„3. Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss vom 28.05.2021 VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, Az. 621ppa/004- 2304#006, Neubau einer zusätzlichen Stützwand“

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

ich beziehe meine Anfrage auf das Az. 651pä/009-2023#018 und den Beschluss mit Datum: 23.11.2023.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Mit dem Bau der "Stützwände" inkl. Vorarbeiten wurde vor dem Vorliegen des Beschlusses/der Plangenehmigung begonnen (z.B. Vorabeiten, Abtrag etc.). Hat das EBA ASt Süd geprüft und sichergestellt, wann der Vorhabenträger mit dem Bau Stützwand begonnen hat? Wann war hierzu Baugebinn?

Sind hier umweltrelevante Aspekte in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie (Eingriff in Grundwasser) in ausreichender Tiefe geprüft worden zur eigenen Absicherung gegen eine unbeabsichtigte erhebliche Beeinträchtigung (z.B. Summation)?

Wie werden die umweltrelvanten zusätzlichen Maßnahmen im Zuge der Summation/des Gesamtausgleichs betrachtet (ökologisches Ausgleichskonto)?
Wieviele PLanänderungsgenehmigungen wurden dem Vorhabenträger bisher erteilt? Wo sind diese, samt Unterlagen, einsehbar und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

B.4.1 Planrechtfertigung: "Planungsalternativen, die kostengünstiger, leichter zu realisieren oder mit weniger
Nachteilen für die Umwelt und die Umgebung verbunden wäre, sind nicht erkennbar." Wann und in welcher Tiefe wurden dem EBA evtl. Planungsalternativen (z.B. alternative Zufahrten, Umstellung Betriebsablauf etc.) dargestellt, so dass eine gesamtheitliche Abwägung erfolgen konnte? Auf welche Dokumente stützt das EBA seine Planrechtfertigung zur Plangenehmigung?

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, ich beziehe meine Anfrage auf das Az. 651pä/009-2023#018 und den Beschlus…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
„3. Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss vom 28.05.2021 VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, Az. 621ppa/004- 2304#006, Neubau einer zusätzlichen Stützwand“ [#296642]
Datum
8. Januar 2024 20:26
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, ich beziehe meine Anfrage auf das Az. 651pä/009-2023#018 und den Beschluss mit Datum: 23.11.2023. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Mit dem Bau der "Stützwände" inkl. Vorarbeiten wurde vor dem Vorliegen des Beschlusses/der Plangenehmigung begonnen (z.B. Vorabeiten, Abtrag etc.). Hat das EBA ASt Süd geprüft und sichergestellt, wann der Vorhabenträger mit dem Bau Stützwand begonnen hat? Wann war hierzu Baugebinn? Sind hier umweltrelevante Aspekte in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie (Eingriff in Grundwasser) in ausreichender Tiefe geprüft worden zur eigenen Absicherung gegen eine unbeabsichtigte erhebliche Beeinträchtigung (z.B. Summation)? Wie werden die umweltrelvanten zusätzlichen Maßnahmen im Zuge der Summation/des Gesamtausgleichs betrachtet (ökologisches Ausgleichskonto)? Wieviele PLanänderungsgenehmigungen wurden dem Vorhabenträger bisher erteilt? Wo sind diese, samt Unterlagen, einsehbar und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? B.4.1 Planrechtfertigung: "Planungsalternativen, die kostengünstiger, leichter zu realisieren oder mit weniger Nachteilen für die Umwelt und die Umgebung verbunden wäre, sind nicht erkennbar." Wann und in welcher Tiefe wurden dem EBA evtl. Planungsalternativen (z.B. alternative Zufahrten, Umstellung Betriebsablauf etc.) dargestellt, so dass eine gesamtheitliche Abwägung erfolgen konnte? Auf welche Dokumente stützt das EBA seine Planrechtfertigung zur Plangenehmigung? Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296642/

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> die Planänderung betrifft die Ausgestaltung der Befestigung. Vorarbeiten,…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: „3. Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss vom 28.05.2021 VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, Az. 621ppa/004- 2304#006, Neubau einer zusätzlichen Stützwand“ [#296642]
Datum
17. Januar 2024 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Planänderung betrifft die Ausgestaltung der Befestigung. Vorarbeiten, Abtrag etc. sind hiervon nicht betroffen, da diese Arbeiten bereits mit dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss abgedeckt sind. Mit dem Bau der Stützwand wurde noch nicht begonnen. Die umweltrelevanten Aspekte wurden im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens geprüft. Durch den Neubau der Stützwand erhöht sich zwar die Beeinträchtigungsintensität infolge der Versiegelung. Jedoch ist die ausgleichspflichtige Fläche gegenüber der ursprünglich geplanten Einschnittböschung deutlich verringert. Somit ergibt sich gem. Bayerischer Kompensationsverordnung ein geringerer Ausgleichsbedarf als bisher. Es wurden bisher 4 Planänderungen erteilt und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes veröffentlicht. Da Sie aus der Plangenehmigung zitieren ist Ihnen die Fundstelle offensichtlich bekannt. Ein Plangenehmigungsverfahren erfordert grundsätzlich keine Öffentlichkeitsbeteiligung und somit auch keine Veröffentlichung der Planunterlagen. Die Abwägung erfolgt auf Grundlage der Planunterlagen. Die Betriebsabläufe Dritter sind nicht Gegenstand des Plangenehmigungsverfahren. Wie Sie aus der Planänderungsgenehmigung entnehmen können ist die Planrechtfertigung bereits durch die dem Ausgangsbescheid zugrundeliegenden Zielsetzungen gegeben. Mit freundlichen Grüßen