5G-Frequenzen - Bahnlinien

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Liste oder Karte aller Bahnstrecken, auf denen mehr als 2.000 Menschen täglich in der Bahn verkehren und auf denen demnach ein 5G-Mobilfunk-Netzausbau vorgesehen ist. (vgl. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/5g-versteigerung-provider-werden-zum-teilen-ihrer-netze-verpflichtet-a-1237254.html )

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2018
  • Frist
    22. Dezember 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste oder Karte…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
5G-Frequenzen - Bahnlinien [#34774]
Datum
19. November 2018 23:28
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste oder Karte aller Bahnstrecken, auf denen mehr als 2.000 Menschen täglich in der Bahn verkehren und auf denen demnach ein 5G-Mobilfunk-Netzausbau vorgesehen ist. (vgl. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/5g-versteigerung-provider-werden-zum-teilen-ihrer-netze-verpflichtet-a-1237254.html )
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 25.06.2018 haben Sie hier einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informa…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: 5G-Frequenzen - Bahnlinien [#34774]
Datum
23. November 2018 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 25.06.2018 haben Sie hier einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Sie begehren Informationen zu den Bahnstrecken, für die im Rahmen des anstehenden Frequenzvergabeverfahrens eine Mobilfunkversorgung vorgesehen ist. Auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen wir folgt Auskunft erteilen: Am vergangenen Freitag hat die Bundesnetzagentur ihren finalen Entscheidungsentwurf zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion vorgelegt. Das Dokument kann unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/20181116_5G.html eingesehen werden. Der im Zuge der öffentlichen Anhörung überarbeitete Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur sieht vor, dass Schienenwege mit mehr als 2.000 Fahrgästen pro Tag bis Ende des Jahres 2022 und die übrigen Schienenwege bis Ende des Jahres 2024 mit Mobilfunk zu versorgen sind. Betreffend die weiteren Einzelheiten erlaube ich mir den Hinweis auf den oben verlinkten Entscheidungstext. Insbesondere darf ich auf die als Anlage 6 enthaltene Karte mit einer Übersicht über die Schienenwege mit mehr als 2.000 Fahrgästen pro Tag hinweisen. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen