§7 Absatz 1 Coronaschutzverordnung

In der o.g. Verordnung befindet sich folgender Passus "§ 7 Weitere außerschulische Bildungsangebote (1) (...) Andere Bildungsangebote sind bis zum 30. November 2020 untersagt. Hierzu gehören insbe-sondere (...) Angebote der Musikschulen (...)."
Bitte stellen Sie mir alle Unterlagen und Dokumente zur Verfügung, die der Annahme und insbesondere der Entscheidung zugrunde liegen, dass der Betrieb der Musikschulen (Einzel-, Gruppenunterricht) Infektionsgefahren (§1 Absatz 1 der o.g. VO) darstellt und inwiefern durch die Schließung aller Musikschulen in NRW die Pandemie zielgerichtet bekämpft und Infektionswege nachvollziehbar(er) gemacht werden können. Hierzu bitte ich die Erkenntnisse des MAGs zur Verfügungs zu stellen, dass es tatsächlich in Musikschulen zu Ansteckungen gekommen ist. Sollte es hierzu keine Datenerfassung geben, bitte ich um Auskunft, auf welcher Basis die Annahme von Infektionsgefahren im Musikschulbetrieb beruht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    5. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
§7 Absatz 1 Coronaschutzverordnung [#202756]
Datum
2. November 2020 23:28
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der o.g. Verordnung befindet sich folgender Passus "§ 7 Weitere außerschulische Bildungsangebote (1) (...) Andere Bildungsangebote sind bis zum 30. November 2020 untersagt. Hierzu gehören insbe-sondere (...) Angebote der Musikschulen (...)." Bitte stellen Sie mir alle Unterlagen und Dokumente zur Verfügung, die der Annahme und insbesondere der Entscheidung zugrunde liegen, dass der Betrieb der Musikschulen (Einzel-, Gruppenunterricht) Infektionsgefahren (§1 Absatz 1 der o.g. VO) darstellt und inwiefern durch die Schließung aller Musikschulen in NRW die Pandemie zielgerichtet bekämpft und Infektionswege nachvollziehbar(er) gemacht werden können. Hierzu bitte ich die Erkenntnisse des MAGs zur Verfügungs zu stellen, dass es tatsächlich in Musikschulen zu Ansteckungen gekommen ist. Sollte es hierzu keine Datenerfassung geben, bitte ich um Auskunft, auf welcher Basis die Annahme von Infektionsgefahren im Musikschulbetrieb beruht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202756 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202756/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage an das MAGS Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie sich mit uns in Verbindung gesetzt h…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage an das MAGS
Datum
10. November 2020 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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967 Bytes
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25,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie sich mit uns in Verbindung gesetzt haben. Wir möchten die verspätete Antwort wegen den hohen Emailaufkommens entschuldigen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat bezüglich der derzeitig geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona Virus eine Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen, schriftliche Anfragen zu senden. Wie Sie sicherlich in den Medien schon in Erfahrung bringen konnten, heißt es ab dem 05.11.2020 in der überarbeiteten Fassung der Coronaschutzverordnung in § 7: Ausbildungs- und berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsangebote einschließlich kompensatorischer Grundbildungsangebote sowie Angebote, die der Integration dienen, und Prüfungen von 1. Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, 2. Volkshochschulen sowie 3. sonstigen nicht unter § 6 fallenden öffentlichen, kirchlichen oder privaten außerschulischen Einrichtungen und Organisationen sowie Angebote der Selbsthilfe und musikalischer Unterricht sind unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a zulässig. Es gibt zwei Internetauftritte der Landesregierung, die Ihnen ebenfalls weiterhelfen könnten: Zum einen die Internetseite der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, dort gibt es sehr umfangreiche Frage-und-Antwort-Kataloge (FAQ) zum Thema „Bekämpfung des Coronavirus“. Die Adresse: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen… Zum anderen die Internetseite des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), auf der Sie die komplette Sammlung der rechtlichen Regelungen finden. Dort werden alle aktuellen Verordnungen und Erlasse veröffentlicht, in denen die stufenweise Öffnung der Maßnahmen in der Corona-Pandemie geregelt wird. Die Adresse: https://www.mags.nrw/coronavirus<htt… Unsere Sonderseite mit den wichtigsten Änderungen ab dem 01. November: https://www.mags.nrw/corona-regeln-fuer… Wichtig ist, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger an die Regeln halten und Informationen beachten, die von den öffentlichen Dienststellen in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden. Wenn wir uns alle danach richten, werden wir diese außergewöhnliche Situation bestmöglich bestehen – bitte helfen Sie uns dabei durch Ihre Unterstützung. Vielen Dank! Die hier erteilten Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich als Wegweiser. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt. Mit freundlichen Grüßen