29. Bafög Änderungsgesetz, zurückliegender Referentenentwurf

- Das Dokument (z.B. E-Mail / Schreiben), in dem der letzte Verfasser / die letzte Verfasserin der Gesetzesbegründung zu Art. 1 Nr. 14 des Referentenentwurfs (nicht des späteren Regierungsentwurfes) des 29. BaföG-Änderungsgesetzes diesen Entwurf an den/die Vorgesetzte versendet hat (z.B. interne E-Mail). Maßgeblich ist diejenige Person, die letztmalig Änderungen am Text der Gesetzesbegründung zu Art. 1 Nr. 14 des Referentenentwurfs vorgenommen hat. Zur Klarstellung: In der Gesetzesbegründung zu Art. 1 Nr. 14 des Referentenentwurfs ging es um Änderungen des § 37 BaföG.

- Das Dokument (z.B. E-Mail / Verfügung / Schreiben), in dem der Referentenentwurf (nicht der spätere Regierungsentwurf) des 29. BaföG-Änderungsgesetzes innerhalb des BMBF abschließend gebilligt / verabschiedet worden ist (durch die höchste beteiligte Hierarchieebene).

Hintergrund:

Einige Detailregelungen im Referentenentwurf waren irritierend.

Zitat aus der Gesetzesbegründung zu Art. 1 Nr. 14 des Referentenentwurfs: "Die Änderungen im Rahmen von § 36 Absatz 3 BAföG sollen „Gerechtigkeitslücken“ im Vorausleistungsverfahren schließen". Indem der Verfasser / die Verfasserin dieses Entwurfes das Wort Gerechtigkeitslücken in Anführungszeichen setzt, distanziert er / sie sich erkennbar vom eigenen Entwurf und macht sich über diesen lustig. Dazu passt die übrige Begründung: Betrachtet man die Auswirkungen der dort angedachten Änderungen, erweist sich die Begründung zu Art. 1 Nr. 14 des Regierungsentwurfes als durchaus zynisch. Diese Änderung wäre zudem mit Einnahmeausfällen verbunden gewesen, die im Abschnitt finanzielle Auswirkungen des Gesetzesvorhabens nicht berücksichtigt waren.

Zu Recht hat die Bundesregierung diesen Versuch im Regierungsentwurf abgewendet und ist so wohl einer anderweitigen Befassung zuvorgekommen.

Eine ergänzende Einordnung durch das BMBF würde ich begrüßen.

Sofern Gebühren für die Bearbeitung des IFG-Antrages erhoben werden sollen, bitte ich um vorherige Mitteilung. Hiervon ist allerdings aus meiner Sicht nicht auszugehen.

Warte auf Antwort

  • Datum
    31. März 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das Dokument (z.B. E-Mail / Schreib…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
29. Bafög Änderungsgesetz, zurückliegender Referentenentwurf [#304670]
Datum
31. März 2024 23:52
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Das Dokument (z.B. E-Mail / Schreiben), in dem der letzte Verfasser / die letzte Verfasserin der Gesetzesbegründung zu Art. 1 Nr. 14 des Referentenentwurfs (nicht des späteren Regierungsentwurfes) des 29. BaföG-Änderungsgesetzes diesen Entwurf an den/die Vorgesetzte versendet hat (z.B. interne E-Mail). Maßgeblich ist diejenige Person, die letztmalig Änderungen am Text der Gesetzesbegründung zu Art. 1 Nr. 14 des Referentenentwurfs vorgenommen hat. Zur Klarstellung: In der Gesetzesbegründung zu Art. 1 Nr. 14 des Referentenentwurfs ging es um Änderungen des § 37 BaföG. - Das Dokument (z.B. E-Mail / Verfügung / Schreiben), in dem der Referentenentwurf (nicht der spätere Regierungsentwurf) des 29. BaföG-Änderungsgesetzes innerhalb des BMBF abschließend gebilligt / verabschiedet worden ist (durch die höchste beteiligte Hierarchieebene). Hintergrund: Einige Detailregelungen im Referentenentwurf waren irritierend. Zitat aus der Gesetzesbegründung zu Art. 1 Nr. 14 des Referentenentwurfs: "Die Änderungen im Rahmen von § 36 Absatz 3 BAföG sollen „Gerechtigkeitslücken“ im Vorausleistungsverfahren schließen". Indem der Verfasser / die Verfasserin dieses Entwurfes das Wort Gerechtigkeitslücken in Anführungszeichen setzt, distanziert er / sie sich erkennbar vom eigenen Entwurf und macht sich über diesen lustig. Dazu passt die übrige Begründung: Betrachtet man die Auswirkungen der dort angedachten Änderungen, erweist sich die Begründung zu Art. 1 Nr. 14 des Regierungsentwurfes als durchaus zynisch. Diese Änderung wäre zudem mit Einnahmeausfällen verbunden gewesen, die im Abschnitt finanzielle Auswirkungen des Gesetzesvorhabens nicht berücksichtigt waren. Zu Recht hat die Bundesregierung diesen Versuch im Regierungsentwurf abgewendet und ist so wohl einer anderweitigen Befassung zuvorgekommen. Eine ergänzende Einordnung durch das BMBF würde ich begrüßen. Sofern Gebühren für die Bearbeitung des IFG-Antrages erhoben werden sollen, bitte ich um vorherige Mitteilung. Hiervon ist allerdings aus meiner Sicht nicht auszugehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304670/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!