Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Oktober 2022, die ich gerne wie folgt beantworte:
1. Über welches Förderprogramm wurde diese Förderung getätigt?
Die Förderung erfolgte im Rahmen des Förderprogramms zur Verbesserung der Angebotsqualität in der rheinland-pfälzischen gewerblichen Hotellerie außerhalb der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
2. Wie hoch war das Gesamtvolumen dieses Projekts?
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Ihrem Antrag insoweit leider nicht entsprechen können. Bei der gewünschten Information handelt es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des Förderempfängers nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 5 Abs. 6 LTranspG. Es liegt auch kein Fall vor, in dem im Sinne von § 16 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 17 LTranspG das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe der Information gegenüber dem Interesse des Dritten an einer Wahrung seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse überwiegen würde.
3. Wie viel Prozent des Projekts wurden durch die 620.000€ gefördert?
Der Fördersatz entspricht den nach § 7 Abs. 7.3 der Verwaltungsvorschrift Hotellerie definierten Fördersätze für kleine und mittlere Unternehmen. Das Hotel Weinzuhause als kleines Unternehmen erhielt demnach einen Fördersatz von 20 % der förderfähigen Investitionen.
4. Auf welcher Basis wurde die Förder-Entscheidung getroffen?
Jeder Antragsteller, der die unter § 6 der Verwaltungsvorschrift Hotellerie genannten Voraussetzungen erfüllt und mit den Zielen der Tourismusstrategie des Landes in ihrer jeweils gültigen Fassung im Einklang steht, kann eine Förderung erhalten.
5. Wie viele weitere Unternehmen wurden über dieses Förder-Programm gefördert?
17 weitere Projekte sind im Rahmen des Förderprogramms zur Verbesserung der Angebotsqualität in der rheinland-pfälzischen gewerblichen Hotellerie außerhalb der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gefördert worden.
6. Gibt es Hinweise auf eine persönliche Beziehung zwischen Familie Stefanie/Thomas Wild bzw. dem benachbarten Weingut Becker und der Ministerin Daniela Schmitt?
Hinweise auf eine persönliche Beziehung zwischen Familie Stefanie/Thomas Wild bzw. dem benachbarten Weingut Becker und der Ministerin Daniela Schmitt liegen nicht vor.
Vorsorglich weise ich auf § 19 Abs. 7 LTranspG hin. Danach besteht die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz oder durch einen Informationszugang Ihre Rechte als verletzt ansehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen