3 Jahre Thüringer Transparenzgesetz
Antrag nach dem ThürTG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen heute, um mich über das Thüringer Transparenzgesetz und die Umsetzung dieses Gesetzes im Land, in den Kommunen und in den Tochterfirmen von Kommunen zu informieren. Als Bürger von Thüringen habe ich in den letzten 3 Jahren leider eher enttäuschende Erfahrungen mit der proaktiven Transparenz im Land und bei der Einholung von Informationen gemacht und möchte gerne wissen, ob andere BürgerInnen ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
1. Gibt es bereits Evaluationsberichte zur Umsetzung des Transparenzgesetzes in Thüringen? Wenn ja, würde ich gerne eine Kopie dieser Berichte erhalten, um mich selbst ein Bild von der Situation machen zu können. Sollten keine Evaluationsberichte vorliegen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob der Landtag geplant hat, diese in naher Zukunft durchzuführen.
2. Gibt es ferner Statistiken zu erfolgreichen und nicht erfolgreichen Anfragen und zu beliebten (vorgeschobenen) Ablehnungsgründen? Meiner Erfahrung nach ähneln sich viele vorgeschobene Ablehnungsgründe so sehr, dass man hier von Absprachen ausgehen muss.
3. Wie wird sichergestellt, dass das Ziel des Transparenzgesetzes auch wirklich erreicht wird. Wie werden Mängel und Nachbesserungsbedarf erkannt und praktisch umgesetzt?
4. Wie wird sichergestellt, dass das Transparenzgesetz von allen transparenzpflichtigen Stellen im Land auf gleiche Weise interpretiert wird, um Rechtsnachteile für einzelne BürgerInnen zu vermeiden.
5. Gibt es Untersuchungen, ob es bestimmten gesellschaftlichen Gruppen bewusst oder unbewusst schwerer gemacht wird die staatliche Transparenz erfolgreich in Anspruch zu nehmen (z.B. Anfragen von Migranten).
(Diese Anfrage wurde unterstützt von ChatGPT)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum9. Januar 2023
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11. Februar 2023
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