50Hertz Erwerb durch KfW

Sehr geehrte Damen und Herren,
welchen Kaufpreis zahlte die KfW für den Erwerb der Anteile an 50Hertz, welcher über ein Zuweisungsgeschäft i.S.d. § 2 Abs. 4 KfWG angewiesen wurde?
Vgl. zum Vorgang BT-Drs. 19/4195

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. September 2023
  • Frist
    14. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, welche…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
50Hertz Erwerb durch KfW [#288118]
Datum
12. September 2023 11:47
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, welchen Kaufpreis zahlte die KfW für den Erwerb der Anteile an 50Hertz, welcher über ein Zuweisungsgeschäft i.S.d. § 2 Abs. 4 KfWG angewiesen wurde? Vgl. zum Vorgang BT-Drs. 19/4195
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288118/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „50Hertz Erwerb durch KfW“ vom 12.09.2023 (#288118) wurde von Ihnen…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 50Hertz Erwerb durch KfW [#288118]
Datum
12. Februar 2024 08:01
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „50Hertz Erwerb durch KfW“ vom 12.09.2023 (#288118) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 122 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 12. September 2023, deren Ei…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: 50Hertz Erwerb durch KfW [#288118]
Datum
13. Februar 2024 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 12. September 2023, deren Eingang wir gerne bestätigen. Sie fragen unter Berufung auf das IFG, das UIG und das VIG, „welchen Kaufpreis die KfW für den Erwerb der Anteile an 50Hertz zahlte, welcher über ein Zuweisungsgeschäft i.S.d. § 2 Abs. 4 KfWG angewiesen wurde“. Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorliegenden Dokumenten begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Die Frage nach dem Kaufpreis, zu dem die KfW einen Anteil von 20 Prozent an der Eurogrid International CVBA und damit mittelbar am Stromnetzbetreiber 50Hertz GmbH erworben hat, berührt verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und damit Grundrechte des Unternehmens Elia. KfW und Elia haben strikte Vertraulichkeit hinsichtlich des Kaufpreises und aller Details des Anteilsankaufs vereinbart. Eine Mitteilung des Kaufpreises ist daher nicht möglich. Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 3 Absatz 1 UIG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann und ggf. abzulehnen ist. Mit freundlichen Grüßen