202. IMK: Prüfung von Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von durch Raub/Diebstahl/Betrug erlangten hochwertigen Handys/Smartphones/Tablet-Computern - Liste der Länder die gegen eine Veröffentlichung waren.

Eine Liste der Länder, die sich gegen eine Veröffentlichung des folgenden Ergebnisbericht ausgesprochen haben: "Prüfung von Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von durch Raub/Diebstahl/Betrug erlangten hochwertigen Handys/Smartphones/Tablet-Computern" (Stand: 31.03.15). Wie auf Seite 13 in [1] referenziert.

[1] https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2015-06-24_26/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=3

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  • Datum
    20. Juli 2019
  • Frist
    24. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der Lä…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
202. IMK: Prüfung von Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von durch Raub/Diebstahl/Betrug erlangten hochwertigen Handys/Smartphones/Tablet-Computern - Liste der Länder die gegen eine Veröffentlichung waren. [#159280]
Datum
20. Juli 2019 23:30
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der Länder, die sich gegen eine Veröffentlichung des folgenden Ergebnisbericht ausgesprochen haben: "Prüfung von Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von durch Raub/Diebstahl/Betrug erlangten hochwertigen Handys/Smartphones/Tablet-Computern" (Stand: 31.03.15). Wie auf Seite 13 in [1] referenziert. [1] https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2015-06-24_26/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: IMK: Prüfung von Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von durch Raub/Diebstahl/Betrug erlangten hoch…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IMK: Prüfung von Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von durch Raub/Diebstahl/Betrug erlangten hochwertigen Handys/Smartphones/Tablet-Computern - Liste der Länder die gegen eine Veröffentlichung waren. [#159280]
Datum
31. Juli 2019 19:32
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte lassen Sie mir eine Empfangsbestätigung für meine Nachricht vom 20. Juli 2019 23:30 zukommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
WG: IMK: Prüfung von Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von durch Raub/Diebstahl/Betrug erlangten hoch…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: IMK: Prüfung von Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von durch Raub/Diebstahl/Betrug erlangten hochwertigen Handys/Smartphones/Tablet-Computern - Liste der Länder die gegen eine Veröffentlichung waren. [#159280]
Datum
8. August 2019 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Nachricht vom 20. Juli 2019, 23.31 Uhr, an die Poststelle des Ministerium des Innern und für Sport. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage vom 20. Juli 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen die Antwort zu Ihrer An…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage vom 20. Juli 2019
Datum
14. August 2019 16:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen die Antwort zu Ihrer Anfrage vom 20. Juli 2019. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung „202. IMK: Prüfung von Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von durch Raub/Diebstahl/Betrug …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung „202. IMK: Prüfung von Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von durch Raub/Diebstahl/Betrug erlangten hochwertigen Handys/Smartphones/Tablet-Computern - Länder die gegen eine Veröffentlichung waren.“ [#159280] [#159280]
Datum
14. August 2019 18:50
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/159280 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass die Information nicht vorhanden ist. Zwar existiert vermutlich für jeden Bericht nicht direkt eine entsprechende Liste, aber ich würde annehmen, dass im Protokoll der IMK vermerkt ist, wenn ein Land gegen eine Veröffentlichung ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 159280.pdf - 2019-08-14_1-190813_Anschreiben_NAME.pdf Anfragenr: 159280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) an das Ministerium des Innern (MdI) Der L…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) an das Ministerium des Innern (MdI)
Datum
15. August 2019 13:42
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 15.08.2019 Gesch.Z.: 4.03.19.068 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) an das Ministerium des Innern (MdI) hier: 202. IMK - Länder die gegen eine Veröffentlichung von Unterlagen waren Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Beschwerde habe ich am 15.08.2019 erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. Ich werde die Angelegenheit aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht überprüfen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich werde auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) an das Ministerium des Innern (MdI) […
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) an das Ministerium des Innern (MdI) [#159280]
Datum
22. August 2019 00:57
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Beschwerde. Mir ist leider nicht bekannt, welche Unterlagen der IMK beim MdI vorliegen. Ich fände es höchst merkwürdig, wenn für die 202. IMK kein Protokoll existiert. Ich fände es auch komisch, wenn das MdI so ein Protokoll nicht besitzen sollte. Ich würde annehmen, dass in so einem Protokoll das Widerspruchsverhalten der Länder beschrieben steht. Denn laut dem Martini Gutachten sollten alle MdIs Kopien der Berichte und Beschlüsse erhalten. Bitte prüfen Sie, ob so ein Protokoll existiert. Sollte so ein Protokoll existieren, würde ich annehmen, dass die gewünscht Information darin enthalten ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) an das Ministerium des Innern (MdI) Der L…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) an das Ministerium des Innern (MdI)
Datum
29. August 2019 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 29.08.2019 Gesch.Z.: 4.03.19.068 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) an das Ministerium des Innern (MdI) hier: 202. IMK - Länder die gegen eine Veröffentlichung von Unterlagen waren Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 22.08.2019 und teile Ihnen mit, dass ich Ihnen kein anderes Ergebnis mitteilen kann, als in der Nachricht vom 21.08.2019. Bitte beachten Sie auch Folgendes: Selbst wenn ein Beschluss/Protokoll beim MdI vorhanden wäre, dem die Bundesländer welche gegen eine Veröffentlichung gestimmt haben zu entnehmen wären, welches das IMK jedoch nicht selber veröffentlicht und entsprechend nicht freigegeben hätte, müsste das MdI Ihnen aufgrund des in § 14 Abs. 1 Nr. 1 LTranspG normierten entgegenstehenden Belangs diese Information nicht zwingend zugänglich machen. Hiernach soll der Antrag auf Informationszugang unter anderem dann abgelehnt werden, wenn die Veröffentlichung negative Auswirkungen auf die Beziehung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den anderen Bundesländern hätte. Dies ist der Fall, wenn das Bekanntwerden der Informationen die Vertraulichkeit von Abstimmungsprozessen zwischen den Bundesländern gefährdet. Die Bereitstellung eines von der IMK nicht für die Veröffentlichung freigegeben Dokuments oder dessen Inhalts durch eine rheinland-pfälzische Behörde könnte die Vertraulichkeit der dortigen Beratung sowie die vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bundesländern verletzen. Durch diese Ausnahmevorschrift soll verhindert werden, dass der schutzwürdige Informationsfluss zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den übrigen Bundesländern aufgrund der Regelungen des Landestransparenzgesetzes beeinträchtigt wird. Dies bedeutet, dass die Bundesländer, welche sich gegen eine Veröffentlichung von Berichten und Beschlüssen ausgesprochen haben, darauf vertrauen können müssen, dass ihr Abstimmungsverhalten nicht publiziert wird. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen