22926 Ahrensburg, Spechtweg

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Straße wird ausgebaut und mit dem Bau wurde bereits begonnen.
Mittlerweile wurde bis ca. 30 bis 40 cm an mindestens 70 bis 80 Jahre alte Bäume (Buchen, Eichen, Birken u.a.) heran ausgebaggert.
Meines Wissens gibt es ein Gutachten zu den Bäumen, das uns weder von der Stadt Ahrensburg noch von der unteren Naturschutzbehörde in Bad Oldesloe zugänglich gemacht wird.
Ich bitte, auch im Interesse der Nachbarn, uns dieses Gutachten zugänglich zumachen, um evtl. irreparable Schäden an den Bäumen zu verhindern.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus

Behörde benötigt

  • Datum
    4. Juli 2017
  • Frist
  • Ein:e Follower:in
Uwe Metzing
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dam…
Von
Uwe Metzing
Betreff
22926 Ahrensburg, Spechtweg [#23798]
Datum
4. Juli 2017 15:35
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Straße wird ausgebaut und mit dem Bau wurde bereits begonnen. Mittlerweile wurde bis ca. 30 bis 40 cm an mindestens 70 bis 80 Jahre alte Bäume (Buchen, Eichen, Birken u.a.) heran ausgebaggert. Meines Wissens gibt es ein Gutachten zu den Bäumen, das uns weder von der Stadt Ahrensburg noch von der unteren Naturschutzbehörde in Bad Oldesloe zugänglich gemacht wird. Ich bitte, auch im Interesse der Nachbarn, uns dieses Gutachten zugänglich zumachen, um evtl. irreparable Schäden an den Bäumen zu verhindern. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Uwe Metzing <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Uwe Metzing << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Metzing

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