4 ortsfest einbetonierte Poller, die nicht mehr benötigt werden. In 51143 Köln-Porz, Josefstraße 64

Die beschriebenen Poller grenzten eine Sperrmüllablagefläche zur Straßenseite hin ab. Seit dem 21. April 2021 gibt es einen anderen Ablageort. Die Poller können entfernt werden.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    11. März 2022
  • Frist
    13. April 2022
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Hans Georg Riedel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
Hans Georg Riedel
Betreff
4 ortsfest einbetonierte Poller, die nicht mehr benötigt werden. In 51143 Köln-Porz, Josefstraße 64 [#243053]
Datum
11. März 2022 13:42
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die beschriebenen Poller grenzten eine Sperrmüllablagefläche zur Straßenseite hin ab. Seit dem 21. April 2021 gibt es einen anderen Ablageort. Die Poller können entfernt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans Georg Riedel Anfragenr: 243053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243053/ Postanschrift Hans Georg Riedel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans Georg Riedel
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
11. März 2022 13:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Ihr Auskunftsbegehren unter der Kennnummer #243053 Sehr geehrte Damen und Herren, zu dem vorgetragenen Anliegen w…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren unter der Kennnummer #243053
Datum
20. April 2022 15:42
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
IFG-Auskunftsersuchen_220420.pdf
129,0 KB
image003.jpg
1,8 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, zu dem vorgetragenen Anliegen wurde dem Bürger mit E-Mail vom 18. Januar 2021 Auskunft erteilt. Die erfolgte Auskunft, auf die sich das Auskunftsbegehren bezieht, ist als Anlage dieser Mail beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel
AW: Ihr Auskunftsbegehren unter der Kennnummer #243053 [#243053] Sehr geehrte Damen und Herren, Die Frage, weshal…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
Hans Georg Riedel
Betreff
AW: Ihr Auskunftsbegehren unter der Kennnummer #243053 [#243053]
Datum
20. April 2022 17:59
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Frage, weshalb die Poller nicht entfernt werden, wurde nicht beantwortet. Sie sind nicht mehr notwendig, weil der Müllablageort verlegt wurde. Alle anderen Mängel im Bereich der Josefstraße 54 und 64 wurden mittlerweile behoben. Lediglich das Entfernen der 4 Poller wurde vergessen. Das Amt für Verkehrsmanagement, Herr Helmut Werter hatte nur 1 Poller entfernen lassen. Das Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung, Frau Pia Schmitz benötigt eine entsprechende Mitteilung, damit der Bauhof beauftragt werden kann, die restlichen Arbeiten durchzuführen. Die Poller vor der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 wurden auch erst nach der Aufforderung der Feuerwehr und des Bauaufsichtsamts entfernt. Die Halteverbots-Zone Josefstraße 64 wurde auch erst aufgehoben und die Beschilderung entfernt, nachdem die Kölner AWB bestätigt hatte, dass die Lade Zone nicht mehr benötigt wird. Frau Schmitz wartet noch immer auf die Bestätigung von Herrn Werter, dass die verbliebenen Poller nun ebenfalls entfernt werden können. Bildmaterial liegt Ihnen in ausreichendem Maße vor. Mit freundlichen Grüßen Hans Georg Riedel Anfragenr: 243053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243053/
Hans Georg Riedel
AW: Ihr Auskunftsbegehren unter der Kennnummer #243053 [#243053] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Information…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
Hans Georg Riedel
Betreff
AW: Ihr Auskunftsbegehren unter der Kennnummer #243053 [#243053]
Datum
30. April 2022 11:23
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „4 ortsfest einbetonierte Poller, die nicht mehr benötigt werden. In 51143 Köln-Porz, Josefstraße 64“ vom 11.03.2022 (#243053) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Hans Georg Riedel
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
30. April 2022 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Amt für Verkehrsmanagement Köln
Ihre Erinnerung vom 30. April 2022 Sehr geehrte Damen und Herren, die Beantwortung der Anfrage nach dem IFG ist …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Ihre Erinnerung vom 30. April 2022
Datum
3. Mai 2022 08:23
Status
Warte auf Antwort
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1,8 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, die Beantwortung der Anfrage nach dem IFG ist durch Vorlage der begründenden Unterlagen (Mail vom 20. April) zur Ablehnung des Vorschlages des Petenten erfolgt. Dem Auskunftsbegehren nach IFG wurde damit entsprochen. In der Beurteilung der Situation haben sich keine anderen Sachverhalte ergeben, die eine von dem Petenten geforderte Entfernung der Poller begründen würde. Im Auftrag