2. TB Informationsfreiheit

Antrag nach dem ThürIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir Folgendes mit:
Wieviel Exemplare des 2. TB zur Informationsfreiheit wurden gedruckt?
Welche Kosten sind hierdurch entstanden?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2017
  • Frist
    15. Juli 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir Folgendes mit: Wieviel Exemplare de…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2. TB Informationsfreiheit [#21824]
Datum
13. Juni 2017 07:06
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir Folgendes mit: Wieviel Exemplare des 2. TB zur Informationsfreiheit wurden gedruckt? Welche Kosten sind hierdurch entstanden? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen von Frau Geyer. Mit freundlichem Gruß
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
2. TB Informationsfreiheit
Datum
21. Juni 2017 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
65,6 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen von Frau Geyer. Mit freundlichem Gruß