3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

für folgende Schule in öffentlicher Trägerschaft:

• Hannah Arendt Gymnasium

erbitte ich im Hinblick auf das Ü7-Verfahren zur Aufnahme für das Schuljahr 2023/2024 in der Landeshauptstadt Potsdam die untenstehenden Informationen auszuweisen.

Ich weise daraufhin, dass Ihre Schule als ausführende Behörde nach AIG auskunftspflichtig ist und keine Übertragung an übergeordnete Stellen vorsieht. Darüber hinaus erstreckt sich das Auskunftsbegehren auf verfahrensbezogene Daten, die die Schule zur Durchführungen des Ü7 Verfahren erstellt und zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentieren muss.

Hier nun die einzelnen Fragen:

1.) Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden gem. §53 (4) bei der Auswahl vorrangig berücksichtigt?

2.) Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch EBR/FOR:

I.) Wie oft hat die Schule Anträge auf Aufnahme im Ü7-Verfahren abgelehnt?

II.) Was war im Ü7‐Verfahren die höchste Entfernung vom Wohnort, mit der ein Kind im Bildungswunsch EBR/FOR noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden?

III.) Welche weiteren Kriterien wurden neben der Entfernung zum Wohnort für das Ü7-Verfahren herangezogen und wenn ja, welche waren diese?

IV.) Wie oft wurden der Schule Schülerinnen und Schüler vom Schulamt zugewiesen, nachdem diese von der Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt wurden?

3.) Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch AHR:

I.) Wie oft hat die Schule Anträge auf Aufnahme im Ü7-Verfahren abgelehnt?

II.) Welche Kriterien wurden bei der Auswahl bei Übernachfrage angewendet:

a. Notensumme Deutsch/Mathematik/Englisch mit Gewichtung in % -
b. Notensumme andere Fächer mit Gewichtung in % -
c. Kompetenzen Grundschulgutachten mit Gewichtung in % -
d. Bewerbungsgespräch mit Gewichtung % -
e. Anderes mit Gewichtung % -

III.) Was war die höchste Notensumme (Deutsch/Mathe/Englisch), mit der ein Kind noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden?

IV.) Nur Gesamtschulen: Wie hoch war Aufnahmekapazität für den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

V.) Wie oft wurden der Schule Schülerinnen und Schüler vom Schulamt zugewiesen, nachdem diese von der Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt wurden.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
Walter Schmitt-Knauer
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Hannah-Arendt-Gymnasium (Potsdam) Details
Von
Walter Schmitt-Knauer
Betreff
3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam [#293035]
Datum
21. November 2023 23:01
An
Hannah-Arendt-Gymnasium (Potsdam)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, für folgende Schule in öffentlicher Trägerschaft: • Hannah Arendt Gymnasium erbitte ich im Hinblick auf das Ü7-Verfahren zur Aufnahme für das Schuljahr 2023/2024 in der Landeshauptstadt Potsdam die untenstehenden Informationen auszuweisen. Ich weise daraufhin, dass Ihre Schule als ausführende Behörde nach AIG auskunftspflichtig ist und keine Übertragung an übergeordnete Stellen vorsieht. Darüber hinaus erstreckt sich das Auskunftsbegehren auf verfahrensbezogene Daten, die die Schule zur Durchführungen des Ü7 Verfahren erstellt und zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentieren muss. Hier nun die einzelnen Fragen: 1.) Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden gem. §53 (4) bei der Auswahl vorrangig berücksichtigt? 2.) Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch EBR/FOR: I.) Wie oft hat die Schule Anträge auf Aufnahme im Ü7-Verfahren abgelehnt? II.) Was war im Ü7‐Verfahren die höchste Entfernung vom Wohnort, mit der ein Kind im Bildungswunsch EBR/FOR noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden? III.) Welche weiteren Kriterien wurden neben der Entfernung zum Wohnort für das Ü7-Verfahren herangezogen und wenn ja, welche waren diese? IV.) Wie oft wurden der Schule Schülerinnen und Schüler vom Schulamt zugewiesen, nachdem diese von der Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt wurden? 3.) Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch AHR: I.) Wie oft hat die Schule Anträge auf Aufnahme im Ü7-Verfahren abgelehnt? II.) Welche Kriterien wurden bei der Auswahl bei Übernachfrage angewendet: a. Notensumme Deutsch/Mathematik/Englisch mit Gewichtung in % - b. Notensumme andere Fächer mit Gewichtung in % - c. Kompetenzen Grundschulgutachten mit Gewichtung in % - d. Bewerbungsgespräch mit Gewichtung % - e. Anderes mit Gewichtung % - III.) Was war die höchste Notensumme (Deutsch/Mathe/Englisch), mit der ein Kind noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden? IV.) Nur Gesamtschulen: Wie hoch war Aufnahmekapazität für den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife V.) Wie oft wurden der Schule Schülerinnen und Schüler vom Schulamt zugewiesen, nachdem diese von der Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt wurden. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Walter Schmitt-Knauer Anfragenr: 293035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293035/ Postanschrift Walter Schmitt-Knauer << Adresse entfernt >>
Walter Schmitt-Knauer
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam“ vom 21.11.2023 (…
An Hannah-Arendt-Gymnasium (Potsdam) Details
Von
Walter Schmitt-Knauer
Betreff
AW: 3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam [#293035]
Datum
24. Januar 2024 23:33
An
Hannah-Arendt-Gymnasium (Potsdam)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam“ vom 21.11.2023 (#293035) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Walter Schmitt-Knauer
Walter Schmitt-Knauer
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Walter Schmitt-Knauer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam“ [#293035]
Datum
4. März 2024 21:23
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/293035/ Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/292120/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet wurde, weil ich die Schule für auskunftsverpflichtet halte. Schulen sind unabhängig vom MBJS oder dem staatlichen Schulamt zur Auskunftserteilung nach dem AIG verpflichtet. Denn § 2 Abs. 1 AIG umfasst alle "Behörden und Einrichtungen des Landes“ und damit auch Schulen als „nichtrechtsfähige öffentliche Anstalten des Schulträger“ gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 BbgSchulG. Gesetzessystematisch geht das AIG auch selbst davon aus, dass Schulen grundsätzlich Adressanten der Auskunftsverpflichtung nach §§ 1, 2 Abs. 1 AIG sind, weil es sonst nicht der Einschränkung unter § 2 Abs. 2 Satz 2 AIG bedürfte. Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 und Satz 8 AIG ist ein Antrag an die "aktenführende Behörde" zu richten und eine Ablehnung von ihr zu begründen. Das AIG sieht nicht vor, die Erfüllung der Auskunftspflicht an übergeordnete Stellen zu übertragen. Soweit also weiterführende allgemein bildende Schulen im Rahmen der Anwendung von § 53 BbgSchulG schriftlich oder elektronisch Unterlagen zu amtlichen Zwecken gemäß §§ 1, 3 Satz 1 AIG geordnet führen, sind sie zur Auskunft hierüber nach dem AIG verpflichtet Darüber hinaus bezieht sich mein Auskunftsbegehren auf aktenkundige Tatsachen einschließlich der vorhandenen tabellarischen Erfassung sowie der verfahrensbezogen erfolgten Aufbereitungen. Die Auskunft ist anhand aller Informationen zu erteilen, die sich in den schriftlich oder elektronisch geführten amtlichen Unterlagen gemäß §§ 1, 3 Satz 1 AIG befinden. Als wesentliche Anknüpfungstatsachen bei der Anwendung des § 53 BbgSchulG erscheinen unter anderem die Zahl der Anmeldungen, die Aufnahmekapazität der Schule, die Kriterien für das jeweilige Auswahlverfahren nach Absatz 3 Satz 2, die konkrete Ermittlung eines Vorrang der Eignung gemäß Absatz 5 und die Wohnortentfernung nach Absatz 3 Satz 5 Nr. 2. Diese und weitere Anknüpfungstatsachen erscheinen aktenrelevant und verschriftungsbedürftig zur Gewährleistung der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Sach- und Bearbeitungszusammenhangs im Sinne der Grundsätze der Schriftgutverwaltung nach § 4 Abs. 2 und der Begriffsbestimmung nach § 3 Registraturrichtlinie (RegR) in Anlage 1 zu § 6 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg (GGO) vom 15. März 2016 in der Fassung vom 7. September 2021. Andere Schulen in Potsdam haben diese Daten aus dem diesjährigen Ü7 Verfahren bereits zur Verfügungestellt. Diese Schule hat die Daten für das Ü7 Verfahren des letzten Jahres in einer AIG Anfrage bereitgestellt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Walter Schmitt-Knauer Anhänge: - 293035.pdf Anfragenr: 293035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293035/

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Hannah-Arendt-Gymnasium (Potsdam)
Antwort zur 3. Datenabfrage Ü7 Beantwortung der Fragen erfolgt
Von
Hannah-Arendt-Gymnasium (Potsdam)
Via
Briefpost
Betreff
Antwort zur 3. Datenabfrage Ü7
Datum
7. März 2024
Status
Warte auf Antwort
Beantwortung der Fragen erfolgt