2020 durch Herder-Institut e. V. angekündigte Löschung der 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918 in der GND

Details zur durch den Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung – Institut der Leibniz-Gemeinschaft e. V. im Jahr 2020 erfolgten Ankündigung einer Löschung der 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918 (Kulturgut gemäß § 96 BVFG) in der GND (siehe Anhang).

1) Tag der Ankündigung durch den Verein ggü. Drittem
2) Gründe für Ankündigung durch den Verein
3) Gründe für Ankündigung ggü. diesem Dritten
4) Gründe für die Planung der Löschung, insbesondere aufgrund welcher Regel im der Bearbeitung in der GND zugrundeliegenden Regelwerk
5) Zeitpunkt/Zeithorizont für den die Löschung geplant war
6) Grund für Nichtdurchführung der Löschung

Anhang:
Stand 2023-09-23 sind die Datensätze Teil der GND

https://d-nb.info/gnd/1216271453
Album Studiosorum Academiae Dorpatensis

1
https://d-nb.info/gnd/1217813853
Album Studiosorum Academiae Dorpatensis Nr.Nr. 1-3140

2
https://d-nb.info/gnd/1218489820
Album Studiosorum Academiae Dorpatensis Nr.Nr. 1-3599

3
https://d-nb.info/gnd/1218489987
Album Studiosorum Academiae Dorpatensis Nr.Nr. 3141-5288

4
https://d-nb.info/gnd/1218490187
Album Studiosorum Academiae Dorpatensis Nr.Nr. 3500-5793

5
https://d-nb.info/gnd/1218492074
Album Studiosorum Academiae Dorpatensis Nr.Nr. 5289-10512

6
https://d-nb.info/gnd/1218493550
Album Studiosorum Academiae Dorpatensis Nr.Nr. 5794-7750

7
https://d-nb.info/gnd/1218494085
Album Studiosorum Academiae Dorpatensis Nr.Nr. 7751-9631

8
https://d-nb.info/gnd/121849428X
Album Studiosorum Academiae Dorpatensis Nr.Nr. 9632-12889

9
https://d-nb.info/gnd/1218494468
Album Studiosorum Academiae Dorpatensis Nr.Nr. 10513-13292

10
https://d-nb.info/gnd/121849462X
Album Studiosorum Academiae Dorpatensis Nr.Nr. 12890-15221

11
https://d-nb.info/gnd/1218495898
Kniga priema v studenty. Matrikul'nye №№ 15222-19426

12
https://d-nb.info/gnd/1218496304
Kniga priema v studenty. Matrikul'nye №№ 19427-23439

13
https://d-nb.info/gnd/121849641X
Kniga priema v studenty. Matrikul'nye №№ 23440-25429

14
https://d-nb.info/gnd/1218496886
Kniga priema v studenty. Matrikul'nye №№ 25430-28988

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. September 2023
  • Frist
    27. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Details zur durch den Herder-Institut…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2020 durch Herder-Institut e. V. angekündigte Löschung der 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918 in der GND [#288932]
Datum
23. September 2023 15:01
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Details zur durch den Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung – Institut der Leibniz-Gemeinschaft e. V. im Jahr 2020 erfolgten Ankündigung einer Löschung der 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918 (Kulturgut gemäß § 96 BVFG) in der GND (siehe Anhang). 1) Tag der Ankündigung durch den Verein ggü. Drittem 2) Gründe für Ankündigung durch den Verein 3) Gründe für Ankündigung ggü. diesem Dritten 4) Gründe für die Planung der Löschung, insbesondere aufgrund welcher Regel im der Bearbeitung in der GND zugrundeliegenden Regelwerk 5) Zeitpunkt/Zeithorizont für den die Löschung geplant war 6) Grund für Nichtdurchführung der Löschung Anhang: Stand 2023-09-23 sind die Datensätze Teil der GND https://d-nb.info/gnd/1216271453 Album Studiosorum Academiae Dorpatensis 1 https://d-nb.info/gnd/1217813853 Album Studiosorum Academiae Dorpatensis Nr.Nr. 1-3140 2 https://d-nb.info/gnd/1218489820 Album Studiosorum Academiae Dorpatensis Nr.Nr. 1-3599 3 https://d-nb.info/gnd/1218489987 Album Studiosorum Academiae Dorpatensis Nr.Nr. 3141-5288 4 https://d-nb.info/gnd/1218490187 Album Studiosorum Academiae Dorpatensis Nr.Nr. 3500-5793 5 https://d-nb.info/gnd/1218492074 Album Studiosorum Academiae Dorpatensis Nr.Nr. 5289-10512 6 https://d-nb.info/gnd/1218493550 Album Studiosorum Academiae Dorpatensis Nr.Nr. 5794-7750 7 https://d-nb.info/gnd/1218494085 Album Studiosorum Academiae Dorpatensis Nr.Nr. 7751-9631 8 https://d-nb.info/gnd/121849428X Album Studiosorum Academiae Dorpatensis Nr.Nr. 9632-12889 9 https://d-nb.info/gnd/1218494468 Album Studiosorum Academiae Dorpatensis Nr.Nr. 10513-13292 10 https://d-nb.info/gnd/121849462X Album Studiosorum Academiae Dorpatensis Nr.Nr. 12890-15221 11 https://d-nb.info/gnd/1218495898 Kniga priema v studenty. Matrikul'nye №№ 15222-19426 12 https://d-nb.info/gnd/1218496304 Kniga priema v studenty. Matrikul'nye №№ 19427-23439 13 https://d-nb.info/gnd/121849641X Kniga priema v studenty. Matrikul'nye №№ 23440-25429 14 https://d-nb.info/gnd/1218496886 Kniga priema v studenty. Matrikul'nye №№ 25430-28988
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288932/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren am 23. September 2023 auf der Grundlage des Informationsfreihei…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
2020 durch Herder-Institut e. V. angekündigte Löschung der 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918 in der GND [#288932]
Datum
24. Oktober 2023 09:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren am 23. September 2023 auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes gestellten Antrag, mit dem Sie verschiedene " Details zur durch den Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung – Institut der Leibniz-Gemeinschaft e. V. im Jahr 2020 erfolgten Ankündigung einer Löschung der 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918 (Kulturgut gemäß § 96 BVFG) in der GND (siehe Anhang) wie den Tag der Ankündigung durch den Verein ggü. Drittem, die Gründe für Ankündigung durch den Verein, Gründe für Ankündigung ggü. diesem Dritten, Gründe für die Planung der Löschung, insbesondere aufgrund welcher Regel im der Bearbeitung in der GND zugrundeliegenden Regelwerk, den Zeitpunkt/Zeithorizont für den die Löschung geplant war und den Grund für Nichtdurchführung der Löschung" erfahren möchten, müssen wir Ihnen mitteilen, dass nach Auskunft des Herder-Instituts zu diesen Fragen keine Informationen veraktet wurden. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO). Der Widerspruch ist zu erheben bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, Hausanschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie schrieben "dass nach Auskunft des Herder-Instituts zu diesen Fragen keine Informationen verak…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2020 durch Herder-Institut e. V. angekündigte Löschung der 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918 in der GND [#288932]
Datum
30. Oktober 2023 16:20
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie schrieben "dass nach Auskunft des Herder-Instituts zu diesen Fragen keine Informationen veraktet wurden" Um Zustände einer Veraktung wurde in der Anfrage nach IFG nicht gefragt. Es wird um Erledigung der Anfrage gebeten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288932/
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informati…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: 2020 durch Herder-Institut e. V. angekündigte Löschung der 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918 in der GND [#288932]
Datum
31. Oktober 2023 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) vereinfacht es, Zugang zu amtlichen Akten zu erhalten. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des IFG hat "Jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen", § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG. Der Begriff der amtlichen Information ist in § 2 Nr.1 IFG vom Gesetzgeber definiert als "jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung". Für Ihren Anspruch und die Erledigung der Anfrage kommt es wesentlich darauf an, ob es Informationen zum Gegenstand Ihrer Anfrage gibt, die veraktet, d.h. in den Akten des Herder-Institut sind. Das Herder- Institut hat uns mitgeteilt, dass keine entsprechenden amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnung vorhanden sind, sodass wir Ihnen keine Informationen übermitteln können und die Anfrage mit dieser Information ereldigt haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, wenn es im IFG lautet "jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung", dann steht da eben ger…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2020 durch Herder-Institut e. V. angekündigte Löschung der 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918 in der GND [#288932]
Datum
31. Oktober 2023 22:23
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wenn es im IFG lautet "jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung", dann steht da eben gerade nicht, dass es sich im Akten handeln muss. Auch E-Mails dienen der Aufzeichnung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288932/

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> zu Recht weisen Sie darauf hin, dass E-Mails auch amtliche Informationen…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: 2020 durch Herder-Institut e. V. angekündigte Löschung der 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918 in der GND [#288932]
Datum
8. November 2023 16:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Recht weisen Sie darauf hin, dass E-Mails auch amtliche Informationen im Sinne des IFG darstellen können. Damit Informationen nach dem IFG herausgegeben werden können, müssen diese allerdings vorhanden sein (BeckOK InfoMedienR/Debus IFG § 2 Rn. 24) bzw. die anspruchsverpflichtete Behörde selbst muss tatsächlich Zugriff auf die Informationen haben, um sie herausgeben zu können (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. 5. 2013 – 7 B 43/12). Die von Ihnen angeforderten Informationen liegen nach sorgfältiger Prüfung schlicht nicht vor. Daher können diese auch nicht herausgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen,