3-tägige Inanspruchnahme der Liebenburghalle durch die HIL in der Zeit vom 14. bis 16. Dez. 2023

Anfrage an: Namborn, Gemeinde

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Der HIL (Heeres Instandsetzungslogistik) St. Wendel stand in o. a. Zeitraum die Liebenburghalle zur Verfügung. In diesem Zeitraum wurden sowohl eine Betriebsversammlung donnerstags als auch eine Weihnachtsfeier freitags durchgeführt. Miete wurde aber nur für einen Tag berechnet. Warum nur für einen Tag? Und wie hoch waren die insgesamt angefallenen Energiekosten (Strom, Heizung, Wasser), tatsächlich angefallenen Reinigungskosten und die tatsächlich angefallenen Personalkosten. Bei den Energiekosten ist zu berücksichtigen, dass 216 Leuchtstoffröhren mit einer jeweiligen Länge von 120 cm mindestens 30 Stunden brannten und während der Veranstaltungszeiträume noch weitere Scheinwerfer sowie Verstärker, Musikinstrumente und weitere Verbraucher angeschlossen waren. Wurden die Zählerstände zu Beginn der Vermietung, also Donnerstag Morgen gegen 08.00 Uhr festgehalten und nach Ende des Abbaus und Übergabe an die Gemeinde wieder abgelesen? Wie viele Arbeitsstunden sind infolge dieser drei Tage für den Hausmeister angefallen? Wurden mit der eingeforderten Miete und den dazugehörenden Nebenkosten alle der Gemeinde entstandenen Kosten gedeckt und wie hoch war der evtl. entstandene Überschuss? Sind Ihre Angaben überprüfbar oder beruhen Sie auf Schätzungen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
Rolf Schreier
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der HIL (Heeres Instandsetzungslog…
An Namborn, Gemeinde Details
Von
Rolf Schreier
Betreff
3-tägige Inanspruchnahme der Liebenburghalle durch die HIL in der Zeit vom 14. bis 16. Dez. 2023 [#295255]
Datum
20. Dezember 2023 11:11
An
Namborn, Gemeinde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der HIL (Heeres Instandsetzungslogistik) St. Wendel stand in o. a. Zeitraum die Liebenburghalle zur Verfügung. In diesem Zeitraum wurden sowohl eine Betriebsversammlung donnerstags als auch eine Weihnachtsfeier freitags durchgeführt. Miete wurde aber nur für einen Tag berechnet. Warum nur für einen Tag? Und wie hoch waren die insgesamt angefallenen Energiekosten (Strom, Heizung, Wasser), tatsächlich angefallenen Reinigungskosten und die tatsächlich angefallenen Personalkosten. Bei den Energiekosten ist zu berücksichtigen, dass 216 Leuchtstoffröhren mit einer jeweiligen Länge von 120 cm mindestens 30 Stunden brannten und während der Veranstaltungszeiträume noch weitere Scheinwerfer sowie Verstärker, Musikinstrumente und weitere Verbraucher angeschlossen waren. Wurden die Zählerstände zu Beginn der Vermietung, also Donnerstag Morgen gegen 08.00 Uhr festgehalten und nach Ende des Abbaus und Übergabe an die Gemeinde wieder abgelesen? Wie viele Arbeitsstunden sind infolge dieser drei Tage für den Hausmeister angefallen? Wurden mit der eingeforderten Miete und den dazugehörenden Nebenkosten alle der Gemeinde entstandenen Kosten gedeckt und wie hoch war der evtl. entstandene Überschuss? Sind Ihre Angaben überprüfbar oder beruhen Sie auf Schätzungen? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schreier Anfragenr: 295255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295255/ Postanschrift Rolf Schreier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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