29 Garnisonsdepot Schindhau/ Bundesinitative Zukunft:Bau

Wer ist EigentümerIn des ehemalig französisch verwalteten Militärgeländes (29 Garnisonsdepot Schindhau/ Schindhau 2, in 72072 Tübingen) im Waldgebiet Schindhau in Tübingen? Welche Behörden verwalten das Gelände heute in welcher Funktion? Wie wird es genutzt? Welche Arten gewerblicher Nutzung sind genehmigt? Sind neben den vorhandenen Nutzungsformen als Naherholungsort, dem Steinhandel und Steinmetz- und Steinbildhauermeisterbetrieb noch weitere Nutzungen genehmigt oder geduldet? An welche Parteien wird das Gelände derzeit zu welchen Konditionen verpachtet? Wie sind dazu entsprechende Pachtverträge und Verantwortliche zu ermitteln und einzusehen? Hat der Bund dem Pächter tatsächlich ohne öffentlichen Entscheid ein Vorkaufsrecht eingeräumt? Wenn ja, ist dieses für den Bund verbindlich? Gibt es inzwischen Planungen zur Nutzbarmachung des Standorts für die Bundesinitative Zukunft:Bau des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. März 2022
  • Frist
    27. April 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer ist Eigentüme…
An Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
29 Garnisonsdepot Schindhau/ Bundesinitative Zukunft:Bau [#244623]
Datum
25. März 2022 15:59
An
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer ist EigentümerIn des ehemalig französisch verwalteten Militärgeländes (29 Garnisonsdepot Schindhau/ Schindhau 2, in 72072 Tübingen) im Waldgebiet Schindhau in Tübingen? Welche Behörden verwalten das Gelände heute in welcher Funktion? Wie wird es genutzt? Welche Arten gewerblicher Nutzung sind genehmigt? Sind neben den vorhandenen Nutzungsformen als Naherholungsort, dem Steinhandel und Steinmetz- und Steinbildhauermeisterbetrieb noch weitere Nutzungen genehmigt oder geduldet? An welche Parteien wird das Gelände derzeit zu welchen Konditionen verpachtet? Wie sind dazu entsprechende Pachtverträge und Verantwortliche zu ermitteln und einzusehen? Hat der Bund dem Pächter tatsächlich ohne öffentlichen Entscheid ein Vorkaufsrecht eingeräumt? Wenn ja, ist dieses für den Bund verbindlich? Gibt es inzwischen Planungen zur Nutzbarmachung des Standorts für die Bundesinitative Zukunft:Bau des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244623/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 25. März 2022 mit dem Betreff: „29 Garnisonsdepot Schindhau/ Bundesinitati…
Von
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Betreff
AW: 29 Garnisonsdepot Schindhau/ Bundesinitative Zukunft:Bau [#244623]
Datum
28. März 2022 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 25. März 2022 mit dem Betreff: „29 Garnisonsdepot Schindhau/ Bundesinitative Zukunft:Bau“ hat keinen Bezug zum Aufgabengebiet des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) und kann daher von mir nicht beantwortet werden. Nähere Informationen zum Aufgabengebiet des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) können Sie unserer Homepage www.badv.bund.de entnehmen. Es wäre hilfreich, wenn Sie sich vorab über das jeweilige Aufgabengebiet und die Zuständigkeit der Behörde informieren, bevor Sie dort einen IFG-Antrag stellen. Mit freundlichen Grüßen