29. Bafög Änderungsgesetz, zurückliegender Referentenentwurf
- Das Dokument (z.B. E-Mail / Schreiben), in dem der letzte Verfasser / die letzte Verfasserin der Gesetzesbegründung zu Art. 1 Nr. 14 des Referentenentwurfs (nicht des späteren Regierungsentwurfes) des 29. BaföG-Änderungsgesetzes diesen Entwurf an den/die Vorgesetzte versendet hat (z.B. interne E-Mail). Maßgeblich ist diejenige Person, die letztmalig Änderungen am Text der Gesetzesbegründung zu Art. 1 Nr. 14 des Referentenentwurfs vorgenommen hat. Zur Klarstellung: In der Gesetzesbegründung zu Art. 1 Nr. 14 des Referentenentwurfs ging es um Änderungen des § 37 BaföG.
- Das Dokument (z.B. E-Mail / Verfügung / Schreiben), in dem der Referentenentwurf (nicht der spätere Regierungsentwurf) des 29. BaföG-Änderungsgesetzes innerhalb des BMBF abschließend gebilligt / verabschiedet worden ist (durch die höchste beteiligte Hierarchieebene).
Hintergrund:
Einige Detailregelungen im Referentenentwurf waren irritierend.
Zitat aus der Gesetzesbegründung zu Art. 1 Nr. 14 des Referentenentwurfs: "Die Änderungen im Rahmen von § 36 Absatz 3 BAföG sollen „Gerechtigkeitslücken“ im Vorausleistungsverfahren schließen". Indem der Verfasser / die Verfasserin dieses Entwurfes das Wort Gerechtigkeitslücken in Anführungszeichen setzt, distanziert er / sie sich erkennbar vom eigenen Entwurf und macht sich über diesen lustig. Dazu passt die übrige Begründung: Betrachtet man die Auswirkungen der dort angedachten Änderungen, erweist sich die Begründung zu Art. 1 Nr. 14 des Regierungsentwurfes als durchaus zynisch. Diese Änderung wäre zudem mit Einnahmeausfällen verbunden gewesen, die im Abschnitt finanzielle Auswirkungen des Gesetzesvorhabens nicht berücksichtigt waren.
Zu Recht hat die Bundesregierung diesen Versuch im Regierungsentwurf abgewendet und ist so wohl einer anderweitigen Befassung zuvorgekommen.
Eine ergänzende Einordnung durch das BMBF würde ich begrüßen.
Sofern Gebühren für die Bearbeitung des IFG-Antrages erhoben werden sollen, bitte ich um vorherige Mitteilung. Hiervon ist allerdings aus meiner Sicht nicht auszugehen.
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Datum31. März 2024
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4. Mai 2024
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