77 Fragen und Antworten zum Gebäudeenergiegesetz

Die 77 Fragen der FDP-Bundestagsfraktion an das BMWK zur geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und die Antworten des BMWK auf diese.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a) UIG abgelehnt, da das BMWK gesetzgeberisch tätig sei, und Informationen einer solche Tätigkeit vom UIG ausgenommen seien.

Eine später gestellte Anfrage war allerdings erfolgreich: https://fragdenstaat.de/anfrage/77-frag…

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Juni 2023
  • Frist
    7. Juli 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die 77 Fragen der FDP-Bundestagsfrakt…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
77 Fragen und Antworten zum Gebäudeenergiegesetz [#280431]
Datum
4. Juni 2023 08:10
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die 77 Fragen der FDP-Bundestagsfraktion an das BMWK zur geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und die Antworten des BMWK auf diese.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280431/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bescheid nach dem UIG - Ihr Antrag vom 04.06.2023 Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang der Bescheid …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Bescheid nach dem UIG - Ihr Antrag vom 04.06.2023
Datum
28. Juni 2023 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang der Bescheid zu Ihrem Antrag vom 04.06.2023. Mit freundlichen Grüßen