3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam

Sehr geehrte Damen und Herren,

für folgende Schule in öffentlicher Trägerschaft:

• Voltaire Gesamtschule

erbitte ich im Hinblick auf das Ü7-Verfahren zur Aufnahme für das Schuljahr 2023/2024 in der Landeshauptstadt Potsdam die folgenden Informationen und bitte diese jeweils gesondert pro Schule auszuweisen:

1.) Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden gem. §53 (4) bei der Auswahl vorrangig berücksichtigt?

2.) Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch EBR/FOR:

I.) Wie oft hat die Schule Anträge auf Aufnahme im Ü7-Verfahren abgelehnt?

II.) Was war im Ü7‐Verfahren die höchste Entfernung vom Wohnort, mit der ein Kind im Bildungswunsch EBR/FOR noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden?

III.) Welche weiteren Kriterien wurden neben der Entfernung zum Wohnort für das Ü7-Verfahren herangezogen und wenn ja, welche waren diese?

IV.) Wie oft wurden der Schule Schülerinnen und Schüler vom Schulamt zugewiesen, nachdem diese von der Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt wurden?

3.) Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch AHR:

I.) Wie oft hat die Schule Anträge auf Aufnahme im Ü7-Verfahren abgelehnt?

II.) Welche Kriterien wurden bei der Auswahl bei Übernachfrage angewendet:

a. Notensumme Deutsch/Mathematik/Englisch mit Gewichtung in % -
b. Notensumme andere Fächer mit Gewichtung in % -
c. Kompetenzen Grundschulgutachten mit Gewichtung in % -
d. Bewerbungsgespräch mit Gewichtung % -
e. Anderes mit Gewichtung % -

III.) Was war die höchste Notensumme (Deutsch/Mathe/Englisch), mit der ein Kind noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden?

IV.) Nur Gesamtschulen: Wie hoch war Aufnahmekapazität für den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

V.) Wie oft wurden der Schule Schülerinnen und Schüler vom Schulamt zugewiesen, nachdem diese von der Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt wurden.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2023
  • Frist
    15. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
Walter Schmitt-Knauer
Sehr geehrte Damen und Herren, für folgende Schule in öffentlicher Trägerschaft: • Voltaire Gesamtschule erbitt…
An Voltaireschule Gesamtschulcampus mit gymnasialem Bildungsgang (Potsdam) Details
Von
Walter Schmitt-Knauer
Betreff
3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam [#292120]
Datum
12. November 2023 13:55
An
Voltaireschule Gesamtschulcampus mit gymnasialem Bildungsgang (Potsdam)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, für folgende Schule in öffentlicher Trägerschaft: • Voltaire Gesamtschule erbitte ich im Hinblick auf das Ü7-Verfahren zur Aufnahme für das Schuljahr 2023/2024 in der Landeshauptstadt Potsdam die folgenden Informationen und bitte diese jeweils gesondert pro Schule auszuweisen: 1.) Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden gem. §53 (4) bei der Auswahl vorrangig berücksichtigt? 2.) Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch EBR/FOR: I.) Wie oft hat die Schule Anträge auf Aufnahme im Ü7-Verfahren abgelehnt? II.) Was war im Ü7‐Verfahren die höchste Entfernung vom Wohnort, mit der ein Kind im Bildungswunsch EBR/FOR noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden? III.) Welche weiteren Kriterien wurden neben der Entfernung zum Wohnort für das Ü7-Verfahren herangezogen und wenn ja, welche waren diese? IV.) Wie oft wurden der Schule Schülerinnen und Schüler vom Schulamt zugewiesen, nachdem diese von der Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt wurden? 3.) Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch AHR: I.) Wie oft hat die Schule Anträge auf Aufnahme im Ü7-Verfahren abgelehnt? II.) Welche Kriterien wurden bei der Auswahl bei Übernachfrage angewendet: a. Notensumme Deutsch/Mathematik/Englisch mit Gewichtung in % - b. Notensumme andere Fächer mit Gewichtung in % - c. Kompetenzen Grundschulgutachten mit Gewichtung in % - d. Bewerbungsgespräch mit Gewichtung % - e. Anderes mit Gewichtung % - III.) Was war die höchste Notensumme (Deutsch/Mathe/Englisch), mit der ein Kind noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden? IV.) Nur Gesamtschulen: Wie hoch war Aufnahmekapazität für den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife V.) Wie oft wurden der Schule Schülerinnen und Schüler vom Schulamt zugewiesen, nachdem diese von der Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt wurden. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Walter Schmitt-Knauer Anfragenr: 292120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292120/ Postanschrift Walter Schmitt-Knauer << Adresse entfernt >>
Voltaireschule Gesamtschulcampus mit gymnasialem Bildungsgang (Potsdam)
Sehr geehrter Herr Schmitt-Knauer, ich habe Ihre Anfrage erhalten und werde Sie nun bearbeiten. Dazu bitte ich S…
Von
Voltaireschule Gesamtschulcampus mit gymnasialem Bildungsgang (Potsdam)
Betreff
Re: WG: 3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam [#292120]
Datum
13. November 2023 09:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmitt-Knauer, ich habe Ihre Anfrage erhalten und werde Sie nun bearbeiten. Dazu bitte ich Sie um Geduld. Mit fruendlichem Gruß
Voltaireschule Gesamtschulcampus mit gymnasialem Bildungsgang (Potsdam)
Sehr geehrter Herr Schmitt-Knauer, ich habe Ihre Anfrage zu meiner Absicherung an die nächst höhere Dienststelle…
Von
Voltaireschule Gesamtschulcampus mit gymnasialem Bildungsgang (Potsdam)
Betreff
Re: 3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam [#292120]
Datum
14. November 2023 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmitt-Knauer, ich habe Ihre Anfrage zu meiner Absicherung an die nächst höhere Dienststelle weitergeleitet. Die Leiterin des StSchA BB hat den Vertretern des KER mitgeteilt, dass AIG Anfragen durch das MBJS beantwortet werden. Statistiken werden durch das MBJS erhoben und können auch nur dort angefordert werden. Statistiken, die durch das Land nicht erhoben werden, werden auch nicht gesondert für den KER Potsdam erstellt. Danach besteht auch unter Beachtung des AIG kein Anspruch. Wenn eine Beantwortung durch das MBJS erfolgt ist und dann die Schule zu einer Zuarbeit auffordert, so werde ich Ihnen ergänzende Ausführungen zukommen lassen. Mit freundlichem Gruß
Walter Schmitt-Knauer
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Bran…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Walter Schmitt-Knauer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam“ [#292120]
Datum
12. Dezember 2023 15:45
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/292120/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet wurde, weil ich die Schule für auskunftsverpflichtet halte. Schulen sind unabhängig vom MBJS oder dem staatlichen Schulamt zur Auskunftserteilung nach dem AIG verpflichtet. Denn § 2 Abs. 1 AIG umfasst alle "Behörden und Einrichtungen des Landes“ und damit auch Schulen als „nichtrechtsfähige öffentliche Anstalten des Schulträger“ gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 BbgSchulG. Gesetzessystematisch geht das AIG auch selbst davon aus, dass Schulen grundsätzlich Adressanten der Auskunftsverpflichtung nach §§ 1, 2 Abs. 1 AIG sind, weil es sonst nicht der Einschränkung unter § 2 Abs. 2 Satz 2 AIG bedürfte. Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 und Satz 8 AIG ist ein Antrag an die "aktenführende Behörde" zu richten und eine Ablehnung von ihr zu begründen. Das AIG sieht nicht vor, die Erfüllung der Auskunftspflicht an übergeordnete Stellen zu übertragen. Soweit also weiterführende allgemein bildende Schulen im Rahmen der Anwendung von § 53 BbgSchulG schriftlich oder elektronisch Unterlagen zu amtlichen Zwecken gemäß §§ 1, 3 Satz 1 AIG geordnet führen, sind sie zur Auskunft hierüber nach dem AIG verpflichtet Darüber hinaus bezieht sich mein Auskunftsbegehren auf aktenkundige Tatsachen einschließlich der vorhandenen tabellarischen Erfassung sowie der verfahrensbezogen erfolgten Aufbereitungen. Die Auskunft ist anhand aller Informationen zu erteilen, die sich in den schriftlich oder elektronisch geführten amtlichen Unterlagen gemäß §§ 1, 3 Satz 1 AIG befinden. Als wesentliche Anknüpfungstatsachen bei der Anwendung des § 53 BbgSchulG erscheinen unter anderem die Zahl der Anmeldungen, die Aufnahmekapazität der Schule, die Kriterien für das jeweilige Auswahlverfahren nach Absatz 3 Satz 2, die konkrete Ermittlung eines Vorrang der Eignung gemäß Absatz 5 und die Wohnortentfernung nach Absatz 3 Satz 5 Nr. 2. Diese und weitere Anknüpfungstatsachen erscheinen aktenrelevant und verschriftungsbedürftig zur Gewährleistung der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Sach- und Bearbeitungszusammenhangs im Sinne der Grundsätze der Schriftgutverwaltung nach § 4 Abs. 2 und der Begriffsbestimmung nach § 3 Registraturrichtlinie (RegR) in Anlage 1 zu § 6 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg (GGO) vom 15. März 2016 in der Fassung vom 7. September 2021. Andere Schulen in Potsdam haben diese Daten aus dem diesjährigen Ü7 Verfahren bereits zur Verfügungestellt. Diese Schule hat die Daten für das Ü7 Verfahren des letzten Jahres in einer AIG Anfrage bereitgestellt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Walter Schmitt-Knauer Anhänge: - 292120.pdf Anfragenr: 292120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292120/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12. November 2023 bei der Voltaireschule Potsdam Sehr geehrter Herr Schmitt-…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12. November 2023 bei der Voltaireschule Potsdam
Datum
29. Dezember 2023 07:40
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
lda-002232113-231227.pdf
172,3 KB
Sehr geehrter Herr Schmitt-Knauer, als Anlage übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau v. d. Decken beigefügtes Schreiben zum Az 002/23/2113 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Voltaireschule Gesamtschulcampus mit gymnasialem Bildungsgang (Potsdam)
Sehr geehrter Herr Schmitt-Knauer, anbei finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen. Mit freundlichem Gruß
Von
Voltaireschule Gesamtschulcampus mit gymnasialem Bildungsgang (Potsdam)
Betreff
Re: WG: 3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam [#292120]
Datum
29. Februar 2024 14:33
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwortschmitt-knauer.pdf
532,9 KB
Sehr geehrter Herr Schmitt-Knauer, anbei finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen. Mit freundlichem Gruß
Walter Schmitt-Knauer
Guten Tag, << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Beziehen sich die Daten auf den 12-jährige…
An Voltaireschule Gesamtschulcampus mit gymnasialem Bildungsgang (Potsdam) Details
Von
Walter Schmitt-Knauer
Betreff
AW: Re: WG: 3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam [#292120]
Datum
4. März 2024 20:54
An
Voltaireschule Gesamtschulcampus mit gymnasialem Bildungsgang (Potsdam)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Beziehen sich die Daten auf den 12-jährigen AHR Bildungsgang ? Wenn nicht, bitte ich um entsprechende Bereitsellung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Walter Schmitt-Knauer Anfragenr: 292120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292120/

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Voltaireschule Gesamtschulcampus mit gymnasialem Bildungsgang (Potsdam)
Sehr geehrter Herr Schmitt-Knauer, die Daten bezogen sich nur auf unsere drei aufzunehmenden Regelklassen. Ich h…
Von
Voltaireschule Gesamtschulcampus mit gymnasialem Bildungsgang (Potsdam)
Betreff
Re: WG: 3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam [#292120]
Datum
5. März 2024 06:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwortschmitt-knauer.pdf
538,9 KB
Sehr geehrter Herr Schmitt-Knauer, die Daten bezogen sich nur auf unsere drei aufzunehmenden Regelklassen. Ich hatte die Fragen so verstanden. Hier nun meine Ergänzungen im korrigierten Schreiben. Mein erstes Schreiben können Sie damit ersetzen. Viele Grüße