49EuroTicket für Schüler im Landratkreis

Anfrage an: Landratsamt Rosenheim

Ich würde gerne wissen,
1. Gibt es das 49€Ticket für die SchülerInnen im Landkreis ?
2. Unter welchen Voraussetzungen ?
3. Wenn eine Schülerfahrkarte weniger als 49€ kostet, gibt es für die SchülerInnen/die Eltern die Möglichkeit durch eine Zuzahlung einen Upgrade auf das 49€ Ticket zu erlangen ?

Vielen Dank und mit

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2023
  • Frist
    21. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
michael schnitker (Bündnis für Rosenheim)
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gerne wissen, 1. Gibt e…
An Landratsamt Rosenheim Details
Von
michael schnitker (Bündnis für Rosenheim)
Betreff
49EuroTicket für Schüler im Landratkreis [#281448]
Datum
19. Juni 2023 19:52
An
Landratsamt Rosenheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne wissen, 1. Gibt es das 49€Ticket für die SchülerInnen im Landkreis ? 2. Unter welchen Voraussetzungen ? 3. Wenn eine Schülerfahrkarte weniger als 49€ kostet, gibt es für die SchülerInnen/die Eltern die Möglichkeit durch eine Zuzahlung einen Upgrade auf das 49€ Ticket zu erlangen ? Vielen Dank und mit
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen michael schnitker Anfragenr: 281448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281448/ Postanschrift michael schnitker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen michael schnitker (Bündnis für Rosenheim)

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Landratsamt Rosenheim
Sehr geehrter Herr Schnitker, die Kollegin, Frau Bauer-Krknyak, hat mir Ihre E-Mail weitergeleitet. Vielen Dank f…
Von
Landratsamt Rosenheim
Betreff
WG: 49EuroTicket für Schüler im Landratkreis [#281448]
Datum
22. Juni 2023 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
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8,5 KB


Sehr geehrter Herr Schnitker, die Kollegin, Frau Bauer-Krknyak, hat mir Ihre E-Mail weitergeleitet. Vielen Dank für Ihre Anfrage in der Sie die Anwendung des Deutschlandtickets in der Schülerbeförderung des Landkreises Rosenheim ansprechen. Die Schülerinnen und Schüler in der Aufwandsträgerschaft der Kostfreiheit des Schulwegs im Landkreis Rosenheim mit monatlichen Fahrtkosten ab 49,00 € haben zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 ein Deutschlandticket erhalten. Für die Schülerinnen und Schüler mit einem monatlichen Fahrpreis unter 49,00 € hat kein Umtausch in das Deutschlandticket stattgefunden und die herkömmlichen Fahrkarten sind beibehalten worden. Diese Behandlung entspricht strikt den Rechtsgrundlagen, nach denen immer nur der günstigste Fahrpreis berücksichtigt wird. Dieses Verfahren setzt sich für den staatlichen Finanzausgleich in der Kostenfreiheit des Schulwegs fort. Im Landkreis Rosenheim ist die Kostenfreiheit des Schulwegs für nahezu 8.500 Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Von der Situation des monatlichen Fahrpreises unter 49,00 €, mit der Konsequenz kein Deutschlandticket zu erhalten, sind ca. 2.400 Schülerinnen und Schüler betroffen. Alleine der Umtausch der regulären Fahrkarten in das Deutschlandticket während des laufenden Schuljahres stellte einen sehr hohen administrativen Aufwand dar. Für das neue Schuljahr 2023/2024 werden nach dieser Methode noch einmal Deutschlandtickets ausgegeben. Gleichwohl gelten diese nur bis 31.12.2023, weil zum Januar 2024 das 365-Euro-Ticket des MVV eingeführt wird. Wir befindet uns im Hinblick auf das Deutschlandticket demnach in der Übergangsphase zum 365-Euro-Ticket des MVV. Natürlich kann man ein Zuzahlungsmodell, wie von Ihnen angesprochen, als naheliegend erachten. Ein Zuzahlungsmodell ist jedoch im Landkreis Rosenheim aufgrund der relativ kurzen zeitlichen Anwendung des Deutschlandtickets bis zu Einführung des 365-Euro-Tickets sowie aus administrativen Aspekten schlichtweg nicht leistbar und daher keine Option. Es bleibt jedem Aufwandsträger für die Kostenfreiheit des Schulwegs überlassen, wie damit umgegangen wird bzw. ob neben den gesetzlichen, zusätzlich, freiwillige Leistungen gewährt werden oder nicht. Mit freundlichen Grüßen