2014-06-16 DIE WELT Bericht Arbeitslose: Erfolgreiche Klagen gegen Hartz-IV-Sanktionen - BMAS-Antwort auf Linkspartei Anfrage
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16.06.2014 berichtete die Zeitung DIE WELT im Artikel "Arbeitslose: Erfolgreiche Klagen gegen Hartz-IV-Sanktionen" von Martin Greive (vgl. http://www.welt.de/politik/deutschland/article129101481/Erfolgreiche-Klagen-gegen-Hartz-IV-Sanktionen.html) über die Erfolgsquoten von Widersprüchen und Klagen gegen Hartz IV Bescheide und Sanktionen. Die Zeitung berief sich dabei eine Antwort des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die das BMAS als Reaktion auf eine Anfrage der Partei DIE LINKE erstellte. Bitte übersenden Sie mir diese Antwort gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Ergebnis der Anfrage
Die Zahlen, auf die sich die Zeitung die Welt in ihrem Bericht vom 16.06.2014 stützt, finden sich in der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage der Frau Abgeordneten Katja Kipping, MdB, zu Widersprüchen und Klagen gegen Sanktionen im SGB II. Siehe dazu die Antwort auf Frage 55 auf Seite 41 der Bundestagsdrucksache Drucksache 18/1742 vom 13.06.2014.
Anfrage erfolgreich
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Datum16. Juni 2014
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18. Juli 2014
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