2G-Regel

Sie haben jetzt die 2G-Regel für Meisterkurse gekippt. Da für Studenten die gleichen Rechte gelten müssten (schwerwiegender Eingriff in die Berufsfreiheit- es gibt Kurse die online nicht möglich sind), möchte ich nachfragen, wann sie diesen Regelung ebenfalls kippen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie haben jetzt d…
An Bundesverwaltungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2G-Regel [#238875]
Datum
26. Januar 2022 09:08
An
Bundesverwaltungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie haben jetzt die 2G-Regel für Meisterkurse gekippt. Da für Studenten die gleichen Rechte gelten müssten (schwerwiegender Eingriff in die Berufsfreiheit- es gibt Kurse die online nicht möglich sind), möchte ich nachfragen, wann sie diesen Regelung ebenfalls kippen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238875/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesverwaltungsgericht
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Geschäftszeichen 1451/2 E-1-2022/2 übersende ich die Anlage: - 2022-02-01_Antw…
Von
Bundesverwaltungsgericht
Betreff
1451/2 E-1-2022/2 - Einzelanfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Antragsteller/in Antragsteller/in (2G-Regel)
Datum
4. Februar 2022 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Geschäftszeichen 1451/2 E-1-2022/2 übersende ich die Anlage: - 2022-02-01_Antwort Frau Antragsteller/in.pdf Mit freundlichen Grüßen