§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung wegen Versammlungsverbot vom 27.12.2021

Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Allgemeinverfügung wegen Versammlungsverbot vom 27.12.2021 (https://www.kreis-reutlingen.de/ceasy/resource/?id=10098&download=1) und die dazugehörige Begründung nicht im Internet veröffentlicht wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Dezember 2021
  • Frist
    2. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, au…
An Landratsamt Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung wegen Versammlungsverbot vom 27.12.2021 [#236536]
Datum
31. Dezember 2021 12:02
An
Landratsamt Reutlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Allgemeinverfügung wegen Versammlungsverbot vom 27.12.2021 (https://www.kreis-reutlingen.de/ceasy/resource/?id=10098&download=1) und die dazugehörige Begründung nicht im Internet veröffentlicht wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236536/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung …
An Landratsamt Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung wegen Versammlungsverbot vom 27.12.2021 [#236536]
Datum
7. März 2022 20:39
An
Landratsamt Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung wegen Versammlungsverbot vom 27.12.2021“ vom 31.12.2021 (#236536) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Landratsamt Reutlingen
Sehr Antragsteller/in zu § 27a LVwVfG haben wir Ihnen bereits in der Mail vom 27.01.2022 eine Rückmeldung gegebe…
Von
Landratsamt Reutlingen
Betreff
WG: AW: § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung wegen Versammlungsverbot vom 27.12.2021 [#236536]
Datum
11. März 2022 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu § 27a LVwVfG haben wir Ihnen bereits in der Mail vom 27.01.2022 eine Rückmeldung gegeben. Gerne können Sie sich bei Rückfragen auch telefonisch melden. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Antwort! Da Sie auf alle Anfragen in einer E-Mail geantwort…
An Landratsamt Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung wegen Versammlungsverbot vom 27.12.2021 [#236536]
Datum
11. März 2022 13:30
An
Landratsamt Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Antwort! Da Sie auf alle Anfragen in einer E-Mail geantwortet hatten, hatte ich dies leider übersehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236536/