251D041270 Umschulung in Essen von 29.01.1983-25.06.1985

In der Zeit 29.01.1983- 25.06.1985 war ich in einer von ihnen genehmigte Umschulung in Essen .Für diesen Zeitraum fehlen mir die Einzahlungsbeläge für die Rentenkasse .
Alle anderen Ausfallzeiten liegen der Rentenkasse vor .Für ihr Bemühen bedanke ich mich im voraus

Antwort verspätet

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  • Datum
    27. Februar 2024
  • Frist
    29. März 2024
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Karl-Heinz Bartels
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Zeit 29.01.1983- 25.06.1985 wa…
An Agentur für Arbeit Lüneburg – Uelzen Details
Von
Karl-Heinz Bartels
Betreff
251D041270 Umschulung in Essen von 29.01.1983-25.06.1985 [#301386]
Datum
27. Februar 2024 13:12
An
Agentur für Arbeit Lüneburg – Uelzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Zeit 29.01.1983- 25.06.1985 war ich in einer von ihnen genehmigte Umschulung in Essen .Für diesen Zeitraum fehlen mir die Einzahlungsbeläge für die Rentenkasse . Alle anderen Ausfallzeiten liegen der Rentenkasse vor .Für ihr Bemühen bedanke ich mich im voraus
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Bartels Anfragenr: 301386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301386/ Postanschrift Karl-Heinz Bartels << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Bartels

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Agentur für Arbeit Lüneburg – Uelzen
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, vielen Dank für Ihre E…
Von
Agentur für Arbeit Lüneburg – Uelzen
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
27. Februar 2024 15:20
Status
Warte auf Antwort
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