§ 28a Abs. 8 IfSG idF v. 18.03.2022

die Gutachten und Auslegungshinweise zu § 28a Abs. 8 IfSG (idF v. 18.03.2022);
Begleitschreiben an die Landesregierungen die Gutachten und die Normanwendungen betreffend;
Korrespondenz mit den Ländern Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, die Beschlüsse der Landtage und Bürgerschaften eine konkrete Gefahr nach § 28a Abs. 8 S. 1 IfSG festzustellen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
Johannes Gallon
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Gutachten und…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Johannes Gallon
Betreff
§ 28a Abs. 8 IfSG idF v. 18.03.2022 [#245266]
Datum
1. April 2022 19:41
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Gutachten und Auslegungshinweise zu § 28a Abs. 8 IfSG (idF v. 18.03.2022); Begleitschreiben an die Landesregierungen die Gutachten und die Normanwendungen betreffend; Korrespondenz mit den Ländern Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, die Beschlüsse der Landtage und Bürgerschaften eine konkrete Gefahr nach § 28a Abs. 8 S. 1 IfSG festzustellen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Gallon Anfragenr: 245266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245266/ Postanschrift Johannes Gallon << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Gallon

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II - Z3 267/2022 Sehr geehrter Herr Gallon, zu Ihrem Antrag …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
§ 28a Abs. 8 IfSG idF v. 18.03.2022 [#245266]
Datum
19. April 2022 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
MicrosoftOutlook-Memoformat.pdf
153,7 KB
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II - Z3 267/2022 Sehr geehrter Herr Gallon, zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 1. April 2022 übersende ich Ihnen das beiliegende Dokument sowie den E-Mail-Verlauf zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Informationszugang erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen