2 ma 3 macht 4, widdewiddewitt und 3 macht 5,6 Millionen Kinder.

Sie schreiben auf Ihrer Homepage und die BM Paus sprach in Ihrer Rede zum Haushalt davon, dass 5,6 Millionen Kinder durch die Kindergrundsicherung aus der Armut geholt werden. Die Abgeordnete Heidi Reichinnek fragte daraufhin schriftlich, welche Berechnungen dieser Zahl zugrunde lägen. Weil seitens des BMFSFJ diese Frage nicht beantwortet wurde, stellte die Abgeordnete eine Nachfrage hierzu.

In der Antwort auf diese Nachfrage zur Antwort auf die schriftliche Frage an die Bundesregierung mit der Arbeitsnummer 23-09-0071 ist die Rede von einem Schätzmodell zur Einführung einer
Kindergrundsicherung, das berechnet wurde durch ein Forschungskonsortium aus dem
Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit GmbH (IZA), dem ifo Institut - LeibnizInstitut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. und dem ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH.

1. Bitte übersenden Sie mir sämtliche Unterlagen hierzu, insbesondere das Schätzmodell und die zu Grunde liegenden Daten.
2. Bitte übersenden Sie mir sämtliche Verträge mit den genannten Instituten für die Erstellung der genannten Berechnungen.

Aus der ersten Antwort auf die SF ist nicht ersichtlich, welche Datengrundlage für den Wert 5,6 Millionen aus der Kindergrundsicherung resultierender Kinder, die nicht mehr in Armut leben, herangezogen wurde. Aus der Antwort auf die Nachfrage ergibt sich ferner, dass 5,6 Millionen Kinder von der Kindergrundsicherung erreicht würden, wenn eine 100-prozentige Inanspruchnahme gegeben wäre. Allerdings ergibt sich aus der Antwort auch, dass die Bundesregierung davon nicht ausgeht. Wir halten fest: der Anspruch auf eine Kindergrundsicherungsleistung ist nicht deckungsgleich mit der Überwindung von Armut, und die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass 5,6 Millionen Kinder erreicht werden können. Dennoch hält sie diesen Narrativ auf der Website, in der Rede der BM und in den Antworten auf die Fragen der MdB Reichinnek aufrecht.

Ich bitte Sie daher ferner um Übersendung von:

3. Der Redevorbereitung für die Haushaltsrede der BM Paus, insbesondere den Absatz zu 5,6 Millionen aus der Armut zu holender Kinder, inklusive möglicher Fußnoten und Anmerkungen hierzu.
4. Jeglicher interner Kommunikation zur Beantwortung der schriftlichen Frage der Abgeordneten Reichinnek hierzu sowie der Kommunikation zur Beantwortung der darauffolgenden Nachfrage zwischen dem Büro der PStSin Deligöz und anderen Entitäten im Hause.

In der Beantwortung der schriftlichen Frage schreibt Ihr Haus, dass zu den 5,6 Millionen erreichter Kinder auch kindergeldberechtigte junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 24 Jahren. Bitte übersenden Sie mir hierzu

5. Verwaltungsvorschriften oä., aus denen hervorgeht, dass Personen bis 24 Jahren öffentlich als Kinder definiert werden sollen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie schreiben auf Ihrer Homepage und …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Betreff
2 ma 3 macht 4, widdewiddewitt und 3 macht 5,6 Millionen Kinder. [#289158]
Datum
27. September 2023 12:25
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie schreiben auf Ihrer Homepage und die BM Paus sprach in Ihrer Rede zum Haushalt davon, dass 5,6 Millionen Kinder durch die Kindergrundsicherung aus der Armut geholt werden. Die Abgeordnete Heidi Reichinnek fragte daraufhin schriftlich, welche Berechnungen dieser Zahl zugrunde lägen. Weil seitens des BMFSFJ diese Frage nicht beantwortet wurde, stellte die Abgeordnete eine Nachfrage hierzu. In der Antwort auf diese Nachfrage zur Antwort auf die schriftliche Frage an die Bundesregierung mit der Arbeitsnummer 23-09-0071 ist die Rede von einem Schätzmodell zur Einführung einer Kindergrundsicherung, das berechnet wurde durch ein Forschungskonsortium aus dem Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit GmbH (IZA), dem ifo Institut - LeibnizInstitut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. und dem ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH. 1. Bitte übersenden Sie mir sämtliche Unterlagen hierzu, insbesondere das Schätzmodell und die zu Grunde liegenden Daten. 2. Bitte übersenden Sie mir sämtliche Verträge mit den genannten Instituten für die Erstellung der genannten Berechnungen. Aus der ersten Antwort auf die SF ist nicht ersichtlich, welche Datengrundlage für den Wert 5,6 Millionen aus der Kindergrundsicherung resultierender Kinder, die nicht mehr in Armut leben, herangezogen wurde. Aus der Antwort auf die Nachfrage ergibt sich ferner, dass 5,6 Millionen Kinder von der Kindergrundsicherung erreicht würden, wenn eine 100-prozentige Inanspruchnahme gegeben wäre. Allerdings ergibt sich aus der Antwort auch, dass die Bundesregierung davon nicht ausgeht. Wir halten fest: der Anspruch auf eine Kindergrundsicherungsleistung ist nicht deckungsgleich mit der Überwindung von Armut, und die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass 5,6 Millionen Kinder erreicht werden können. Dennoch hält sie diesen Narrativ auf der Website, in der Rede der BM und in den Antworten auf die Fragen der MdB Reichinnek aufrecht. Ich bitte Sie daher ferner um Übersendung von: 3. Der Redevorbereitung für die Haushaltsrede der BM Paus, insbesondere den Absatz zu 5,6 Millionen aus der Armut zu holender Kinder, inklusive möglicher Fußnoten und Anmerkungen hierzu. 4. Jeglicher interner Kommunikation zur Beantwortung der schriftlichen Frage der Abgeordneten Reichinnek hierzu sowie der Kommunikation zur Beantwortung der darauffolgenden Nachfrage zwischen dem Büro der PStSin Deligöz und anderen Entitäten im Hause. In der Beantwortung der schriftlichen Frage schreibt Ihr Haus, dass zu den 5,6 Millionen erreichter Kinder auch kindergeldberechtigte junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 24 Jahren. Bitte übersenden Sie mir hierzu 5. Verwaltungsvorschriften oä., aus denen hervorgeht, dass Personen bis 24 Jahren öffentlich als Kinder definiert werden sollen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Schulz Anfragenr: 289158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289158/ Postanschrift Felix Schulz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
IFG-Antrag zur Kindergrundsicherung [#289158] Sehr geehrter Herr Schulz, gerne bestätige ich den Eingang Ihres An…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
IFG-Antrag zur Kindergrundsicherung [#289158]
Datum
27. September 2023 15:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schulz, gerne bestätige ich den Eingang Ihres Antrags ("2 ma 3 macht 4, widdewiddewitt und 3 macht 5,6 Millionen Kinder" [#289158]) vom 27. September 2023, mit dem Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um amtliche Informationen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zum Schätzmodell Kindergrundsicherung u.a. bitten. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Nach Abschluss der Prüfung werden wir Ihren Antrag bescheiden. Mit freundlichen Grüßen
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
AW: IFG-Antrag zur Kindergrundsicherung [#289158]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „2 ma 3 macht 4, …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Betreff
AW: IFG-Antrag zur Kindergrundsicherung [#289158]
Datum
31. Oktober 2023 09:58
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „2 ma 3 macht 4, widdewiddewitt und 3 macht 5,6 Millionen Kinder.“ vom 27.09.2023 (#289158) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Felix Schulz
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
AW: IFG-Antrag zur Kindergrundsicherung [#289158]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „2 ma 3 macht 4, …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Betreff
AW: IFG-Antrag zur Kindergrundsicherung [#289158]
Datum
8. November 2023 20:43
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „2 ma 3 macht 4, widdewiddewitt und 3 macht 5,6 Millionen Kinder.“ vom 27.09.2023 (#289158) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Auf telefonische Anfrage vor über eine Woche wurde mir mitgeilt, Sie hielten sich an Fristen. Leider habe ich auch im Nachgang sowie auf meine letzte Mail keine Standmitteilung erhalten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Felix Schulz
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
AW: IFG-Antrag zur Kindergrundsicherung [#289158]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „2 ma 3 macht 4, …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Betreff
AW: IFG-Antrag zur Kindergrundsicherung [#289158]
Datum
16. November 2023 09:06
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „2 ma 3 macht 4, widdewiddewitt und 3 macht 5,6 Millionen Kinder.“ vom 27.09.2023 (#289158) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Felix Schulz

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Schulz, Bezug nehmend auf Ihre IFG-Anfrage vom 27.09.2023 teile ich Ihnen mit, dass der IFG-Be…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
WG: 2 ma 3 macht 4, widdewiddewitt und 3 macht 5,6 Millionen Kinder. [#289158]
Datum
21. November 2023 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
165,7 KB
1,3 MB
1,6 MB
1,8 MB
Sehr geehrter Herr Schulz, Bezug nehmend auf Ihre IFG-Anfrage vom 27.09.2023 teile ich Ihnen mit, dass der IFG-Bescheid am 20.11.2023 auf dem Postweg versandt wurde. Sie erhalten nunmehr die im Bescheid angekündigten Dokumente. Mit freundlichen Grüßen