214. IMK

Welche TOP beschäftigten sich mit Geldwäsche bzw. der FIU?

Wie war zu diesen TOP das entsprechende Abstimmungsergebnis?

Wie stimmte Ihr Bundesland ab?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2021
  • Frist
    30. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche TOP besc…
An Der Senator für Inneres Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
214. IMK [#223976]
Datum
25. Juni 2021 22:23
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche TOP beschäftigten sich mit Geldwäsche bzw. der FIU? Wie war zu diesen TOP das entsprechende Abstimmungsergebnis? Wie stimmte Ihr Bundesland ab?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223976/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Senator für Inneres
Sehr Antragsteller/in nach Prüfung Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass Ihr Auskunftsersuchen vom 25.06.2020 z…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: 214. IMK [#223976]
Datum
28. Juni 2021 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nach Prüfung Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass Ihr Auskunftsersuchen vom 25.06.2020 zurückzuweisen ist. Der Anspruch auf Informationszugang zu den von Ihnen angefragten Informationen besteht gem. § 3 BremIFG nicht. Die Innenministerkonferenz (IMK) entscheidet selbst über die Veröffentlichung von IMK-Dokumenten. Sofern Beschlüsse oder Dokumente zur Veröffentlichung freigegeben sind, sind diese auf der Webseite der Innenministerkonferenz recherchierbar (Innenministerkonferenz - Termine und Beschluesse<https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/termine-node.html>). Hier finden Sie auch weitere Hinweise zur Veröffentlichungspraxis. Im Übrigen fasst die IMK ihre Beschlüsse nur einstimmig. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Senator für Inneres, Contrescarpe 22/24, 28203 Bremen, erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Daneben können Sie auch nach § 13 Abs. 1 BremIFG die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven, <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> anrufen. Mit freundlichen Grüßen