3 Jahre Thüringer Transparenzgesetz

Anfrage an: Thüringer Landtag

Antrag nach dem ThürTG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schreibe Ihnen heute, um mich über das Thüringer Transparenzgesetz und die Umsetzung dieses Gesetzes im Land, in den Kommunen und in den Tochterfirmen von Kommunen zu informieren. Als Bürger von Thüringen habe ich in den letzten 3 Jahren leider eher enttäuschende Erfahrungen mit der proaktiven Transparenz im Land und bei der Einholung von Informationen gemacht und möchte gerne wissen, ob andere BürgerInnen ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

1. Gibt es bereits Evaluationsberichte zur Umsetzung des Transparenzgesetzes in Thüringen? Wenn ja, würde ich gerne eine Kopie dieser Berichte erhalten, um mich selbst ein Bild von der Situation machen zu können. Sollten keine Evaluationsberichte vorliegen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob der Landtag geplant hat, diese in naher Zukunft durchzuführen.

2. Gibt es ferner Statistiken zu erfolgreichen und nicht erfolgreichen Anfragen und zu beliebten (vorgeschobenen) Ablehnungsgründen? Meiner Erfahrung nach ähneln sich viele vorgeschobene Ablehnungsgründe so sehr, dass man hier von Absprachen ausgehen muss.

3. Wie wird sichergestellt, dass das Ziel des Transparenzgesetzes auch wirklich erreicht wird. Wie werden Mängel und Nachbesserungsbedarf erkannt und praktisch umgesetzt?

4. Wie wird sichergestellt, dass das Transparenzgesetz von allen transparenzpflichtigen Stellen im Land auf gleiche Weise interpretiert wird, um Rechtsnachteile für einzelne BürgerInnen zu vermeiden.

5. Gibt es Untersuchungen, ob es bestimmten gesellschaftlichen Gruppen bewusst oder unbewusst schwerer gemacht wird die staatliche Transparenz erfolgreich in Anspruch zu nehmen (z.B. Anfragen von Migranten).

(Diese Anfrage wurde unterstützt von ChatGPT)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2023
  • Frist
    11. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG Sehr geehrte Damen und Herren, ich schreibe Ihnen heute, um mich über das Thüringer Trans…
An Thüringer Landtag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
3 Jahre Thüringer Transparenzgesetz [#267318]
Datum
9. Januar 2023 07:16
An
Thüringer Landtag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG Sehr geehrte Damen und Herren, ich schreibe Ihnen heute, um mich über das Thüringer Transparenzgesetz und die Umsetzung dieses Gesetzes im Land, in den Kommunen und in den Tochterfirmen von Kommunen zu informieren. Als Bürger von Thüringen habe ich in den letzten 3 Jahren leider eher enttäuschende Erfahrungen mit der proaktiven Transparenz im Land und bei der Einholung von Informationen gemacht und möchte gerne wissen, ob andere BürgerInnen ähnliche Erfahrungen gemacht haben. 1. Gibt es bereits Evaluationsberichte zur Umsetzung des Transparenzgesetzes in Thüringen? Wenn ja, würde ich gerne eine Kopie dieser Berichte erhalten, um mich selbst ein Bild von der Situation machen zu können. Sollten keine Evaluationsberichte vorliegen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob der Landtag geplant hat, diese in naher Zukunft durchzuführen. 2. Gibt es ferner Statistiken zu erfolgreichen und nicht erfolgreichen Anfragen und zu beliebten (vorgeschobenen) Ablehnungsgründen? Meiner Erfahrung nach ähneln sich viele vorgeschobene Ablehnungsgründe so sehr, dass man hier von Absprachen ausgehen muss. 3. Wie wird sichergestellt, dass das Ziel des Transparenzgesetzes auch wirklich erreicht wird. Wie werden Mängel und Nachbesserungsbedarf erkannt und praktisch umgesetzt? 4. Wie wird sichergestellt, dass das Transparenzgesetz von allen transparenzpflichtigen Stellen im Land auf gleiche Weise interpretiert wird, um Rechtsnachteile für einzelne BürgerInnen zu vermeiden. 5. Gibt es Untersuchungen, ob es bestimmten gesellschaftlichen Gruppen bewusst oder unbewusst schwerer gemacht wird die staatliche Transparenz erfolgreich in Anspruch zu nehmen (z.B. Anfragen von Migranten). (Diese Anfrage wurde unterstützt von ChatGPT) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267318/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Landtag
Empfangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 0…
Von
Thüringer Landtag
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
12. Januar 2023 13:28
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 09.01.2023. Ihre Anfrage wird aktuell bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landtag
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Anfrage zur Umsetzung des Thüring…
Von
Thüringer Landtag
Betreff
AW: 3 Jahre Thüringer Transparenzgesetz [#267318]
Datum
17. Januar 2023 17:29
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Anfrage zur Umsetzung des Thüringer Transparenzgesetzes. Gemäß § 22 des Thüringer Transparenzgesetzes ist die Thüringer Landesregierung für den Evaluationsbericht verantwortlich. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, leiten wir Ihre Anfrage gern an die Thüringer Staatskanzlei weiter. Ansonsten finden Sie die Kontaktdaten unter folgendem Link: https://www.staatskanzlei-thueringen.de/wir-ueber-uns/kontakt Zudem möchte ich Sie informieren, dass der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit regelmäßig Tätigkeitsberichte zum Thüringer Transparenzgesetz erstellt: 1. Tätigkeitsbericht (2020, hier innerhalb des TB zur Informationsfreiheit) https://www.tlfdi.de/fileadmin/tlfdi/info/taetigkeitsberichte_if_ab_2020/5._Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit.pdf 2. Tätigkeitsbericht (2021) https://www.tlfdi.de/fileadmin/tlfdi/info/taetigkeitsberichte_if_ab_2020/2._Taetigkeitsbericht_zum_Thueringer_Transparenzgesetz_Berichtsjahr_2021.pdf Darüber hinaus wurde das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung mit der Durchführung der Evaluation seitens des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales mit einem Abschlussbericht bis voraussichtlich Sommer 2023 beauftragt. Welche Aspekte im Rahmen der Evaluierung erforscht werden, erfahren Sie hier: https://www.foev-speyer.de/beratung/ingfa/projekte/transparenzgesetz-th Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie können meine Anfrage gern weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>…
An Thüringer Landtag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 3 Jahre Thüringer Transparenzgesetz [#267318]
Datum
28. Januar 2023 11:47
An
Thüringer Landtag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie können meine Anfrage gern weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267318/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Landtag
Bereits geschehen. Ihnen eine angenehme Woche. BG DJ [geschwärzt] Referat PÖ 1 | Öffentlichkeitsarbeit Divisi…
Von
Thüringer Landtag
Betreff
AW: 3 Jahre Thüringer Transparenzgesetz [#267318]
Datum
30. Januar 2023 11:45
Status
smime.p7s
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Bereits geschehen. Ihnen eine angenehme Woche. BG DJ [geschwärzt] Referat PÖ 1 | Öffentlichkeitsarbeit Division PÖ 1 | Public Relations ----------------------------------------- THÜRINGER LANDTAG Jürgen-Fuchs-Straße 1 99096 Erfurt Telefon/Phone: +49 (361) [geschwärzt] Fax: www.thueringer-landtag.de | [geschwärzt] Diese E-Mail ist keine Zugangseröffnung für den elektronischen Rechtsverkehr. This e-mail provides no access to electronic legal transactions. Im Anwendungsbereich der DS-GVO gilt folgender Hinweis: Informationen nach Art. 13, Art. 14 DS-GVO zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten im Thüringer Landtag und zu den Möglichkeiten einer verschlüsselten Kommunikation finden Sie im Internet unter https://datenschutz.thueringer-landtag.de. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen auch eine Papierfassung.

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Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales v…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
AW: 3 Jahre Thüringer Transparenzgesetz [#267318]
Datum
9. Februar 2023 16:16
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales vom Thüringer Landtag übermittelt. Zu Ihren Fragen möchte ich Folgendes ausführen: Zu 1. Seit Inkrafttreten des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) gab es keine Evaluationsberichte. Aktuell findet eine Überprüfung des Gesetzes nach § 22 ThürTG statt, über die Sie der Thüringer Landtag mit seiner u. a. Antwort vom 17. Januar 2023 bereits informierte. Zu 2. Zu den von Ihnen angefragten Statistiken kann ich Ihnen mitteilen, dass solche nicht geführt werden. Zu 3. Auf Grundlage des § 22 ThürTG wird das Thüringer Transparenzgesetz derzeit durch die Landesregierung überprüft. Hierzu wurde eine wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes in Auftrag gegeben, die das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer (FÖV) durchführt. Das Ergebnis der Überprüfung wird dem Thüringer Landtag bis zum 01.01.2024 zugeleitet. Es ist damit zu rechnen, dass sowohl die wissenschaftliche Evaluierung als auch die Stellungnahme Thüringer Landesregierung Anfang 2024 in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags veröffentlicht wird. Gegenstand der wissenschaftlichen Evaluierung sind a) der bisherige tatsächliche Vollzug des Thüringer Transparenzgesetzes in den Bereichen Informationszugang durch Anträge nach den §§ 9 ff. ThürTG, der Arbeit des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit (TLfDI) inklusive des Beirats nach § 20 ThürTG, Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Transparenzgesetz sowie besondere Problemfelder beim Vollzug des Thüringer Transparenzgesetzes und seiner Verwaltungskostenordnung, b) die Nutzung des Thüringer Transparenzportals (TTP) in Bezug auf Inhalt und Umfang des Informationsangebots, die Besuchszahlen und welche Personen das TTP nutzen, Verhalten der Nutzer(innen), Angaben zur Qualität der Nutzung (Einfachheit der Bedienung, Klarheit des Nutzungs- und Informationsangebots usw.) und Zufriedenheit der Nutzer(innen) mit dem Informationsangebot, Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Teilnahme von Kommunen am Transparenzportal unter dem Blickwinkel der Frage einer Erweiterung der Transparenzpflichten nach § 6 ThürTG sowie die Praxistauglichkeit der Bestimmungen der §§ 5 bis 8 ThürTG und der Thüringer Transparenzportalverordnung vom 29. September 2021 (ThürTPVO), c) die Erforderlichkeit und Geeignetheit der mit dem Thüringer Transparenzgesetz im Vergleich zum Thüringer Informationsfreiheitsgesetz vorgenommenen Neuregelungen außerhalb der §§ 5 bis 8 ThürTG und der Thüringer Transparenzportalverordnung, insbesondere Streichung der Bereichsausnahme für das Amt für Verfassungsschutz, Förderung des Rechts auf Informationszugang nach § 16 ThürTG, Beirat beim TLfDI (§ 20 ThürTG) und rechtliche Bewertung der Rechtsentwicklungen und der Rechtsprechung in Bezug auf die Wahrnehmung der Funktionen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für die Informationsfreiheit in Personalunion, d) die Auswirkungen auf die transparenzpflichtigen Stellen nach § 2 ThürTG hinsichtlich der Organisation, des Personals und der Kosten, e) die Nebeneffekte des Thüringer Transparenzgesetzes in Bezug auf positive Auswirkungen, relevante, größtenteils als neutral zu bewertende Auswirkungen und negative Auswirkungen, f) der Umfangs der Erreichung der Ziele des Thüringer Transparenzgesetzes in Bezug auf die Zugänglichmachung und Verbreitung von Informationen, die Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung, die Verbesserung der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vergrößerung der Transparenz der Verwaltung sowie g) die Vorlage eines Fazits und von Handlungsempfehlungen des FÖV. Sofern sich aus der Überprüfung des Thüringer Transparenzgesetzes ein Änderungsbedarf ergibt, kann dieser vom Thüringer Landtag in einem Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Ob und in wie weit ggf. Änderungen erfolgen, obliegt seiner Einschätzungsprärogative. Zu 4. Die in § 2 ThürTG genannten öffentlichen Stellen sind an die Regelungen des Gesetzes gebunden. Eine Hilfestellung zur einheitlichen Anwendung des Gesetzes bieten die Gesetzesmaterialien, insbesondere die amtliche Gesetzesbegründung (Drucksache 6/6684 in der Parlamentsdokumentation https://www.thueringer-landtag.de/dokumente/parlamentsdokumentation/), die wertvolle Hinweise zu einzelnen Regelungen trifft. Bei Zweifeln, die bei einer konkreten Anwendung des Thüringer Transparenzgesetzes auftreten, kann sich der bzw. die Betroffene an seine/ihre Aufsicht und/oder den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) wenden. Der TLfDI überwacht nach § 19 Abs. 1 Satz 2 ThürTG die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes bei den öffentlichen Stellen nach § 2 Abs. 1 ThürTG und kann in diesem Rahmen eine möglichst landeseinheitliche Rechtsanwendung sicherstellen. Ergänzend veröffentlicht der TLfDI Tätigkeitsberichte, aus denen je nach Konstellation Hilfen für die Bearbeitung ähnlicher gegenwärtiger oder zukünftiger Fälle gewonnen werden können. Der Thüringer Landtag hat Ihnen am 17.01.2023 bereits jeweils einen Link zu den Tätigkeitsberichten für die Jahre 2020 und 2021 mitgeteilt. Zu 5. Hier ist nicht bekannt, ob Untersuchungen der von Ihnen genannten Art zum Thüringer Transparenzgesetz durchgeführt wurden. Besondere Hinweise, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen beim Zugang zu amtlichen Informationen benachteiligt würden, liegen hier nicht vor. Mit freundlichen Grüßen