3K 6355/19 Unterschriebene Vollmacht der Kommune Bad Schussenried an den Anwalt Dr. Reinhard Heer

Bezugnehmend auf ein vom VG Sigmaringen nicht beantwortetes FAX vom 26.05.2020 (mit Empfangsbestätigung) an das VG Sigmaringen wird hier nochmals um die
- von der Kommune Bad Schussenried gegebene Vollmacht
- an den Rechtsanwalt Dr. Reinhard Heer des Anwaltsunternehmens Rechtsanwälte Eisenmann Wahle Birk & Weidner Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB
Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart https://www.ewb-rechtsanwaelte.de/anwaelte/
- dem Verwaltungsgericht Sigmaringen verwendete Vollmacht im Rechtsfall: 3K 6355/19
gebeten.
Es handelt sich um die Vollmacht mit welcher der Anwalt Dr. Heer
https://www.ewb-rechtsanwaelte.de/anwaelte/dr-reinhard-heer/
dem Gericht nachgewiesen hat im Auftrag der Kommune Bad Schussenried zu handeln. Aus dieser muß auch ersichtlich sein
1. Wer von der Kommune Schussenried das geprüft und unterschrieben hat
2. wer beim Verwaltungsgericht geprüft hat daß Herr Dr. jur. Heer von der Kommune Bad Schussenried beauftragt war.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. September 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmend auf …
An Verwaltungsgericht Sigmaringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
3K 6355/19 Unterschriebene Vollmacht der Kommune Bad Schussenried an den Anwalt Dr. Reinhard Heer [#196877]
Datum
9. September 2020 23:30
An
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf ein vom VG Sigmaringen nicht beantwortetes FAX vom 26.05.2020 (mit Empfangsbestätigung) an das VG Sigmaringen wird hier nochmals um die - von der Kommune Bad Schussenried gegebene Vollmacht - an den Rechtsanwalt Dr. Reinhard Heer des Anwaltsunternehmens Rechtsanwälte Eisenmann Wahle Birk & Weidner Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart https://www.ewb-rechtsanwaelte.de/anwaelte/ - dem Verwaltungsgericht Sigmaringen verwendete Vollmacht im Rechtsfall: 3K 6355/19 gebeten. Es handelt sich um die Vollmacht mit welcher der Anwalt Dr. Heer https://www.ewb-rechtsanwaelte.de/anwaelte/dr-reinhard-heer/ dem Gericht nachgewiesen hat im Auftrag der Kommune Bad Schussenried zu handeln. Aus dieser muß auch ersichtlich sein 1. Wer von der Kommune Schussenried das geprüft und unterschrieben hat 2. wer beim Verwaltungsgericht geprüft hat daß Herr Dr. jur. Heer von der Kommune Bad Schussenried beauftragt war.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196877/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Verwaltungsrechtssache 3K 6355/19; hier Auskunftsgesuch lhr Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Antrag ergeht folgen…
Von
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Via
Briefpost
Betreff
Verwaltungsrechtssache 3K 6355/19; hier Auskunftsgesuch
Datum
15. September 2020
Status
Warte auf Antwort
lhr Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Antrag ergeht folgende Entscheidung: Sie stützen lhr Auskunftsgesuch u.a. auf § 1 Abs. 2 LIFG. Danach haben Antragsberechtigte nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieses Gesetz gilt jedoch für die Gerichte nur, soweit sie nicht als Organe der Rechtspflege oder aufgrund besonderer Rechtsvorschriften in richterlicher oder sachlicher Unabhängigkeit tätig werden (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LIFG). Die anderen von Ihnen genannten Normen sind nicht einschlägig. Die von lhnen begehrten Auskünfte zur Prozessvollmacht der Gegenseite beziehen sich auf einen Bereich, in welchem das Gericht nicht in Venvaltungsangelegenheiten, sondern als Organ der Rechtspflege tätig geworden ist. Nach der gebotenen detailgenauen Analyse handelt es sich auch nicht um eine gerichtliche Tätigkeit unabhängig von einem bestimmten, insbesondere laufenden Verfahren; maßgebend ist hier - für der jeweilige unmittelbare funktionale Zusammenhang, in den die betreffende Tätigkeit eingebettet ist (hierzu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 06. August 2019 - 10 S 303/19 -, juris Rn. 32; Urteil vom 16.05.2017 - 10 S 1478/16 - NVwZ 2018, 750 Tz. 28 und 29; Wittmann, VBIBW 2019, 1, 4). Danach ist das Landesinformationsfreiheitsgesetz nicht anwendbar. lm Übrigen venveise ich Sie auf Ihre Akteneinsichtsrechte. Da das Verfahren abgeschlossen ist, dürfte eine Entscheidung der hierfür zuständigen Richter über die Befangenheit entbehrlich sein. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe dieses Bescheids beim Venvaltungsgericht Sigmaringen, Karlstraße 13, 72488 Sigmaringen, zu er- heben. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg, Schubertstraße 11, 68165 Mannheim, gewahrt. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Verwaltungsrechtssache 3K 6355/19; hier Auskunftsgesuch [#196877] Sehr geehrte Damen und Herren, ich fordere …
An Verwaltungsgericht Sigmaringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verwaltungsrechtssache 3K 6355/19; hier Auskunftsgesuch [#196877]
Datum
12. Juni 2022 03:00
An
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich fordere sie hier nochmals auf das erbetene Dokument hier offenzulegen. Aufgrund der Antwort von Herrn Christian Heckel stellt sich die Frage ob der Herr - als Prof - als auch in seiner Tätigkeit für das VG Sigmaringen geeignet ist? Ob hier eine mögliche Politische Korruption vorliegt müssen andere beurteilen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 196877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196877/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>