§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Stadtgebiet
1. Die "Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Stadtgebiet" vom 07.12.2020 (https://www.heilbronn.de/fileadmin/daten/stadtheilbronn/formulare/rathaus/aktuelles/coronavirus/201207_AV_Weitere_Massnahmen_Hotspot.pdf) mit der ausführlichen Begründung.
2. Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung nicht im Internet veröffentlicht wurde.
Hierbei kann es sich beispielsweise um Dienst- oder Verwaltungsanweisungen handeln, die dieses Vorgehen allgemein oder in diesem Einzelfall vorschreiben. Protokolle, in denen die Ermessensentscheidung des § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG dokumentiert wurde, kommen hierfür ebenfalls in Betracht.
Anfrage erfolgreich
-
Datum9. Dezember 2020
-
12. Januar 2021
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!