§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Messen, messeähnlichen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen

1. Die "Allgemeinverfügung Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Messen, messeähnlichen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen" vom 23.10.2020 (https://www.stuttgart.de/medien/ibs/201023-AV-Beschraenkung-Teilnehmerzahl-Messen-Ausstellungen-Sport.pdf) mit der ausführlichen Begründung.

2. Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung nicht im Internet veröffentlicht wurde.

Hierbei kann es sich beispielsweise um Dienst- oder Verwaltungsanweisungen handeln, die dieses Vorgehen allgemein oder in diesem Einzelfall vorschreiben. Protokolle, in denen die Ermessensentscheidung des § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG dokumentiert wurde, kommen hierfür ebenfalls in Betracht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. November 2020
  • Frist
    11. Dezember 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die "Allg…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
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Betreff
§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Messen, messeähnlichen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen [#203094]
Datum
7. November 2020 09:57
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die "Allgemeinverfügung Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Messen, messeähnlichen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen" vom 23.10.2020 (https://www.stuttgart.de/medien/ibs/201023-AV-Beschraenkung-Teilnehmerzahl-Messen-Ausstellungen-Sport.pdf) mit der ausführlichen Begründung. 2. Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung nicht im Internet veröffentlicht wurde. Hierbei kann es sich beispielsweise um Dienst- oder Verwaltungsanweisungen handeln, die dieses Vorgehen allgemein oder in diesem Einzelfall vorschreiben. Protokolle, in denen die Ermessensentscheidung des § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG dokumentiert wurde, kommen hierfür ebenfalls in Betracht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203094/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die gewünschte Allgemeinverfügung samt Begründung. Eine Veröffen…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Messen, messeähnlichen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen [#203094]
Datum
9. November 2020 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die gewünschte Allgemeinverfügung samt Begründung. Eine Veröffentlichung der Begründung war aus Gründen der Eilbedürftigkeit nicht möglich. Unterlagen über diese Entscheidung existieren keine, es handelt sich schlicht um Verwaltungshandeln, das nicht in jedem Detail dokumentiert werden muss. Insofern darf ich auf die dazu geführte Diskussion aus dem Frühjahr verweisen. Freundliche Grüße

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Übersendung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antra…
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Von
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Betreff
AW: Antwort: WG: § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Messen, messeähnlichen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen [#203094]
Datum
9. November 2020 17:53
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Übersendung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203094/