„3. Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss vom 28.05.2021 VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, Az. 621ppa/004- 2304#006, Neubau einer zusätzlichen Stützwand“
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
ich beziehe meine Anfrage auf das Az. 651pä/009-2023#018 und den Beschluss mit Datum: 23.11.2023.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Mit dem Bau der "Stützwände" inkl. Vorarbeiten wurde vor dem Vorliegen des Beschlusses/der Plangenehmigung begonnen (z.B. Vorabeiten, Abtrag etc.). Hat das EBA ASt Süd geprüft und sichergestellt, wann der Vorhabenträger mit dem Bau Stützwand begonnen hat? Wann war hierzu Baugebinn?
Sind hier umweltrelevante Aspekte in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie (Eingriff in Grundwasser) in ausreichender Tiefe geprüft worden zur eigenen Absicherung gegen eine unbeabsichtigte erhebliche Beeinträchtigung (z.B. Summation)?
Wie werden die umweltrelvanten zusätzlichen Maßnahmen im Zuge der Summation/des Gesamtausgleichs betrachtet (ökologisches Ausgleichskonto)?
Wieviele PLanänderungsgenehmigungen wurden dem Vorhabenträger bisher erteilt? Wo sind diese, samt Unterlagen, einsehbar und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
B.4.1 Planrechtfertigung: "Planungsalternativen, die kostengünstiger, leichter zu realisieren oder mit weniger
Nachteilen für die Umwelt und die Umgebung verbunden wäre, sind nicht erkennbar." Wann und in welcher Tiefe wurden dem EBA evtl. Planungsalternativen (z.B. alternative Zufahrten, Umstellung Betriebsablauf etc.) dargestellt, so dass eine gesamtheitliche Abwägung erfolgen konnte? Auf welche Dokumente stützt das EBA seine Planrechtfertigung zur Plangenehmigung?
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum8. Januar 2024
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10. Februar 2024
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