3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

für folgende Schule in öffentlicher Trägerschaft:

• Bertha-von-Suttner-Gymnasium Babelsberg

erbitte ich im Hinblick auf das Ü7-Verfahren zur Aufnahme für das Schuljahr 2023/2024 in der Landeshauptstadt Potsdam die folgenden Informationen und bitte diese jeweils gesondert pro Schule auszuweisen:

1.) Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden gem. §53 (4) bei der Auswahl vorrangig berücksichtigt?

2.) Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch EBR/FOR:

I.) Wie oft hat die Schule Anträge auf Aufnahme im Ü7-Verfahren abgelehnt?

II.) Was war im Ü7‐Verfahren die höchste Entfernung vom Wohnort, mit der ein Kind im Bildungswunsch EBR/FOR noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden?

III.) Welche weiteren Kriterien wurden neben der Entfernung zum Wohnort für das Ü7-Verfahren herangezogen und wenn ja, welche waren diese?

IV.) Wie oft wurden der Schule Schülerinnen und Schüler vom Schulamt zugewiesen, nachdem diese von der Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt wurden?

3.) Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch AHR:

I.) Wie oft hat die Schule Anträge auf Aufnahme im Ü7-Verfahren abgelehnt?

II.) Welche Kriterien wurden bei der Auswahl bei Übernachfrage angewendet:

a. Notensumme Deutsch/Mathematik/Englisch mit Gewichtung in % -
b. Notensumme andere Fächer mit Gewichtung in % -
c. Kompetenzen Grundschulgutachten mit Gewichtung in % -
d. Bewerbungsgespräch mit Gewichtung % -
e. Anderes mit Gewichtung % -

III.) Was war die höchste Notensumme (Deutsch/Mathe/Englisch), mit der ein Kind noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden?

IV.) Nur Gesamtschulen: Wie hoch war Aufnahmekapazität für den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

V.) Wie oft wurden der Schule Schülerinnen und Schüler vom Schulamt zugewiesen, nachdem diese von der Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt wurden.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2023
  • Frist
    15. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
Walter Schmitt-Knauer
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Bertha-von-Suttner-Gymnasium Babelsberg (Potsdam) Details
Von
Walter Schmitt-Knauer
Betreff
3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam [#292115]
Datum
12. November 2023 13:41
An
Bertha-von-Suttner-Gymnasium Babelsberg (Potsdam)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, für folgende Schule in öffentlicher Trägerschaft: • Bertha-von-Suttner-Gymnasium Babelsberg erbitte ich im Hinblick auf das Ü7-Verfahren zur Aufnahme für das Schuljahr 2023/2024 in der Landeshauptstadt Potsdam die folgenden Informationen und bitte diese jeweils gesondert pro Schule auszuweisen: 1.) Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden gem. §53 (4) bei der Auswahl vorrangig berücksichtigt? 2.) Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch EBR/FOR: I.) Wie oft hat die Schule Anträge auf Aufnahme im Ü7-Verfahren abgelehnt? II.) Was war im Ü7‐Verfahren die höchste Entfernung vom Wohnort, mit der ein Kind im Bildungswunsch EBR/FOR noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden? III.) Welche weiteren Kriterien wurden neben der Entfernung zum Wohnort für das Ü7-Verfahren herangezogen und wenn ja, welche waren diese? IV.) Wie oft wurden der Schule Schülerinnen und Schüler vom Schulamt zugewiesen, nachdem diese von der Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt wurden? 3.) Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch AHR: I.) Wie oft hat die Schule Anträge auf Aufnahme im Ü7-Verfahren abgelehnt? II.) Welche Kriterien wurden bei der Auswahl bei Übernachfrage angewendet: a. Notensumme Deutsch/Mathematik/Englisch mit Gewichtung in % - b. Notensumme andere Fächer mit Gewichtung in % - c. Kompetenzen Grundschulgutachten mit Gewichtung in % - d. Bewerbungsgespräch mit Gewichtung % - e. Anderes mit Gewichtung % - III.) Was war die höchste Notensumme (Deutsch/Mathe/Englisch), mit der ein Kind noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden? IV.) Nur Gesamtschulen: Wie hoch war Aufnahmekapazität für den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife V.) Wie oft wurden der Schule Schülerinnen und Schüler vom Schulamt zugewiesen, nachdem diese von der Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt wurden. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Walter Schmitt-Knauer Anfragenr: 292115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292115/ Postanschrift Walter Schmitt-Knauer << Adresse entfernt >>
Walter Schmitt-Knauer
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam“ vom 12.11.2023 (…
An Bertha-von-Suttner-Gymnasium Babelsberg (Potsdam) Details
Von
Walter Schmitt-Knauer
Betreff
AW: 3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam [#292115]
Datum
15. Dezember 2023 08:16
An
Bertha-von-Suttner-Gymnasium Babelsberg (Potsdam)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam“ vom 12.11.2023 (#292115) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Walter Schmitt-Knauer
Walter Schmitt-Knauer
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Walter Schmitt-Knauer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam“ [#292115]
Datum
17. Januar 2024 19:40
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/292115/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet wurde, weil ich die Schule für auskunftsverpflichtet halte. Schulen sind unabhängig vom MBJS oder dem staatlichen Schulamt zur Auskunftserteilung nach dem AIG verpflichtet. Denn § 2 Abs. 1 AIG umfasst alle "Behörden und Einrichtungen des Landes“ und damit auch Schulen als „nichtrechtsfähige öffentliche Anstalten des Schulträger“ gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 BbgSchulG. Gesetzessystematisch geht das AIG auch selbst davon aus, dass Schulen grundsätzlich Adressanten der Auskunftsverpflichtung nach §§ 1, 2 Abs. 1 AIG sind, weil es sonst nicht der Einschränkung unter § 2 Abs. 2 Satz 2 AIG bedürfte. Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 und Satz 8 AIG ist ein Antrag an die "aktenführende Behörde" zu richten und eine Ablehnung von ihr zu begründen. Das AIG sieht nicht vor, die Erfüllung der Auskunftspflicht an übergeordnete Stellen zu übertragen. Soweit also weiterführende allgemein bildende Schulen im Rahmen der Anwendung von § 53 BbgSchulG schriftlich oder elektronisch Unterlagen zu amtlichen Zwecken gemäß §§ 1, 3 Satz 1 AIG geordnet führen, sind sie zur Auskunft hierüber nach dem AIG verpflichtet Darüber hinaus bezieht sich mein Auskunftsbegehren auf aktenkundige Tatsachen einschließlich der vorhandenen tabellarischen Erfassung sowie der verfahrensbezogen erfolgten Aufbereitungen. Die Auskunft ist anhand aller Informationen zu erteilen, die sich in den schriftlich oder elektronisch geführten amtlichen Unterlagen gemäß §§ 1, 3 Satz 1 AIG befinden. Als wesentliche Anknüpfungstatsachen bei der Anwendung des § 53 BbgSchulG erscheinen unter anderem die Zahl der Anmeldungen, die Aufnahmekapazität der Schule, die Kriterien für das jeweilige Auswahlverfahren nach Absatz 3 Satz 2, die konkrete Ermittlung eines Vorrang der Eignung gemäß Absatz 5 und die Wohnortentfernung nach Absatz 3 Satz 5 Nr. 2. Diese und weitere Anknüpfungstatsachen erscheinen aktenrelevant und verschriftungsbedürftig zur Gewährleistung der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Sach- und Bearbeitungszusammenhangs im Sinne der Grundsätze der Schriftgutverwaltung nach § 4 Abs. 2 und der Begriffsbestimmung nach § 3 Registraturrichtlinie (RegR) in Anlage 1 zu § 6 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg (GGO) vom 15. März 2016 in der Fassung vom 7. September 2021. Andere Schulen in Potsdam haben diese Daten aus dem diesjährigen Ü7 Verfahren bereits zur Verfügung gestellt. Diese Schule hat die Daten für das Ü7 Verfahren des letzten Jahres in einer AIG Anfrage bereitgestellt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Walter Schmitt-Knauer Anhänge: - 292115.pdf Anfragenr: 292115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292115/
Bertha-von-Suttner-Gymnasium Babelsberg (Potsdam)
Sehr geehrter Herr Schmitt-Knauer, 1. Diese Angaben werden im MBJS statistisch nicht erfasst. 2. Folgende Fragen…
Von
Bertha-von-Suttner-Gymnasium Babelsberg (Potsdam)
Betreff
AW: 3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam [#292115]
Datum
4. März 2024 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmitt-Knauer, 1. Diese Angaben werden im MBJS statistisch nicht erfasst. 2. Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch EBR/FOR: 2.1. Trifft nicht zu. 2.2. Trifft nicht zu. 2.3. Trifft nicht zu. 2.4. Trifft nicht zu. 3.0. Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch AHR: 3.1. Für das Schuljahr 2023/24 gab es insgesamt 1.185 Erstwünsche, 1.293 Zweitwünsche und 1.063 Aufnahmen (Summe aus den Aufnahmen aus den Erstwünschen, den Zweitwünschen und Zuweisungen durch die Schulämter, ohne Schülerinnen und Schüler mit einem Feststellungsverfahren) in die Jahrgangsstufe 7 an den obengenannten Schulen in Potsdam mit der Bildungsgangempfehlung AHR. Die Ablehnungen werden statistisch nicht erfasst, Die Differenz zwischen Erstwünschen und Aufnahmen ist nicht mit den Ablehnungen gleichzusetzen, da Schülerinnen und Schüler nicht in jedem Fall die im Erstwunsch geäußerte Schule schlussendlich besuchen (z.B. Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft). Insgesamt wurden 886 Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Erstwunschschule und 133 Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Zweitwunschschule aufgenommen. Schulnr.: 121307 Schulname: Bertha-von-Suttner-Gymnasium Babelsberg Kurzbezeichnung der Schule: OG Anzahl der Erstwünsche: 123 Aufnahme aus Erstwünschen: 96 Anzahl Zweitwünsche: 119 Aufnahme aus Zweitwünschen: 15 Datengrundlage: Statistik Grundschulgutachten und Elternwünsche, Stichtag: 06.02.2023 zum Erhebungsstand 30.03.2023; Aufnahmen: Statistik Ü7, Erhebungsstand 06.09.2023) 3.2. a. Notensumme Deutsch/Mathematik/Englisch mit Gewichtung in % - b. Notensumme andere Fächer mit Gewichtung in % - c. Kompetenzen Grundschulgutachten mit Gewichtung in % - d. Anderes mit Gewichtung % Gemäß § 53 BbgSchulG sind neben dem Elternwunsch die Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler maßgebend. Wenn die Anmeldungen die Zahl der Schulplätze übersteigen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Auswahl erfolgt an Gymnasien gern. § 53 Absatz 3 BbgSchulG nach • besonderen Härtefällen gemäß Absatz 4, • dem Vorrang der Eignung gemäß Absatz 5 und • dem Vorliegen besonderer Gründe Die Gewichtung der einzelnen Punkte wird statistisch nicht erfasst. 3.3. Die Eignung eines Kindes für den sechsjährigen Bildungsgang an einem Gymnasium ist durch eine bestandene Eignungsprüfung nachzuweisen. Eine Eignungsprüfung ist nicht notwendig, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Im Grundschulgutachten ist die Bildungsgangempfehlung zum Erwerb der allgemeinen Hochschule (AHR) vermerkt und der Zahlenwert der Noten der Fächer Mathematik, Deutsch und der ersten Fremdsprache im Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 hat in der Summe maximal den Wert von sieben. Die Notensumme der Schülerinnen und Schüler mit der Bildungsgangempfehlung AHR werden nur erfasst, wenn eine Teilnahme an der Eignungsfeststellung an Gymnasien in Form eines Probeunterrichts notwendig ist und die Notensumme größer als 7 ist. Es liegen keine statistischen Auswertungen zur höchsten Notensumme der aufgenommenen Schülerinnen und Schüler vor. Zudem werden die besonderen Gründe gern. § 53 Absatz 5 BbgSchulG statistisch nicht erfasst. 3.4. Trifft nicht zu 3.5. Für das Schuljahr 2023/24 gab es von den insgesamt 1.063 aufgenommenen Schülerinnen und Schülern mit der Bildungsgangempfehlung AHR (ohne Schülerinnen und Schüler mit einem Feststellungsverfahren) in der Jahrgangsstufe 744 Zuweisungen durch die Schulämter (4,1 %) an den obengenannten Schulen in Potsdam. Alle Schülerinnen und Schüler mit dem Erst- und Zweitwunsch Gymnasium bzw. Gesamtschule im Stadtgebiet Potsdam und der Bildungsgangempfehlung AHR haben ein Platzangebot an einem Gymnasium bzw. einer Gesamtschule erhalten, auch wenn in einigen Fällen nicht die Erst- bzw. Zweitwunschschule berücksichtigt werden konnte. Im Angebotsverfahren haben sich einige Eltern dann gegen den offerierten Platz an einem Gymnasium/einer Gesamtschule entschieden und stattdessen eine Oberschule gewählt. Schulnr.: 121307 Schulname: Bertha-von-Suttner-Gymnasium Babelsberg Kurzbezeichnung der Schule: OG Zuweisung durch das Schulamt: - Datengrundlage: Aufnahmen: Statistik Ü7, Erhebungsstand 06.09.2023 Ich weise vorsorglich darauf hin, dass es sich bei den mitgeteilten Daten um eine Momentaufnahme für das Übergangsverfahren zum Schuljahr 2023/2024 handelt. Rückschlüsse darauf, welche Kriterien für eine Aufnahme an der Schule im Übergangsverfahren des Schuljahres 2024/2025 maßgeblich sein werden, können und sollten daraus nicht abgeleitet werden. Unabhängig davon, kann bereits der Umstand, dass Eltern aus den mitgeteilten Daten Rückschlüsse in Bezug auf ein „taktisches" Anwahlverhalten, insbesondere bezüglich eines Bildungsgangswunsches, ziehen könnten, Verschiebungen mit sich bringen, die zu gänzlich unterschiedlichen Daten im nächsten Übergangsverfahren führen könnten. Sollten Sie die Ihnen übermittelten Daten öffentlich machen wollen, bitte ich Sie, auch den obigen Hinweis weiterzugeben. Mit freundlichen Grüßen
Walter Schmitt-Knauer
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider beantworten Ihre Angaben nicht die gestellte…
An Bertha-von-Suttner-Gymnasium Babelsberg (Potsdam) Details
Von
Walter Schmitt-Knauer
Betreff
AW: 3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam [#292115]
Datum
4. März 2024 20:32
An
Bertha-von-Suttner-Gymnasium Babelsberg (Potsdam)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider beantworten Ihre Angaben nicht die gestellten Fragen. Unsere Fragen sind konkret auf Ihre Schule und nicht auf Statisken des MBJS bezogen. Als ausführende Behörde ist Ihre Schule auskunftspflichtig, eine Weiterdelegations an übergeordnete Stellen sieht das AIG nicht vor. Das Anskunftsrecht erstreckt sich neben den vorhandenen Statisken auch auf Aufzeichnungsdaten, welches auch das Auswertungsschema bei Übernachfrage einbezieht. Da diese Daten zwingend für das Ü7 Verfahren erforderlich sind, müssen diese Ihnen also vorliegen. Ich bitte Sie, Ihren Angaben entsprechend zu überarbeiten und muss dafür nun eine Frist bis zum 15.03.24 setzen. Mit freundlichen Grüßen Walter Schmitt-Knauer Anfragenr: 292115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292115/

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Bertha-von-Suttner-Gymnasium Babelsberg (Potsdam)
Sehr geehrter Herr Schmitt-Knauer, anbei die überarbeiteten Antworten, spezifisch bezogen auf unser Gymnasium. …
Von
Bertha-von-Suttner-Gymnasium Babelsberg (Potsdam)
Betreff
AW: WG: 3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam [#292115]
Datum
5. März 2024 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmitt-Knauer, anbei die überarbeiteten Antworten, spezifisch bezogen auf unser Gymnasium. 1.) Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden gem. §53 (4) bei der Auswahl vorrangig berücksichtigt? - Im Schuljahr 2023/24 wurden 112 Schülerinnen und Schüler an unserem Gymnasium angenommen. 2. I,II,III,IV – Trifft nicht zu 3.) Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch AHR: I.) Wie oft hat die Schule Anträge auf Aufnahme im Ü7-Verfahren abgelehnt? - Insgesamt wurden 14 Schülerinnen und Schüler abgelehnt (Anzahl der Erstwünsche: 123 – Aufnahme aus Erstwünschen: 97; Anzahl Zweitwünsche: 19 – Aufnahme aus Zweitwünschen: 15). II.) Welche Kriterien wurden bei der Auswahl bei Übernachfrage angewendet: a. Notensumme Deutsch/Mathematik/Englisch b. Notensumme andere Fächer c. Kompetenzen Grundschulgutachten - Pro Kriterium werden maximal 5 Punkte verteilt, sodass eine max. Punktzahl von 15 erreicht werden kann. III.) Was war die höchste Notensumme (Deutsch/Mathe/Englisch), mit der ein Kind noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden? - Die höchste Notensumme, die zur Aufnahme an unserem Gymnasium erreicht wurde, war Notensumme 7. V.) Wie oft wurden der Schule Schülerinnen und Schüler vom Schulamt zugewiesen, nachdem diese von der Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt wurden. - Es gab keine Zuweisung seitens des Schulamtes. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass es sich bei den mitgeteilten Daten um eine Momentaufnahme für das Übergangsverfahren zum Schuljahr 2023/24 handelt. Rückschlüsse darauf, welche Kriterien für eine Aufnahme an der Schule im Übergangsverfahren 2024/25 maßgeblich sein werden, können und sollten daraus nicht abgeleitet werden. Unabhängig davon, kann bereits der Umstand, dass Eltern aus den mitgeteilten Daten Rückschlüsse in Bezug auf ein "taktisches" Anwahlverhalten, insbesondere bezüglich eines Bildungsgangswunsches ziehen könnten, Verschiebungen mit sich bringen, die zu gänzlich unterschiedlichen Daten im nächsten Übergangsverfahren führen könnten. Sollten Sie die Ihnen übermittelten Daten öffentlich machen wollen, bitte ich Sie, auch den obigen Hinweis weiterzugeben. Mit freundlichen Grüßen