2021-03-28_EBA_Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020)

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Sehr geehrte Damen und Herren,

gem. Rückmeldung der Presseabteilung v. 15.02.21 (auf meine Anfrage v. 03.02.21) ist folgender Sachverhalt zum im Betreff genannten Projekt anzunehmen:
- Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat demnach keine vorläufige Anordnung gem. § 18 Abs. 2 AEG erlassen.
- Der Umstand von bereits durchgeführten Rodungsmaßnahmen ist dem EBA also demnach min. seit 15.02.2021 bekannt.

Gem. der DB Netz AG - Rechtsabteilung (HLI 1) - sind Rodungsarbeiten sog. "Vorbereitende Maßnahmen", die funktional im Zusammenhang mit dem Gesamtvorhaben stehen und für dessen Umsetzung erforderlich sind, ohne zugleich aber ein Teil des Gesamtvorhabens zu sein. Diese Maßnahmen betreffen also nicht die beantragte Herstellung/Änderung von Eisenbahnbetriebsanlagen selbst, die den Auslöser für das Planfeststellungsverfahren bilden. Auch eine Kampfmittelbeseitigung, archäologische Grabungen, Leitungsumverlegungen, Baufeldfreimachung, und z.B. Baugrunduntersuchung fallen - wie die angesprochene Beseitigung von Gehölzen - unter "Vorbereitende Maßnahmen". Liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor (derzeit befinden wir uns weiterhin im Anhörungsverfahren) können diese Maßnahmen allerdings nur durchgeführt werden, wenn das EBA eine entsprechende Anordnung (gem. S.39, PF-RL, Punkt 13a) verfügt. Ergänzung: Eine "Teilmaßnahme" wäre z.B. eine Verlegung/Anpassung von Gleisen.

Im Zuge einer notwendigen Anordnung muss der Vorhabenträger etwaiges Öffentliches Interesse an dem vorzeitigen Beginn der beantragten vorbereitenden Maßnahme bzw. Teilmaßnahme begründen, um diese durchführen zu können. Das EBA muss zudem bezogen auf die beantragte Teilmaßnahme/vorbereitende Maßnahme eine Abwägung aller betroffenen Belange vornehmen (sog. „kleine“ Abwägung). Nach Einleitung und vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens kann die Planfeststellungsbehörde eine vorläufige Anordnung erlassen. Dadurch sollen vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen schon vor dem Planfeststellungsbeschluss begonnen oder durchgeführt werden können (BT Drs. 19/4459).
Aufgrund des Fehlens einer Anordnung durch das EBA wurden z.B. keine Auflagen zur Sicherung der Interessen nach § 74 Absatz 2 VwVfG., z.B. Schutzvorkehrungen, wie sie auch im Rahmen der Planfeststellung getroffen werden, z.B. zum Schutz vor Baulärm, zum Schutz vor Staubemissionen bei Bauarbeiten etc. - zu den bereits durchgeführten Arbeiten der DB Netz AG - getroffen.
Durch die Rodungsarbeiten - auch auf nicht rein privaten Flächen, d.h. Flächen anderer TÖB -, das Einrichten von Grundwassermessstellen (bauliches Tätigwerden), das Aufstellen von temp. Ampelsystemen (Fundamentblöcke mit Masten) etc. sind nachweislich "Baumaßnahmen" begonnen worden. Diese wurden ohne rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss durchgeführt.
Ein Bekanntmachungstext und die vorläufige Anordnung ist gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite des EBA zugänglich zu machen. Die vorläufige Anordnung ist selbständig anfechtbar (BT Drs. 19/4459, S. 39).

Für Rechtsbehelfe gegen die vorläufige Anordnung gilt RL 28 entsprechend. Die vorläufige Anordnung ist ein Teilverwaltungsakt mit vorläufigem Charakter. Sie hat Genehmigungs-, Gestaltungs- und Konzentrationswirkung (BT Drs. 19/4459, S. 39). Weitere behördliche Entscheidungen sind daneben nicht erforderlich. Die Vorläufigkeit der Anordnung besteht darin, dass die Zulässigkeit der Maßnahmen nicht abschließend geregelt ist. Entsprechend dem Ergebnis sind die Festsetzungen der vorläufigen Anordnung im Beschluss zu übernehmen, abzuändern oder für unzulässig zu erklären.
Alle vorgenannten Punkte sind nicht erfolgt. Der Vorhabenträger führt Bautätigkeiten somit ohne Baurecht aus.
Ich erbitte eine Stellungnahme zum Sachverhalt und fordere ggf. ein pflichtgemäßes Tätigwerden des EBA ein.
Das EBA ist gemäß § 5 Abs. 1a AEG i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 3 BEVVG zuständig für die Durchführung der Bauaufsicht über Betriebsanlagen der EdB. Insofern duldet das EBA derzeit ein bauliches Tätigwerden des Vorhabenträgers, entgegen gültiger Vorschriften gem AEG.
Die Einstellung der nicht genehmigten/angeordneten Bauarbeiten kann angeordnet werden, wenn die Ausführung einer Baumaßnahme nachweislich begonnen wurde, ohne dass die Voraussetzungen gemäß § 18 ff AEG und §§ 4, 11 bis 15, 19 und 20 der VV (Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau (VV BAU, Stand 2013) vorliegen. Unzulässige Bauarbeiten sind einzustellen. Unzulässig sind Bauarbeiten ohne Genehmigungstatbestand (hier fehlender Planfeststellungsbeschluss).
Werden unzulässige Bauarbeiten trotz einer mündlich oder schriftlich verfügten Einstellung fortgesetzt, kann das Eisenbahn-Bundesamt die Baustelle versiegeln. Zur Durchsetzung der eigenen Anordnungen mittels unmittelbaren Zwanges hat sich das Eisenbahn-Bundesamt insbesondere der Amtshilfe der Bundespolizei zu bedienen.
Über eine zeitnahe Beantwortung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in gem. Rückmeldung der Presseabteilung v. 15.02.21 (auf meine Anfrage v. 03.02.21) ist folge…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2021-03-28_EBA_Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
28. März 2021 22:49
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in gem. Rückmeldung der Presseabteilung v. 15.02.21 (auf meine Anfrage v. 03.02.21) ist folgender Sachverhalt zum im Betreff genannten Projekt anzunehmen: - Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat demnach keine vorläufige Anordnung gem. § 18 Abs. 2 AEG erlassen. - Der Umstand von bereits durchgeführten Rodungsmaßnahmen ist dem EBA also demnach min. seit 15.02.2021 bekannt. Gem. der DB Netz AG - Rechtsabteilung (HLI 1) - sind Rodungsarbeiten sog. "Vorbereitende Maßnahmen", die funktional im Zusammenhang mit dem Gesamtvorhaben stehen und für dessen Umsetzung erforderlich sind, ohne zugleich aber ein Teil des Gesamtvorhabens zu sein. Diese Maßnahmen betreffen also nicht die beantragte Herstellung/Änderung von Eisenbahnbetriebsanlagen selbst, die den Auslöser für das Planfeststellungsverfahren bilden. Auch eine Kampfmittelbeseitigung, archäologische Grabungen, Leitungsumverlegungen, Baufeldfreimachung, und z.B. Baugrunduntersuchung fallen - wie die angesprochene Beseitigung von Gehölzen - unter "Vorbereitende Maßnahmen". Liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor (derzeit befinden wir uns weiterhin im Anhörungsverfahren) können diese Maßnahmen allerdings nur durchgeführt werden, wenn das EBA eine entsprechende Anordnung (gem. S.39, PF-RL, Punkt 13a) verfügt. Ergänzung: Eine "Teilmaßnahme" wäre z.B. eine Verlegung/Anpassung von Gleisen. Im Zuge einer notwendigen Anordnung muss der Vorhabenträger etwaiges Öffentliches Interesse an dem vorzeitigen Beginn der beantragten vorbereitenden Maßnahme bzw. Teilmaßnahme begründen, um diese durchführen zu können. Das EBA muss zudem bezogen auf die beantragte Teilmaßnahme/vorbereitende Maßnahme eine Abwägung aller betroffenen Belange vornehmen (sog. „kleine“ Abwägung). Nach Einleitung und vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens kann die Planfeststellungsbehörde eine vorläufige Anordnung erlassen. Dadurch sollen vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen schon vor dem Planfeststellungsbeschluss begonnen oder durchgeführt werden können (BT Drs. 19/4459). Aufgrund des Fehlens einer Anordnung durch das EBA wurden z.B. keine Auflagen zur Sicherung der Interessen nach § 74 Absatz 2 VwVfG., z.B. Schutzvorkehrungen, wie sie auch im Rahmen der Planfeststellung getroffen werden, z.B. zum Schutz vor Baulärm, zum Schutz vor Staubemissionen bei Bauarbeiten etc. - zu den bereits durchgeführten Arbeiten der DB Netz AG - getroffen. Durch die Rodungsarbeiten - auch auf nicht rein privaten Flächen, d.h. Flächen anderer TÖB -, das Einrichten von Grundwassermessstellen (bauliches Tätigwerden), das Aufstellen von temp. Ampelsystemen (Fundamentblöcke mit Masten) etc. sind nachweislich "Baumaßnahmen" begonnen worden. Diese wurden ohne rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss durchgeführt. Ein Bekanntmachungstext und die vorläufige Anordnung ist gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite des EBA zugänglich zu machen. Die vorläufige Anordnung ist selbständig anfechtbar (BT Drs. 19/4459, S. 39). Für Rechtsbehelfe gegen die vorläufige Anordnung gilt RL 28 entsprechend. Die vorläufige Anordnung ist ein Teilverwaltungsakt mit vorläufigem Charakter. Sie hat Genehmigungs-, Gestaltungs- und Konzentrationswirkung (BT Drs. 19/4459, S. 39). Weitere behördliche Entscheidungen sind daneben nicht erforderlich. Die Vorläufigkeit der Anordnung besteht darin, dass die Zulässigkeit der Maßnahmen nicht abschließend geregelt ist. Entsprechend dem Ergebnis sind die Festsetzungen der vorläufigen Anordnung im Beschluss zu übernehmen, abzuändern oder für unzulässig zu erklären. Alle vorgenannten Punkte sind nicht erfolgt. Der Vorhabenträger führt Bautätigkeiten somit ohne Baurecht aus. Ich erbitte eine Stellungnahme zum Sachverhalt und fordere ggf. ein pflichtgemäßes Tätigwerden des EBA ein. Das EBA ist gemäß § 5 Abs. 1a AEG i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 3 BEVVG zuständig für die Durchführung der Bauaufsicht über Betriebsanlagen der EdB. Insofern duldet das EBA derzeit ein bauliches Tätigwerden des Vorhabenträgers, entgegen gültiger Vorschriften gem AEG. Die Einstellung der nicht genehmigten/angeordneten Bauarbeiten kann angeordnet werden, wenn die Ausführung einer Baumaßnahme nachweislich begonnen wurde, ohne dass die Voraussetzungen gemäß § 18 ff AEG und §§ 4, 11 bis 15, 19 und 20 der VV (Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau (VV BAU, Stand 2013) vorliegen. Unzulässige Bauarbeiten sind einzustellen. Unzulässig sind Bauarbeiten ohne Genehmigungstatbestand (hier fehlender Planfeststellungsbeschluss). Werden unzulässige Bauarbeiten trotz einer mündlich oder schriftlich verfügten Einstellung fortgesetzt, kann das Eisenbahn-Bundesamt die Baustelle versiegeln. Zur Durchsetzung der eigenen Anordnungen mittels unmittelbaren Zwanges hat sich das Eisenbahn-Bundesamt insbesondere der Amtshilfe der Bundespolizei zu bedienen. Über eine zeitnahe Beantwortung würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216886/
Eisenbahn-Bundesamt
Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886] Seh…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
26. April 2021 18:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre weitere Anfrage mit E-Mail vom 28.03.2021. Ich weise darauf hin, dass der Gesetzeswortlaut des § 18 Abs. 2 AEG eine vorläufige Anordnung in das Ermessen der Planfeststellungsbehörde stellt ("kann"). Hieraus folgt keine grundsätzliche Anordnungspflicht. Weiterhin kann aus einer fehlenden Anordnung nicht der Umkehrschluss gezogen werden, mögliche Maßnahmen i. S. d. § 18 Abs. 2 AEG seien bei Durchführung zwangsläufig als rechtswidrig einzustufen. In Betracht kommen insoweit auch Konstellationen, in denen z.B. für eine konkrete Tätigkeit andere fachgesetzliche Genehmigungen einer Fachbehörde in Frage kommen oder eine Tätigkeit grundsätzlich keiner gesetzlichen Genehmigung bedarf. Eine vorläufige Anordnung durch das Eisenbahn-Bundesamt kam vorliegend im Fall des PFA 21 bereits mangels Antrages auf eine solche nicht in Betracht. Soweit Sie eine bauaufsichtliche Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes erwägen, weise ich Sie ergänzend darauf hin, dass sich diese ausschließlich auf Eisenbahn-Betriebsanlagen bezieht. Für Rodungen, Grundwassermessstellen, CEF-Maßnahmen oder, wie von Ihnen benannt, temporäre Ampelsysteme fehlt dem Eisenbahn-Bundesamt mithin die sachliche Zuständigkeit. Im Übrigen sind dem Eisenbahn-Bundesamt keine Tätigkeiten bekannt, die - auch unter Berücksichtigung der VV Bau - ein bauaufsichtliches Einschreiten erfordern. Für diese Beantwortung ihrer Anfrage werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
1. Mai 2021 19:37
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Herr Frank Zwanziger I Rechtsabteilung I HLI 1 I DB Netz AG sieht das allerdings anders. Antworten Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216886/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
26. September 2021 23:38
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, welche Behörde ist für ein bauaufsichtliches Einschreiten (v.a. bei Maßnahmen außerhalb der Bahnbetriebsanlagen) bei Verstößen gegen den Beschluss v. 28.05.2021 zuständig? Antworten Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Veil Gutachter Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216886/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
17. Oktober 2021 15:09
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erwarte aufgrund der laufenden Klagefrist eine Antwort bis zum 20.10.21. Antworten SIe bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216886/
Eisenbahn-Bundesamt
Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886] Seh…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
21. Oktober 2021 18:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in dem EBA obliegen die Bauaufsicht für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes sowie die Vollzugskontrolle der Planfeststellungsentscheidung, die sich auch auf planfestgestellte Maßnahmen außerhalb der Eisenbahnbetriebsanlagen erstreckt. Sollten Sie diese Auskunft in Form eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides wünschen, bitte ich um Mitteilung bis zum 04.11.2021. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Nachricht erhalten, gehe ich davon aus, dass Ihnen diese Auskunft genügt und stelle das Verfahren ein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
23. Oktober 2021 02:37
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wer ist direkter Ansprechpartner bei Verstößen gegen den Beschluss v. 28.05.21? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216886/
Eisenbahn-Bundesamt
Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886] Seh…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
19. November 2021 13:47
Status
Sehr Antragsteller/in Hinweise zu vermeintlichen Verstößen gegen den von Ihnen benannten Beschluss können an das zuständige Eisenbahn-Bundesamt (Sachbereich 1; Organisationspostfach: <<E-Mail-Adresse>>) adressiert werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886] Seh…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
21. Februar 2022 00:10
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihre Nachricht vom 19.11.21 darf ich anfragen, ob das EBA die Beschlussauflagen auf S. 32 (Nr. 18-21) des Beschlusses v. 28.05.21 kontolliert hat bzw. kontrolliert? Antworten Sie bitte auf: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Hr. Antragsteller/in Anfragenr: 216886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216886/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
25. Februar 2022 20:39
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erbitte dringend eine Antwort auf meine Anfrage vom 21. Februar 2022, 00:10 Uhr. Bitte antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 216886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216886/
Eisenbahn-Bundesamt
Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886] Seh…
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Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
18. März 2022 15:11
Status
Sehr Antragsteller/in das EBA führt während der Bauphase eine stichprobenweise Kontrolle der im Planfeststellungsbeschluss verfügten Auflagen durch. Dies gilt grundsätzlich für alle Auflagen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
20. März 2022 20:07
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht v. 18.03.22. Wurde eine stichprobenweise Kontrolle bereits durchgeführt? Werden dazu Protokolle angefertigt. Welche Personen führen diese Kontrollen durch bzw. werden dazu ggf. externe Dritte beauftragt? Antworten SIe bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 216886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216886/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]…
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<< Anfragesteller:in >>
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AW: Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
6. April 2022 23:43
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf an meine Anfrage v. 20.03.22 erinnern. Antworten Sie bitte auf: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 216886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216886/
Eisenbahn-Bundesamt
Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886] Seh…
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Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
14. April 2022 18:24
Status
Sehr Antragsteller/in das EBA hat bislang einige Kontrollen durchgeführt, diese erfolgten immer durch verschiedene EBA-Beschäftigte. Schriftliche Protokolle werden nicht erstellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886] Seh…
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Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
19. April 2022 21:16
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider haben Sie vergessen die konkrete Frage v. 20.03.2022 zu beantworten: Werden dazu ggf. externe Dritte beauftragt? Antworten Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 216886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216886/
Eisenbahn-Bundesamt
Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886] Seh…
Von
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Betreff
Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
19. Mai 2022 10:08
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bereits mit E-Mail vom 14.04.2022 wurde Ihnen auf die Anfrage [#216886] mitgeteilt, dass Kontrollen nur durch Beschäftigte des EBA und nicht durch Dritte ausgeführt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
518986656574867777777445553237294294299999999943072140127431204731294_Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hi…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
518986656574867777777445553237294294299999999943072140127431204731294_Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
29. Mai 2022 18:09
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wer ist für die Einhaltung der "Beschlussauflagen/-inhalte" des Planfeststellungsbeschlusses v. 28.05.2021 zuständig. Antworten SIe bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 216886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216886/
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VDE 8.1 Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#21…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
VDE 8.1 Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
27. Juni 2022 13:42
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die Einhaltung der Auflagen und Inhalte der Planfeststellungsentscheidung obliegt den Vorhabenträgern. Die Vollzugskontrolle für die Umsetzung der Auflagen und Inhalte aus dem Planfeststellungsbeschluss durch die Vorhabenträger ist eine Aufgabe der Planfeststellungsbehörde, also des EBA. Letzteres wurde Ihnen bereits in einer früheren Auskunft mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
2022-08-06_VDE 8.1 Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren …
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2022-08-06_VDE 8.1 Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
6. August 2022 22:42
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mail v. 27.06.2022. Nach ihren Aussagen, obliegt die Einhaltung der Auflagen und der Inhalte der Planfeststellungsentscheidung den Vorhabenträgern. Die Vollzugskontrolle für die Umsetzung der Auflagen und Inhalte aus dem Planfeststellungsbeschluss durch die Vorhabenträger ist eine Aufgabe der Planfeststellungsbehörde, also des EBA. Im behördlichen Beschluss sind auch die Maßnahmengrenzen und baulichen Örtlichkeiten, z.B. insbesondere Baustelleneinrichtungsflächen und/oder Transportwege geregelt. Frage: Haben Sie bereits die Umsetzung/Örtlichkeiten/in Betriebnahme der per Beschluss planfestgestelten Reifenwaschanlagen geprüft? Seit wann sind diese Anlagen im Einsatz und wo werden diese vor Ort eingesetzt? Antworten SIe bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 216886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216886/
Eisenbahn-Bundesamt
2022-08-06_VDE 8.1 Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren …
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Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
2022-08-06_VDE 8.1 Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
5. September 2022 16:46
Status
Sehr << Antragsteller:in >> das EBA hat die Errichtung der Reifenwaschanlagen (RWA) bei den Vorhabenträgern abgefragt. Demnach werden die Reifenwaschanlagen grundsätzlich in Abhängigkeit vom Bauablauf errichtet. Nach Aussage der Vorhabenträger finden die Bautätigkeiten entweder östlich oder westlich der Bahn statt, sodass nie alle Reifenwaschanlagen in Summe erforderlich sind. Im Bereich Altendorf ist im Bereich bahnrechts eine RWA in der Brücknerstraße seit der 25. KW in Betrieb. Bei ca. km 54,000 bahnlinks wird die RWA am 07.09.22 in Betrieb gehen. Der Standort wurde gemäß dem tatsächlichen Erfordernis geringfügig angepasst. Weitere RWA werden in Abhängigkeit vom Bauablauf ab dem 1. Quartal 2023 in Betrieb gehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
2022-10-23_VDE 8.1 Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2022-10-23_VDE 8.1 Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
23. Oktober 2022 02:44
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht v. 05.09.22. Warum werden die Waschanlagen nicht an den planfestgestellten Standorten errichtet und sind nicht in Betrieb? Handelt es sich hierbei um eine genehmigungsbedürftige Abweichung der Planfeststellungsunterlagen gem. VwVG? Bitte antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 216886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216886/
Eisenbahn-Bundesamt
2022-10-23_VDE 8.1 Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid- Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
2022-10-23_VDE 8.1 Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid- Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
21. November 2022 10:49
Status
Sehr << Antragsteller:in >> zu den Reifenwaschanlagen wird zunächst auf die früheren Antworten zu diesem Thema verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Reifenwaschanlagen zur Erfüllung ihres Schutzzweckes möglichst dort errichtet werden sollten, wo tatsächlich auch Reifenverunreinigungen entstehen. Sollte sich bei einer dynamischen Bauausführung ein anderer Standort als sinnvoller erweisen als zunächst geplant, wäre es im Sinne einer optimalen Funktion sachgerecht und konsequent, den geeignetsten Standort zu verwenden. Der Wechsel könnte in diesem Fall - abhängig von der konkreten Situation - von unwesentlicher Bedeutung sein und wäre dann ohne weiteres durchführbar. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
2023-01-15_VDE 8.1 Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid- Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2023-01-15_VDE 8.1 Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid- Strullendorf, 2. Planänderungsverfahren (2020) [#216886]
Datum
15. Januar 2023 23:26
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Projekt VDE 8.1 PFA21 in Hirschaid, Altendorf und Strullendorf darf ich anfragen warum die planfestgestellten Reifenwaschanlagen immer noch nicht umgesetzt sind? Ich bitte um Aufklärung. Die Straßen sind derart verdreckt u. verschlammt, dass zeitweise keine Markierungen mehr zu sehen sind/waren und die Fahrzeuge verdreckt werden. Ich bitte um Mitteilung, wann diese Reifenwaschanlagen zum Einsatz kommen und v.a. an welchem dynamischen Ort? Hier handelt es sich um eine Bürgeranfrage. Sollten für die Antwort etwaige Kosten entstehen, so bitte ich um vorherige Mitteilung. lch widerspreche aus datenschutzrechtlichen Gründen ausdrücklich der Weitergabe von persönlichen Daten/Inhalte/Schreiben an behördenexterne Dritte bzw. andere Personenkreise. Antworten Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 216886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216886/