2023 Einzelplan 14, Kap. 1410 Nummer 12 und 2024 Einzelplan 14, Kap. 1410 Nummer 8
eine Stellungnahme zu den Einzelplänen 14 der Bundeshaushaltspläne 2023 und 2024.
Hier insbesondere zu 2023 Einzelplan 14, Kap. 1410 Nummer 12 und 2024 Einzelplan 14, Kap. 1410 Nummer 8, Zuwendungen für den Bund Deutscher Einsatzveteranen in Höhe von je 500.000 Euro.
Fragen:
1. Sind diese Beträge bereits an den BDV ausgezahlt wurden?
2. Falls ja, vollständig? Wann?
3. Sind diese Zuwendungen zweckgebunden? D.h. gibt es Vorgaben aus dem Finanzministerium oder BMVg zur Verwendung der Gelder oder kann der BDV frei über die Nutzung entscheiden?
4. Ist diese Zuwendung aus dem BHP dauerhaft oder zeitlich begrenzt?
5. Welche Verpflichtungen muss der BDV eingehen um diese Gelder zu erhalten bzw. diese Förderung nutzen zu können?
6. Warum wird der BDV mit 500.000 € pro Jahr aus dem Bundeshaushalt bedacht obwohl Projekte des BDV aus Geldern von Bundeswehrnahen Stiftungen gefördert werden (SVS, Deutsche-Härtefallstiftung, Oberst-Schöttler Stiftung)
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum5. März 2024
-
9. April 2024
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!