6500 Angriffe auf die

In verschiedenen Presseberichten, vor allem im aktuellen Bezug auf die Cyber-Armee von Ursula von Leyen, wird eine Zahl von 6500 Angriffen genannt, die jeden Tag auf Server des deutschen Bundestages verübt werden.
- Ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Quelle für diese Zahlen?
- Bitte teilen Sie die genaue Erhebungsgrundlage der Zahlen mit.
- Bitte teilen Sie genauer mit, welche Art von Angriffen und in welcher Quantität mit dieser Zahl gemeint sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Oktober 2016
  • Frist
    15. November 2016
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In verschiedenen…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
6500 Angriffe auf die [#18104]
Datum
14. Oktober 2016 19:18
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In verschiedenen Presseberichten, vor allem im aktuellen Bezug auf die Cyber-Armee von Ursula von Leyen, wird eine Zahl von 6500 Angriffen genannt, die jeden Tag auf Server des deutschen Bundestages verübt werden. - Ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Quelle für diese Zahlen? - Bitte teilen Sie die genaue Erhebungsgrundlage der Zahlen mit. - Bitte teilen Sie genauer mit, welche Art von Angriffen und in welcher Quantität mit dieser Zahl gemeint sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer o.g. IFG-Anfrage vom 14.10.2016. Leide…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Ihre IFG-Anfrage 6500 Angriffe auf die [#18104]
Datum
18. Oktober 2016 11:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer o.g. IFG-Anfrage vom 14.10.2016. Leider wurde Ihre persönliche Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Sie können die Angaben zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. "FragdenStaat.de" kann nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Zudem werden über das Internetportal übermittelte IFG-Anfragen in beiden Richtungen automatisiert inhaltlich verändert (z.B. durch das Weglassen von Namen, Anreden und Adressen). Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in Beantwortung auf Ihre Rückfrage teile ich Ihnen hiermit meine echte Emailadress…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage 6500 Angriffe auf die [#18104]
Datum
18. Oktober 2016 13:05
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in Beantwortung auf Ihre Rückfrage teile ich Ihnen hiermit meine echte Emailadresse und meine Postanschrift mit: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> - << Adresse entfernt >> ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bescheid des BSI zu Ihrer IFG-Anfrage vom 14.10.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Bescheid des BSI zu Ihrer IFG-Anfrage vom 14.10.2016
Datum
14. November 2016 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen