21 UR II 33/21

Anfrage an: Amtsgericht Leonberg

Rechtskräftiger Ausschließungsbeschluss für Grundschuldbrief und Hypothekenbrief.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
  • 0 Follower:innen
Marion Gräßlin
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Rechtskräftiger Ausschließungsbesc…
An Amtsgericht Leonberg Details
Von
Marion Gräßlin
Betreff
21 UR II 33/21 [#298472]
Datum
27. Januar 2024 08:47
An
Amtsgericht Leonberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rechtskräftiger Ausschließungsbeschluss für Grundschuldbrief und Hypothekenbrief.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marion Gräßlin Anfragenr: 298472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298472/ Postanschrift Marion Gräßlin << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marion Gräßlin

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Marion Gräßlin
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „21 UR II 33/21“ vom 27.01.2024 (#298472) wurde von Ihnen nicht in …
An Amtsgericht Leonberg Details
Von
Marion Gräßlin
Betreff
AW: 21 UR II 33/21 [#298472]
Datum
4. April 2024 12:11
An
Amtsgericht Leonberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „21 UR II 33/21“ vom 27.01.2024 (#298472) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marion Gräßlin