3K 6355/19 Unterschriebene Vollmacht der Kommune Bad Schussenried an den Anwalt Dr. Reinhard Heer
Bezugnehmend auf ein vom VG Sigmaringen nicht beantwortetes FAX vom 26.05.2020 (mit Empfangsbestätigung) an das VG Sigmaringen wird hier nochmals um die
- von der Kommune Bad Schussenried gegebene Vollmacht
- an den Rechtsanwalt Dr. Reinhard Heer des Anwaltsunternehmens Rechtsanwälte Eisenmann Wahle Birk & Weidner Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB
Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart https://www.ewb-rechtsanwaelte.de/anwaelte/
- dem Verwaltungsgericht Sigmaringen verwendete Vollmacht im Rechtsfall: 3K 6355/19
gebeten.
Es handelt sich um die Vollmacht mit welcher der Anwalt Dr. Heer
https://www.ewb-rechtsanwaelte.de/anwaelte/dr-reinhard-heer/
dem Gericht nachgewiesen hat im Auftrag der Kommune Bad Schussenried zu handeln. Aus dieser muß auch ersichtlich sein
1. Wer von der Kommune Schussenried das geprüft und unterschrieben hat
2. wer beim Verwaltungsgericht geprüft hat daß Herr Dr. jur. Heer von der Kommune Bad Schussenried beauftragt war.
Anfrage abgelehnt
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Datum9. September 2020
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13. Oktober 2020
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Anzumerken ist auch, hier wurde kein Fall neu eröffnet. Es wurde in der Anfrage klar gestellt dass das Gericht sich im Falle von kosten im Vorfeld melden muss.
Deshalb ist die für den Widerspruch dargelegte Beschäftigungs- und Beauftragungsstrategie für Rechtsanwälte, über den VGH Mannheim an welchem Anwaltszwang besteht, vermutlich falsch. Denn zunächst muss die Verweigerung bei IFG Thematik geklärt werden.
Es stellt sich auch die Frage welche Erfolgsaussichten in einem Fall gegen die vermutlich sehr einflussreiche Rechtsanwaltskanzlei Eisenmann Wahle etc https://www.ewb-rechtsanwaelte.de/anwae… besteht.
Die empfohlene Akteneinsicht ist nach aktuellem Wissenstand nur durch persönliche Anreise an das VG Sigmaringen mit min. ca. 100km Fahrtweg möglich. Und das zu Zeiten des Corona Virus. Es ist auch durchaus zu vermuten daß der Zugang zum Gericht wegen Covid-19 sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.