2022-02-21_Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Sehr geehrte Damen und Herren,

dies ist ein Hinweis auf Verstöße gegen Beschlussauflagen vom 28.05.21.
Ich benötige unverzüglich Informationen zu folgendem Sachverhalt:

Beim i. Betreff genannten Projekt werden momentan Arbeiten im Zuge der Flurstücke Fl.-Nr. 1395, 1400 öFW - Strullendorf (im Zuge der Fl.-Nr. 368 (Hirschaid)) an der Bahnlinie durchgeführt (Rodungsarbeiten, Gleisausbau etc.). Regelmäßig fahren Bewirtschafter, Waldarbeiter, Kontrolleure bzw. Pächter zur Bewirtschaftung oder Einsicht (Kontrollgänge) der Fl.-Nr. 368 über die öFW`s mit der Fl.-Nr. 1395 bzw. 1400 zu und bewirtschaften entsprechend die Waldflur oder nehmen diese in Augenschein, insbesondere in der jetzigen Jahreszeit.

Bei nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen sind die Träger der Straßenbaulast diejenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden (sog. Beteiligte). Ob ein öffentlicher Feld- und Waldweg ausgebaut ist, richtet sich nach den Kriterien der Verordnung über die Merkmale für öffentliche Feld- und Waldwege. Es handelt sich um nicht ausgebaute öFW`s.

Über die momentanen massiven baulichen Eingriffe (Baumaschinenbefahrung, externe Befahrung, Betretung, Nutzung, Verschlammung etc.) der Fl.-Nr. 1395/1400 wurden die Beteiligten nicht gehört bzw. informiert. Die PLG endet dort und ist in den Grunderwerbsplänen nicht inbegriffen oder erfasst. Bei den Transportwegen sind die o.g. Fl.-Nr. nicht enthalten. Die Lagerflächen für die Rodungshölzer der DB Netz AG (benachbarte Fl.-Nr. 1380) sind nicht planfestgestellt.
Zudem liegen entsprechend notwendige Duldungsanordnungen oder Bauerlaubnisse nicht vor. Die derzeitigen Tätigkeiten sind nach gültiger Rechtsprechung bei Nichtzustimmung eines Beteiligten, mangels rechtlicher Grundlagenlegitimation für die Bautätigkeiten, unverzüglich einzustellen. Der Eigentümer der Fl.-Nr. 368 und somit anteilig rechtlicher Baulastträger widerspricht sämtlichen Maßnahmen.
Die öFW`s sind derzeit nicht mehr mit Normalfahrzeugen passierbar. Eine Waldbewirtschaftung ist unmöglich. Eine geplante 3-Tages-Bewirtschaftung (11.2./12.2./14.2.22) musste ausfallen. Alternative Anbindung sind ebenfalls "zusammengefahren" und nicht passierbar. Unüberwindbare Spurrinnen (ca. 30cm) sind vorhanden. Die Traktorspuren sind eindeutig maßnahmenbedingt. Die eigenen Fahrzeuge bleiben in den Zufahrten stecken bzw. setzen auf. Im ursprünglichen Zustand war ein Befahren jederzeit möglich.

Wer hat diese Maßnahmen legitimiert? An wen sind Schadenersatzansprüche zu stellen? Warum wurden andere Zuwegungen in diesem Bereich geschottert u. ausgebaut? Wer hat den Bau-Firmen die Nutzung privater Wege erlaubt?

Ich bitte Sie mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich zugänglich zu machen. Andernfalls werden unverzüglich Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Als EBA sind Sie für offensichtliche Verstöße gegen die Beschlussauflagen zuständig.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte bzw. anderer Personenkreise außerhalb des EBA.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
  • 0 Follower:innen
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Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist ein Hinweis auf Verstöße gegen Beschlussauflagen vom 28.05.21. Ich benöti…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
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Betreff
2022-02-21_Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#241466]
Datum
21. Februar 2022 00:50
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist ein Hinweis auf Verstöße gegen Beschlussauflagen vom 28.05.21. Ich benötige unverzüglich Informationen zu folgendem Sachverhalt: Beim i. Betreff genannten Projekt werden momentan Arbeiten im Zuge der Flurstücke Fl.-Nr. [geschwärzt], 1400 öFW - Strullendorf (im Zuge der Fl.-Nr. [geschwärzt] (Hirschaid)) an der Bahnlinie durchgeführt (Rodungsarbeiten, Gleisausbau etc.). Regelmäßig fahren Bewirtschafter, Waldarbeiter, Kontrolleure bzw. Pächter zur Bewirtschaftung oder Einsicht (Kontrollgänge) der Fl.-Nr. [geschwärzt] über die öFW`s mit der Fl.-Nr. [geschwärzt] bzw. [geschwärzt] zu und bewirtschaften entsprechend die Waldflur oder nehmen diese in Augenschein, insbesondere in der jetzigen Jahreszeit. Bei nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen sind die Träger der Straßenbaulast diejenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden (sog. Beteiligte). Ob ein öffentlicher Feld- und Waldweg ausgebaut ist, richtet sich nach den Kriterien der Verordnung über die Merkmale für öffentliche Feld- und Waldwege. Es handelt sich um nicht ausgebaute öFW`s. Über die momentanen massiven baulichen Eingriffe (Baumaschinenbefahrung, externe Befahrung, Betretung, Nutzung, Verschlammung etc.) der Fl.-Nr. [geschwärzt] wurden die Beteiligten nicht gehört bzw. informiert. Die PLG endet dort und ist in den Grunderwerbsplänen nicht inbegriffen oder erfasst. Bei den Transportwegen sind die o.g. Fl.-Nr. nicht enthalten. Die Lagerflächen für die Rodungshölzer der DB Netz AG (benachbarte Fl.-Nr. [geschwärzt]) sind nicht planfestgestellt. Zudem liegen entsprechend notwendige Duldungsanordnungen oder Bauerlaubnisse nicht vor. Die derzeitigen Tätigkeiten sind nach gültiger Rechtsprechung bei Nichtzustimmung eines Beteiligten, mangels rechtlicher Grundlagenlegitimation für die Bautätigkeiten, unverzüglich einzustellen. Der Eigentümer der Fl.-Nr. [geschwärzt] und somit anteilig rechtlicher Baulastträger widerspricht sämtlichen Maßnahmen. Die öFW`s sind derzeit nicht mehr mit Normalfahrzeugen passierbar. Eine Waldbewirtschaftung ist unmöglich. Eine geplante 3-Tages-Bewirtschaftung ([geschwärzt]) musste ausfallen. Alternative Anbindung sind ebenfalls "zusammengefahren" und nicht passierbar. Unüberwindbare Spurrinnen (ca. 30cm) sind vorhanden. Die Traktorspuren sind eindeutig maßnahmenbedingt. Die eigenen Fahrzeuge bleiben in den Zufahrten stecken bzw. setzen auf. Im ursprünglichen Zustand war ein Befahren jederzeit möglich. Wer hat diese Maßnahmen legitimiert? An wen sind Schadenersatzansprüche zu stellen? Warum wurden andere Zuwegungen in diesem Bereich geschottert u. ausgebaut? Wer hat den Bau-Firmen die Nutzung privater Wege erlaubt? Ich bitte Sie mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich zugänglich zu machen. Andernfalls werden unverzüglich Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen. Als EBA sind Sie für offensichtliche Verstöße gegen die Beschlussauflagen zuständig. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte bzw. anderer Personenkreise außerhalb des EBA. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 241466 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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2022-02-25_Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Absc…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
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Betreff
2022-02-25_Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#241466]
Datum
25. Februar 2022 20:34
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Nutzung der Fl.-Nr. [geschwärzt] ist weiterhin nicht möglich und beziehe auf die Mail v. [geschwärzt] Februar 2022, [geschwärzt] Uhr. Es entstehen durch Ihre Untätigkeit mit jedem Tag weitere finanzielle Nachteile. Antworten Sie bitte so schnell wie möglich auf meine Anfrage an: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 241466 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr [geschwärzt], Gemäß dem planfestgestellten Bauwerksverzeichnis Nr. [geschwärzt] ist die Verlegung eines besc…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
2022-02-21_Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#241466]
Datum
18. März 2022 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Gemäß dem planfestgestellten Bauwerksverzeichnis Nr. [geschwärzt] ist die Verlegung eines beschränkt öffentlichen Weges westlich der Bahnanlagen mit Anschluss der öffentlichen Feld- und Waldwege (Flurstücke [geschwärzt],[geschwärzt], [geschwärzt],[geschwärzt],[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] und [geschwärzt]) Teil der planfestgestellten Planung. Nach hiesigem Kenntnisstand werden nur Flächen in Anspruch genommen, die baufrei sind, d.h. deren Inanspruchnahme legitimiert ist, es wurden vom den Vorhabenträgern keine „Rodungshölzer“ auf der von Ihnen genannten Fläche abgelegt. Auch wurden durch die Vorhabenträger keine Zuwegungen unpassierbar gemacht. An wen Schadensersatzansprüche zu stellen sind, kann nicht beantwortet werden, das UIG vermittelt Ihnen keinen Anspruch auf Rechtsauskunft. Zu der Frage nach anderen geschotterten Wegen kann keine Aussage getroffen werden ‚ weil die Wege nicht näher bezeichnet sind und somit unklar ist, worauf sich die Frage bezieht. Wer den Baufirmen die Nutzung privater Wege erlaubt hat, ist dem EBA nicht bekannt, es waren jedoch nicht die Vorhabenträger. Sollten Sie diese Auskunft in Form eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides wünschen, bitte ich um Mitteilung bis zum 01.04.2022. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Nachricht erhalten, gehe ich davon aus, dass Ihnen diese Auskunft genügt und stelle das Verfahren hinsichtlich der vorliegenden Anfrage ein. Mit freundlichen Grüßen Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Nürnberg [geschwärzt] 1 – [geschwärzt], [geschwärzt] Eilgutstraße 2 90443 Nürnberg [geschwärzt] [geschwärzt] eMail: [geschwärzt] Organisationspostfach: [geschwärzt] [geschwärzt] www.eisenbahn-bundesamt.de [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, das Bauwerksverzeichnis und dessen Inhalte sowie deren Legitimationen sind hinläng…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2022-02-21_Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#241466]
Datum
20. März 2022 20:59
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, das Bauwerksverzeichnis und dessen Inhalte sowie deren Legitimationen sind hinlänglich bekannt. Allerdings liegt Ihnen als Feststellungsbehörde sowie den Vorhabenträgern keine Bauerlaubnisfreiheit zur Nutzung des übermittelten Eigentümerwegs (Fl.-Nr. [geschwärzt]) vor. Ich weise Sie nochmals darauf hin, dass diese Fl.-Nr. ohne Erlaubnis genutzt/befahren wurde. Grund dafür war die Lagerung von Rodungsholz aus den Fl.-Nr. [geschwärzt] Eine unterstellte Baufreiheit ist demnach nicht vorhanden. Jeder Leihe würde bei einer Ortseinsicht diesen ZUsammenhang beweislastig feststellen können, da derzeit immer noch Hölzer, Baumstämme etc. gelagert werden. Durch die unberechtigten Zufahrten von Baufahrzeugen ist der Zuweg nicht mehr wie üblich nutzbar und baulich entsprechend verändert worden. Gerne werden dazu Bilder übermittelt (vgl. Anlage). Insbesondere der Vorhabenträger, als grundsätzlich Schadenersatzpflichtiger, wurde dazu bereits informiert. Allerdings gab es noch keine Rückmeldung. Sie schrieben: "Es wurden vom den Vorhabenträgern keine „Rodungshölzer“ auf der von Ihnen genannten Fläche abgelegt." Dieser Sachverhalt wurde auch nicht agefragt, oder bemängelt. Es geht um die unzulässige Befahrung von Eigentum von Firmen im Auftrag der DB Netz AG, als Vorhabenträger. Ein Ausweichen auf konkrete Fragestellung ist hier nicht zielführend. Sie schrieben: "Auch wurden durch die Vorhabenträger keine Zuwegungen unpassierbar gemacht." Auch dies wird nicht vorgetragen. Es wurde vorgetragen, dass die Zufahrten 1) baulich verändert wurden und somit nicht mehr mit üblichen "Normalfahrzeugen" befahrbar sind (Beweisbilder), vorher aber befahrbar waren, und 2) keine ERLAUBNIS zur Nutzung seitens des Miteigentümers am Flur-Weg (vgl. Mail v. [geschwärzt]) vorgelegen hat. "Zu der Frage nach anderen geschotterten Wegen kann keine Aussage getroffen werden ‚ weil die Wege nicht näher bezeichnet sind und somit unklar ist, worauf sich die Frage bezieht." -> Diese Wege sind folgende Fl.-Nr. [geschwärzt] und [geschwärzt] Diese Zufahrten wurden für die Nutzbarmachung mit schwerem Rodungsgerät mit Schotter ausgebettet. Konkrete Frage: Warum ist dies nicht bei Fl.-Nr. [geschwärzt] erfolgt? "Wer den Baufirmen die Nutzung privater Wege erlaubt hat, ist dem EBA nicht bekannt, es waren jedoch nicht die Vorhabenträger." Die Karte des "Dummstellens" wirkt im Einzelfall dilletantisch bzw. befremdlich. Als Ausfsichtbehörde wird eine gewisse behördliche Pflicht unterstellt, die gemeldeten Verstößen nachgeht. Dabei sind entsprechende Sachverhaltsermittlungen anzustellen. Ich bitte um Mitteilung, welche Fa. für die Rodungen der o.g. Flächen beauftragt worden ist? Weiterhin ist auffällig, das sich das EBA Ast Nürnberg stets auskömmliche "Wochen" Zeit lässt, um eilende bzw. dringliche Sachverhalte zu verzögern/verschleppen. Aufgrund der Dringlichkeit erwarte ich zu meinen begründeten offenen Fragen eine zeitnahe Rückmeldung. Da Sie erneut Ihrer obliegenden behördlichen Aufsichtpflichten nicht nachkommen werde ich über diesen eindeutigen Sachverhalt entsprechende Beschwerden einreichen. Es kann nicht sein, dass Sie mit gezielten Untätigkeiten im Bereich der behördlichen Kontrollpflichten gem. AEG es den Vorhabenträgern erlauben, unzulässige Handlungen an Grundstücken ausführen zu lassen bzw. zu beauftragen. Ein "Verstecken" des Vorhabenträgers hinter beauftragten Baufirmen entbindet nicht die Verantwortlichkeit für die "Baufreigabeverantwortlichkeit". Baufirmen führen das aus, was beauftragt wird. Gerne werde ich nach Kenntnis der Baufirma, diese zur zweifelhaften "Beauftragung" befragen. Ebenso ist es nicht statthaft zu argumentieren, dass nach Auskunft des Vorhabenträgers keine nicht planfestgestellten Bereiche genutzt werden. Ich weise Sie nochmals darauf hin, dass dies eben nicht der Fall ist. Sie müssen gemeldeten Verstößen auch mal nachgehen und sich ggf. vor Ort von den Sachverhalten persönlich überzeugen und nicht undefinierten Aussagen des Vorhabenträgers sehr wohlwollend gegenüber stehen. Ich weise Sie darauf hin, dass dieser Sachverhalt bereits einen zweiten Verstoß darstellt, bei dem das EBA nicht tätig geworden ist. Insofern wird die getätigte und folgende Korrespondenz zur etwaigen Prüfung von Handlungsdefiziten auch an Dritte übergeben. Antworten Sie daher bitte per Mail an: [geschwärzt] gez. [geschwärzt] Anfragenr: 241466 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, siehe Anlagen, zur Mail v. [geschwärzt] Antwort bitte an: [geschwärzt] gez. [gesch…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
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Betreff
AW: 2022-02-21_Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#241466]
Datum
20. März 2022 21:08
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
20220227_133156.jpg
8,6 MB
20220227_133305.jpg
7,1 MB
20220227_134500.jpg
8,3 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, siehe Anlagen, zur Mail v. [geschwärzt] Antwort bitte an: [geschwärzt] gez. [geschwärzt] Anhänge: - [geschwärzt] Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - [geschwärzt] - [geschwärzt] Anfragenr: 241466 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage. Die bisherige Korrespondenz finden Sie…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „2022-02-21_Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf“ [#241466]
Datum
21. März 2022 23:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/241466/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das EBA gemeldeten Verstößen nicht nachgeht bzw. diese weiterhin duldet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 241466.pdf - 2022-03-20_2-20220227_133156.jpg Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2022-03-20_2-20220227_133305.jpg - 2022-03-20_2-20220227_134500.jpg Anfragenr: 241466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241466/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/006 II#0421 Sehr Antragstell…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „2022-02-21_Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf“ [#241466] # IFG-724/006 II#0421
Datum
22. März 2022 09:57
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/006 II#0421 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Eisenbahn-Bundesamt
2022-02-25_Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Absch…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
2022-02-25_Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#241466]
Datum
25. März 2022 16:07
Status
Sehr Antragsteller/in die Mail vom 21.02.22 wurde Ihnen am 18.03.22 beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 2022-02-25_Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung A…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2022-02-25_Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#241466]
Datum
6. April 2022 23:41
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihnen mitgeteilt, dass die Informationen, welche Ihnen vorliegen, nicht den Tatsachen entsprechen bzw. widersprüchlich sind. Klären Sie den Sachverhalt bitte dementsprechend auf. "Gemäß dem planfestgestellten Bauwerksverzeichnis Nr. 180 ist die Verlegung eines beschränkt öffentlichen Weges westlich der Bahnanlagen mit Anschluss der öffentlichen Feld- und Waldwege (Flurstücke 1395, 1377, 1366,1363,1360, 1353, 1352, 1397 und 1347) Teil der planfestgestellten Planung." Korrekt! "Nach hiesigem Kenntnisstand werden nur Flächen in Anspruch genommen, die baufrei sind, d.h. deren Inanspruchnahme legitimiert ist, es wurden vom den Vorhabenträgern keine „Rodungshölzer“ auf der von Ihnen genannten Fläche abgelegt. Auch wurden durch die Vorhabenträger keine Zuwegungen unpassierbar gemacht." Dies ist nicht der Fall! Für die Fl.-Nr. 1395 etc. liegt z.B. keine Baufreiheit vor. "An wen Schadensersatzansprüche zu stellen sind, kann nicht beantwortet werden, das UIG vermittelt Ihnen keinen Anspruch auf Rechtsauskunft." Ich frage im Zuge einer einfachen "Bürgeranfrage" als Betroffener an, demnach müssten Sie in der Lage sein, als Planfeststellungsbehörde und. v.a. Aufsichtsbehörde (welche auch Verstöße bearbeitet), aber auch als öffentliche Behörde im Allgemeinen, eine Auskunft zu geben, wenn Vorhabenträger Schäden verursachen, an wen Schadenersatzforderungen zu richten sind? An wen sind diese Ansprüche zu richten? "Zu der Frage nach anderen geschotterten Wegen kann keine Aussage getroffen werden ‚ weil die Wege nicht näher bezeichnet sind und somit unklar ist, worauf sich die Frage bezieht." Ich beziehe mich auf das Schreiben vom 04.04.2022. Wer den Baufirmen die Nutzung privater Wege erlaubt hat, ist dem EBA nicht bekannt, es waren jedoch nicht die Vorhabenträger. Sind die Vorhabenträger nicht verpflichtet die Planfeststellungsgrenzen einzuhalten? Gibt es eine Bauüberwachung? Wer ist der Ansprechpartner? Antworten Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241466/
Eisenbahn-Bundesamt
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Al…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#241466]
Datum
14. April 2022 18:25
Status
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Nachricht vom 20.03.22 haben Sie Hinweise gegeben und frühere Antworten kommentiert. Dies wird zur Kenntnis genommen. Es ist dem EBA nicht bekannt, warum das Flurstück Nr. 1395 nicht geschottert wurde. Welche Firma mit den Rodungen beauftragt worden ist, ist ebenfalls nicht bekannt. Zur Beantwortung dieser Fragen können Sie sich an die Vorhabenträger wenden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Eisenbahn-Bundesamt
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr.8Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt21Altend…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr.8Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt21Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#241466]
Datum
5. Mai 2022 17:28
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich ist es so, dass die Vorgaben der Planfeststellung gelten. Es ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass aufgrund privatrechtlicher Regelung mit einem Grundstückseigentümer dessen Grundstück mal betreten oder befahren wird. Hierfür braucht es – je nach Lage des Einzelfalles - nicht jedes Mal einer behördlichen Genehmigung. Solche Fälle sind der Planfeststellungsbehörde oft nicht bekannt. Zur Frage der Bauüberwachung und der Ansprechpartner können Sie sich an die Vorhabenträger wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
iuewzr zzz zzz zzz zzz zzz zzz AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr.8Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
iuewzr zzz zzz zzz zzz zzz zzz AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr.8Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt21Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#241466]
Datum
26. Juni 2023 00:12
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, [geschwärzt], Sie schrieben am 05.05.2022: "Grundsätzlich ist es so, dass die Vorgaben der Planfeststellung gelten. Es ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass aufgrund privatrechtlicher Regelung mit einem Grundstückseigentümer dessen Grundstück mal betreten oder befahren wird. Hierfür braucht es – je nach Lage des Einzelfalles - nicht jedes Mal einer behördlichen Genehmigung. Solche Fälle sind der Planfeststellungsbehörde oft nicht bekannt. Zur Frage der Bauüberwachung und der Ansprechpartner können Sie sich an die Vorhabenträger wenden." Wollen Sie damit sagen, dass die Vorhabenträger grundsätzlich keine Genehmigung für das Betreten von privaten Grundstücken benötigen? Zudem sind die einer Antwort meiner Anfrage v. 06.04.22 säumig: Sind die Vorhabenträger nicht verpflichtet die Planfeststellungsgrenzen einzuhalten? Bitte antworten Sie innerhalb von 2 Wochen an: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 241466 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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<< Anfragesteller:in >>
AW: iuewzr zzz zzz zzz zzz zzz zzz AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr.8Ausbaustrecke Nürnberg – Ebens…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: iuewzr zzz zzz zzz zzz zzz zzz AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr.8Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt21Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#241466]
Datum
12. Juli 2023 23:52
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich erinnere letztmalig an meine Mail v. 26.06.23. Bitte antworten Sie unverzüglich an: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 241466 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]