§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Stadtgebiet

Anfrage an: Stadt Heilbronn

1. Die "Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Stadtgebiet" vom 07.12.2020 (https://www.heilbronn.de/fileadmin/daten/stadtheilbronn/formulare/rathaus/aktuelles/coronavirus/201207_AV_Weitere_Massnahmen_Hotspot.pdf) mit der ausführlichen Begründung.

2. Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung nicht im Internet veröffentlicht wurde.

Hierbei kann es sich beispielsweise um Dienst- oder Verwaltungsanweisungen handeln, die dieses Vorgehen allgemein oder in diesem Einzelfall vorschreiben. Protokolle, in denen die Ermessensentscheidung des § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG dokumentiert wurde, kommen hierfür ebenfalls in Betracht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die "Allg…
An Stadt Heilbronn Details
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Betreff
§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Stadtgebiet [#205387]
Datum
9. Dezember 2020 23:22
An
Stadt Heilbronn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die "Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Stadtgebiet" vom 07.12.2020 (https://www.heilbronn.de/fileadmin/daten/stadtheilbronn/formulare/rathaus/aktuelles/coronavirus/201207_AV_Weitere_Massnahmen_Hotspot.pdf) mit der ausführlichen Begründung. 2. Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung nicht im Internet veröffentlicht wurde. Hierbei kann es sich beispielsweise um Dienst- oder Verwaltungsanweisungen handeln, die dieses Vorgehen allgemein oder in diesem Einzelfall vorschreiben. Protokolle, in denen die Ermessensentscheidung des § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG dokumentiert wurde, kommen hierfür ebenfalls in Betracht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205387/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Heilbronn
Sehr [geschwärzt], die Allgemeinverfügung wurde am 08.12.2020 auch mit Begründung im Internet bereitgestellt. h…
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Stadt Heilbronn
Betreff
WG: § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Stadtgebiet [#205387]
Datum
14. Dezember 2020 17:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], die Allgemeinverfügung wurde am 08.12.2020 auch mit Begründung im Internet bereitgestellt. https://www.heilbronn.de/local-storage-stadt-heilbronn/coronavirus/informationen-zum-coronavirus.html https://www.heilbronn.de/fileadmin/daten/stadtheilbronn/formulare/rathaus/aktuelles/coronavirus/201207_AV_Weitere_Massnahmen_Hotspot_Begruendung.pdf Freundliche Grüße Im Auftrag gez. [geschwärzt] Stadt Heilbronn Rechtsamt Moltkestraße 35 74072 Heilbronn Tel.: 07131 56 [geschwärzt] Fax: 07131 56 [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Besuchen Sie uns im Internet: www.heilbronn.de Sollte diese Mail falsch adressiert worden sein, bitten wir darum, uns darüber zu informieren und diese Mail zu löschen.

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Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für die Übersendung der Links! Mit freundlichen Grüßen Antrag…
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Betreff
AW: WG: § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Stadtgebiet [#205387]
Datum
14. Dezember 2020 21:57
An
Stadt Heilbronn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für die Übersendung der Links! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205387/