3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam

Sehr geehrte Damen und Herren,

für folgende Schule in öffentlicher Trägerschaft:

• Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium

erbitte ich im Hinblick auf das Ü7-Verfahren zur Aufnahme für das Schuljahr 2023/2024 in der Landeshauptstadt Potsdam die folgenden Informationen und bitte diese jeweils gesondert pro Schule auszuweisen:

1.) Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden gem. §53 (4) bei der Auswahl vorrangig berücksichtigt?

2.) Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch EBR/FOR:

I.) Wie oft hat die Schule Anträge auf Aufnahme im Ü7-Verfahren abgelehnt?

II.) Was war im Ü7‐Verfahren die höchste Entfernung vom Wohnort, mit der ein Kind im Bildungswunsch EBR/FOR noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden?

III.) Welche weiteren Kriterien wurden neben der Entfernung zum Wohnort für das Ü7-Verfahren herangezogen und wenn ja, welche waren diese?

IV.) Wie oft wurden der Schule Schülerinnen und Schüler vom Schulamt zugewiesen, nachdem diese von der Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt wurden?

3.) Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch AHR:

I.) Wie oft hat die Schule Anträge auf Aufnahme im Ü7-Verfahren abgelehnt?

II.) Welche Kriterien wurden bei der Auswahl bei Übernachfrage angewendet:

a. Notensumme Deutsch/Mathematik/Englisch mit Gewichtung in % -
b. Notensumme andere Fächer mit Gewichtung in % -
c. Kompetenzen Grundschulgutachten mit Gewichtung in % -
d. Bewerbungsgespräch mit Gewichtung % -
e. Anderes mit Gewichtung % -

III.) Was war die höchste Notensumme (Deutsch/Mathe/Englisch), mit der ein Kind noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden?

IV.) Nur Gesamtschulen: Wie hoch war Aufnahmekapazität für den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

V.) Wie oft wurden der Schule Schülerinnen und Schüler vom Schulamt zugewiesen, nachdem diese von der Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt wurden.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. November 2023
  • Frist
    15. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
Walter Schmitt-Knauer
Sehr geehrte Damen und Herren, für folgende Schule in öffentlicher Trägerschaft: • Hermann-von-Helmholtz-Gymnasi…
An Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium Europaschule (Potsdam) Details
Von
Walter Schmitt-Knauer
Betreff
3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam [#292116]
Datum
12. November 2023 13:43
An
Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium Europaschule (Potsdam)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, für folgende Schule in öffentlicher Trägerschaft: • Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium erbitte ich im Hinblick auf das Ü7-Verfahren zur Aufnahme für das Schuljahr 2023/2024 in der Landeshauptstadt Potsdam die folgenden Informationen und bitte diese jeweils gesondert pro Schule auszuweisen: 1.) Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden gem. §53 (4) bei der Auswahl vorrangig berücksichtigt? 2.) Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch EBR/FOR: I.) Wie oft hat die Schule Anträge auf Aufnahme im Ü7-Verfahren abgelehnt? II.) Was war im Ü7‐Verfahren die höchste Entfernung vom Wohnort, mit der ein Kind im Bildungswunsch EBR/FOR noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden? III.) Welche weiteren Kriterien wurden neben der Entfernung zum Wohnort für das Ü7-Verfahren herangezogen und wenn ja, welche waren diese? IV.) Wie oft wurden der Schule Schülerinnen und Schüler vom Schulamt zugewiesen, nachdem diese von der Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt wurden? 3.) Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch AHR: I.) Wie oft hat die Schule Anträge auf Aufnahme im Ü7-Verfahren abgelehnt? II.) Welche Kriterien wurden bei der Auswahl bei Übernachfrage angewendet: a. Notensumme Deutsch/Mathematik/Englisch mit Gewichtung in % - b. Notensumme andere Fächer mit Gewichtung in % - c. Kompetenzen Grundschulgutachten mit Gewichtung in % - d. Bewerbungsgespräch mit Gewichtung % - e. Anderes mit Gewichtung % - III.) Was war die höchste Notensumme (Deutsch/Mathe/Englisch), mit der ein Kind noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden? IV.) Nur Gesamtschulen: Wie hoch war Aufnahmekapazität für den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife V.) Wie oft wurden der Schule Schülerinnen und Schüler vom Schulamt zugewiesen, nachdem diese von der Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt wurden. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Walter Schmitt-Knauer Anfragenr: 292116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292116/ Postanschrift Walter Schmitt-Knauer << Adresse entfernt >>
Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium Europaschule (Potsdam)
Sehr geehrter Herr Schmitt-Knauer, ich habe Ihre Anfrage erhalten und möchte auf Folgendes hinweisen. AIG-Anfrag…
Von
Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium Europaschule (Potsdam)
Betreff
AW: 3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam [#292116]
Datum
16. November 2023 13:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmitt-Knauer, ich habe Ihre Anfrage erhalten und möchte auf Folgendes hinweisen. AIG-Anfragen werden durch das MBJS beantwortet. Da Statistiken durch das MBJS erhoben werden und können diese auch nur dort angefordert werden. Statistiken, die durch das Land nicht erhoben werden, werden auch nicht gesondert für den Kreiselternrat Potsdam erstellt. Danach besteht auch unter Beachtung des AIG kein Anspruch. Mit freundlichem Gruß
Walter Schmitt-Knauer
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Walter Schmitt-Knauer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam“ [#292116]
Datum
20. November 2023 17:45
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/292116/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet wurde, weil ich die Schule für auskunftsverpflichtet halte. Schulen sind unabhängig vom MBJS oder dem staatlichen Schulamt zur Auskunftserteilung nach dem AIG verpflichtet. Denn § 2 Abs. 1 AIG umfasst alle "Behörden und Einrichtungen des Landes“ und damit auch Schulen als „nichtrechtsfähige öffentliche Anstalten des Schulträger“ gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 BbgSchulG. Gesetzessystematisch geht das AIG auch selbst davon aus, dass Schulen grundsätzlich Adressanten der Auskunftsverpflichtung nach §§ 1, 2 Abs. 1 AIG sind, weil es sonst nicht der Einschränkung unter § 2 Abs. 2 Satz 2 AIG bedürfte. Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 und Satz 8 AIG ist ein Antrag an die "aktenführende Behörde" zu richten und eine Ablehnung von ihr zu begründen. Das AIG sieht nicht vor, die Erfüllung der Auskunftspflicht an übergeordnete Stellen zu übertragen. Soweit also weiterführende allgemein bildende Schulen im Rahmen der Anwendung von § 53 BbgSchulG schriftlich oder elektronisch Unterlagen zu amtlichen Zwecken gemäß §§ 1, 3 Satz 1 AIG geordnet führen, sind sie zur Auskunft hierüber nach dem AIG verpflichtet Darüber hinaus bezieht sich mein Auskunftsbegehren auf aktenkundige Tatsachen einschließlich der vorhandenen tabellarischen Erfassung sowie der verfahrensbezogen erfolgten Aufbereitungen. Die Auskunft ist anhand aller Informationen zu erteilen, die sich in den schriftlich oder elektronisch geführten amtlichen Unterlagen gemäß §§ 1, 3 Satz 1 AIG befinden. Als wesentliche Anknüpfungstatsachen bei der Anwendung des § 53 BbgSchulG erscheinen unter anderem die Zahl der Anmeldungen, die Aufnahmekapazität der Schule, die Kriterien für das jeweilige Auswahlverfahren nach Absatz 3 Satz 2, die konkrete Ermittlung eines Vorrang der Eignung gemäß Absatz 5 und die Wohnortentfernung nach Absatz 3 Satz 5 Nr. 2. Diese und weitere Anknüpfungstatsachen erscheinen aktenrelevant und verschriftungsbedürftig zur Gewährleistung der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Sach- und Bearbeitungszusammenhangs im Sinne der Grundsätze der Schriftgutverwaltung nach § 4 Abs. 2 und der Begriffsbestimmung nach § 3 Registraturrichtlinie (RegR) in Anlage 1 zu § 6 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg (GGO) vom 15. März 2016 in der Fassung vom 7. September 2021. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Walter Schmitt-Knauer Anhänge: - 292116.pdf Anfragenr: 292116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292116/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12. November 2023 beim Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium in der Landeshauptsta…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12. November 2023 beim Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium in der Landeshauptstadt Potsdam
Datum
12. Dezember 2023 15:03
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
lda-002231964-231211.pdf
568,0 KB
Sehr geehrter Herr Schmitt-Knauer, als Anlage übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau I. v. d. Decken beigefügtes Schreiben zum Az. 002/23/1964 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium Europaschule (Potsdam)
Ihre Datenabfrage zum Ü7 2023 Potsdam Teilweise Beantwortung der Fragen.
Von
Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium Europaschule (Potsdam)
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Datenabfrage zum Ü7 2023 Potsdam
Datum
16. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwort-helmhotz-gymnasium-16feb24.pdf
1,1 MB
Teilweise Beantwortung der Fragen.
Walter Schmitt-Knauer
AW: Ihre Datenabfrage zum Ü7 2023 Potsdam [#292116]
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Beantwortun…
An Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium Europaschule (Potsdam) Details
Von
Walter Schmitt-Knauer
Betreff
AW: Ihre Datenabfrage zum Ü7 2023 Potsdam [#292116]
Datum
4. März 2024 21:37
An
Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium Europaschule (Potsdam)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. In Frage 3.III. haben Sie auf die Frage nach der höchsten Notensumme "7 Schüler und Schülerinnen" geantwortet. Ich habe dies jetzt als Notensumme "7" gelesen. Wenn dies nicht korrekt ist, bitte um entsprechende Bekanntgabe des korrekten Wertes. Ich bitte auch um die Bekanntgabe des Auswertungsschema, welches Sie aufgrund der Übernachfrage angewendet haben. Es handelt sich dort um Aufzeichungsdaten, die für Ü7 Verfahren zwingend notwendig sind. Ich bitte um Übersendung bis zum 15.03.24, um das Auskunftsbegehren abschließen zu können. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Walter Schmitt-Knauer
Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium Europaschule (Potsdam)
Antwort zur 3. Datenabfrage Ü7 - Antwort vom Helmholtz Gymnasium
Von
Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium Europaschule (Potsdam)
Via
Briefpost
Betreff
Antwort zur 3. Datenabfrage Ü7 - Antwort vom Helmholtz Gymnasium
Datum
15. März 2024
Status
Warte auf Antwort
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Nicht-öffentliche Anhänge:
lda-schreiben.pdf
581,5 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Walter Schmitt-Knauer
AW: Ihre Anträge auf Informationszugang bei öffentlichen weiterführenden Schulen der Landeshauptstadt Potsdam [#29…
An Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium Europaschule (Potsdam) Details
Von
Walter Schmitt-Knauer
Betreff
AW: Ihre Anträge auf Informationszugang bei öffentlichen weiterführenden Schulen der Landeshauptstadt Potsdam [#292116]
Datum
18. April 2024 14:10
An
Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium Europaschule (Potsdam)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Bis auf das bei Übernachfrage angewendete Bewertungsschema sind alle Fragen beantwortet, Ihre Schule ist zwischenzeitlich das einzige Gymnasium in Potsdam, das dieses Bewertungsschema bisher nicht bekanntgegeben hat. Dieses Schema ist für die Einschätzung der Chancen zur Annahme extrem wichtig und hat damit für Familien im Ü7 Verfahren eine entscheidende Bedeutung. Die Erteilung der Auskunft zu diesem Schema ist vom AIG eindeutig abgedeckt und ich bitte Sie daher dieses Schema bis spätestens 30.04.24 bekanntzugeben. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Walter Schmitt-Knauer