgenden Informationen: 9. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in Jahrgangsstufe 6 ein Halbjahreszeugnis erhalten? 10. Wie viele der unter 9. genannten Schülerinnen und Schüler haben a) eine Empfehlung für den Bildungsgang AHR erhalten? b) in Deutsch, Mathe und Englisch eine Notensumme von 3? c) in Deutsch, Mathe und Englisch eine Notensumme von 4? d) in Deutsch, Mathe und Englisch eine Notensumme von 5? e) in Deutsch, Mathe und Englisch eine Notensumme von 6? f) in Deutsch, Mathe und Englisch eine Notensumme von 7? g) eine Lernmittelbefreiung? h) eine Lernmittelbefreiung und eine AHR-Empfehlung? Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288851/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Anfrage an das zuständige Referat weitergeleitet. Mit freu…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: 2. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 [#288851]
Datum
27. September 2023 13:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Anfrage an das zuständige Referat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „2. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023“ vom 21.09.2023 (#288851) wu…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 [#288851]
Datum
24. Oktober 2023 08:16
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „2. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023“ vom 21.09.2023 (#288851) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „2. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023“ vom 21.09.2023 (#288851) wu…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 [#288851]
Datum
5. Januar 2024 09:09
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „2. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023“ vom 21.09.2023 (#288851) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 74 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG). Di…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „2. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023“ [#288851]
Datum
26. Januar 2024 08:47
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/288851/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bis heute keine Antwort auf meine Anfrage vom 21. September 2023 erhalten habe und auch auf wiederholte Nachfrage nicht reagiert wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 288851.pdf Anfragenr: 288851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288851/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21. September 2023 beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21. September 2023 beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Datum
2. Februar 2024 10:09
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
916,1 KB
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau I. v. d. Decken beigefügtes Schreiben zum Az. 002/24/0202 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Dc/ 002/24/020: Antrag auf Informationszugang vom 21. September 2023 beim Ministerium für Bildung, Jugend und Spor…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dc/ 002/24/020: Antrag auf Informationszugang vom 21. September 2023 beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg [#288851]
Datum
12. April 2024 09:00
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner nachstehnden AIG-Anfrage an das MBJS habe ich mich am 26. Januar 2024 mit der Bitte um Vermittlung an die Landesbeauftragte für das Recht auf Akteneinsicht gewandt. Unter dem Aktenzeichen Dc/ 002/24/020 haben Sie dem MBJS mit Schreiben vom 31. Januar 2024 die Bescheidung meines Antrags empfohlen und eine Information zum weiteren Vorgehen erbeten. Haben Sie darauf eine Reaktion des von Seiten des MBJS erhalten? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Dc/ 002/24/020: Antrag auf Informationszugang vom 21. September 2023 beim Ministerium für Bildung, Jugend und …
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dc/ 002/24/020: Antrag auf Informationszugang vom 21. September 2023 beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg [#288851]
Datum
18. April 2024 13:12
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „2. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023“ vom 21.09.2023 (#288851) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 178 Tage überschritten. Mehrere Nachfragen ließen Sie unbeantwortet. Bevor ich der Option einer Klage näher trete, bitte ich Sie nochmal um Beantwortung meiner Fragen bis zum 3. Mai 2024. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> eine detaillierte Datenerfassung und -auswertung zum Ü7-Verfahren erfolg…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: 2. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 [#288851]
Datum
22. April 2024 15:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> eine detaillierte Datenerfassung und -auswertung zum Ü7-Verfahren erfolgt über das Zentrale System zur Online-Verwaltung von Schulinformationen (ZENSOS). Für die Schulen in öffentlicher Trägerschaft ist die Teilnahme an diesem Online-Verfahren zwingend. Daher werden für die Fragen 1 bis 8 im Folgenden nur Angaben für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft für den Übergang vom Schuljahr 2022/23 nach 2023/24 gemacht. Ein Bildungsganggutachten von Grundschülerinnen und Grundschülern an einer freien Schule ist notwendig, wenn sie im Übergang in die Jahrgangsstufe 7 eine weiterführende allgemeinbildende Schule in öffentlicher Trägerschaft angeben. Für die Beantwortung der Fragen 9 und 10 werden Angaben für Grundschulen sowie Grundschulen an Ober-und Gesamtschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft gegeben. Antwort zu Frage1 An den unterschiedlichen Schulformen können die Schülerinnen und Schüler verschiedene Bildungsgänge belegen. Folgende Kombinationen sind im Land Brandenburg möglich: Schulform Bildungsgang Allgemeine Hochschulreife (AHR) Fachoberschulreife (FOR) Erweiterte Berufsbildungsreife (EBR) Gymnasium x Gesamtschule x x x Oberschule x x Sonstige (z.B. Förderschule) x x x Diese Bildungsgänge werden an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Potsdam je nach Schulform angeboten. Antwort zu Frage 2: Zum Schuljahr 2023/24 bestanden insgesamt 1.667 Schulplätze inkl. Vorbelegung[1] (darunter 1.617 ohne Vorbelegung1) für die Jahrgangsstufe 7 an den Potsdamer weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft (ohne Sportschule „Friedrich-Ludwig-Jahn“ und ohne Schulplätze für Leistungs- und Begabungsklassen) (Datengrundlage: Statistik Ü7, Erhebungsstand 06.09.2023). In dem Ü7-Verfahren halten die Schulträger der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft die von ihnen geplanten Kapazitäten für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern vor. Bei Bedarf können die geplanten Kapazitäten in Abstimmung zwischen dem jeweiligen Schulamt und dem Schulträger erhöht werden. Antwort zu Frage 3: Wie bereits mit der Beantwortung der Anfrage Nr. 286666 mitgeteilt, wurden zum Schuljahr 2023/24 insgesamt 1.592 Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 7 (ohne Vorbelegung1) an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule der Stadt Potsdam in öffentlicher Trägerschaft (ohne Sportschule „Friedrich-Ludwig-Jahn“) aufgenommen (Datengrundlage: Statistik Ü7, Erhebungsstand 06.09.2023). Antwort zu Frage 4: Von den insgesamt 1.592 aufgenommenen Schülerinnen und Schülern in der Jahrgangsstufe 7 (ohne Vorbelegung1) an einer Potsdamer weiterführenden allgemeinbildenden Schule in öffentlicher Trägerschaft (ohne Sportschule „Friedrich-Ludwig-Jahn“) hatten 1.063 die Bildungsgangempfehlung für die Allgemeine Hochschulreife (Datengrundlage: Statistik Ü7, Erhebungsstand 06.09.2023). Antwort zu Frage 5: Von den insgesamt 1.592 aufgenommenen Schülerinnen und Schülern in der Jahrgangsstufe 7 (ohne Vorbelegung1) an einer Potsdamer weiterführenden allgemeinbildenden Schule in öffentlicher Trägerschaft (ohne Sportschule „Friedrich-Ludwig-Jahn“) hatten 1.030 den Bildungsgangwunsch (Elternwunsch) der Allgemeinen Hochschulreife (Datengrundlage: Bildungsgangempfehlung: Statistik Ü7, Stichtag 06.02.2023, Erhebungsstand: 30.03.2023; Aufnahmen: Statistik Ü7, Erhebungsstand 06.09.2023). Antwort zu Fragen 6 bis 8: Diese Angaben werden im Rahmen des Ü7-Verfahrens nicht statistisch erhoben. Antwort zu Frage 9: Die ausgegebenen Halbjahreszeugnisse werden statistisch nicht erfasst. Es wird davon ausgegangen, dass die Teilnehmer am Ü7-Verfahren auch ein Halbjahreszeugnis erhalten haben. Die Notensumme in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch darf die Zahl sieben nicht übersteigen, wenn der Schulwunsch ein Gymnasium ist. Sofern keine Noten gegeben wurden, muss eine Teilnahme an der Eignungsfeststellung (Probeunterricht) erfolgen. Die Auswertung des Probeunterrichts bestätigt, dass alle Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis erhalten. 1.683 Schülerinnen und Schüler hatten eine Bildungsgangempfehlung in der Jahrgangsstufe 6 an Grundschulen sowie Grundschulen an Ober-und Gesamtschulen (darunter 1.343 Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft) in Potsdam im Schuljahr 2022/23 erhalten (Datengrundlage: Statistik Grundschulgutachten und Elternwünsche, Stichtag: 06.02.2023 zum Erhebungsstand 30.03.2023). Antwort zu Frage 10a: 1.155 Schülerinnen und Schüler an einer Grundschule bzw. Grundschule an Ober- und Gesamtschule (darunter 878 Schülerinnen und Schüler an einer Schule in öffentlicher Trägerschaft) hatten die Allgemeine Hochschulreife als Bildungsempfehlung lt. Grundschulgutachten in der Jahrgansstufe 6 in Potsdam im Schuljahr erhalten (Datengrundlage: Statistik Grundschulgutachten und Elternwünsche, Stichtag: 06.02.2023 zum Erhebungsstand 30.03.2023). Antwort zu Fragen 10b bis f: Die Eignung eines Kindes für den sechsjährigen Bildungsgang an einem Gymnasium ist durch eine bestandene Eignungsprüfung nachzuweisen. Eine Eignungsprüfung ist nicht notwendig, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Im Grundschulgutachten ist die Bildungsgangempfehlung zum Erwerb der allgemeinen Hochschule (AHR) vermerkt und der Zahlenwert der Noten der Fächer Mathematik, Deutsch und der ersten Fremdsprache im Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 hat in der Summe maximal den Wert von sieben. Die Notensumme der Schülerinnen und Schüler mit der Bildungsgangempfehlung AHR werden statistisch nur erfasst, wenn eine Teilnahme an der Eignungsfeststellung an Gymnasien in Form eines Probeunterrichts notwendig ist und die Notensumme größer als 7 ist. Antwort zu Fragen 10g bis h: Diese Angaben werden im Rahmen des Ü7-Verfahrens nicht erhoben. Die Bearbeitung erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21. September 2023 beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des La…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21. September 2023 beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg [#288851]
Datum
1. Mai 2024 15:30
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider wurden meine Fragen nur unvollständig beantwortet. Bitte übermitteln sie mir auch die noch fehlenden Informationen, insbesondere zu a) Schulen in freier Trägerschaft: Der Hinweis, dass die Teilnahme am ZENSOS nur für die öffentlichen Schulen verpflichtend ist, ist nicht hinreichend, um die begehrten Informationen zu versagen. Entscheidend ist vielmehr, ob diese vorliegen. Ob ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses vorliegt, darf die Behörde nicht ohne Anhörung des betroffenen Unternehmens festlegen, vgl. Anwendungshinweise zu § 5 AIG. Wenn das Unternehmen aber bereits im Rahmen der Anhörung signalisiert, dass es mit einer Offenlegung einverstanden ist, steht dieser nichts entgegen. b) Schulscharfe Daten: Bitte beantworten sie die Fragen 2 sowie 4-10 nicht nur aggregiert für Potsdam, sondern entsprechend meiner Anfrage „Jeweils gesondert für alle weiterführenden Potsdamer Schulen“. c) Auswertung nach Merkmalsausprägungen in den Schülerindividualdaten (SID) Laut Datensatzbeschreibung (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/schulstatistik-hier-beschreibung-des-datensatzes-der-zensos-datenbank/) sind in ZENSOS von jeder Schule Schülerindividualdaten zu erfassen, darunter o Die Art des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Nummer 28) o Der Wohnsitz (Nummer 9) o Die Befreiung vom Eigenanteil an den Lernmittelkosten (Nummer 35) Diese Daten werden somit offensichtlich verpflichtend in den Schulen erhoben und in ZENSOS erfasst, so dass eine entsprechende Auswertung und Beantwortung meiner Fragen 6-8 möglich ist. Mein Einsichtsinteresse dient dem Interesse an der politischen Mitgestaltung u.a. im Rahmen des Kreiselternrats Potsdam. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Interessenabwägung, die gemäß der Rz. 45 der Anwendungshinweise um AIG so zu erfolgen hat, dass dem Grundrecht auf politische Mitgestaltung aus Art. 21 Brandenburgische Landesverfassung Rechnung getragen wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288851/