8/eu24901 10.07.2023 und 8/eu24902 12.07.2023

Information über EU-Angelegenheiten Staatskanzlei und Ministerium für Kultur 8/eu24901 10.07.2023 (46 S.) und nformation über EU-Angelegenheiten Staatskanzlei und Ministerium für Kultur 8/eu24902 12.07.2023 (2 S.), betrifft beides: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016/679; COM(2023) 348 final, BR-Drs. 304/23

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Information über EU-A…
An Landtag Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
8/eu24901 10.07.2023 und 8/eu24902 12.07.2023 [#284890]
Datum
27. Juli 2023 21:17
An
Landtag Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Information über EU-Angelegenheiten Staatskanzlei und Ministerium für Kultur 8/eu24901 10.07.2023 (46 S.) und nformation über EU-Angelegenheiten Staatskanzlei und Ministerium für Kultur 8/eu24902 12.07.2023 (2 S.), betrifft beides: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016/679; COM(2023) 348 final, BR-Drs. 304/23
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284890/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landtag Sachsen-Anhalt
IZG-Antrag wegen 8/eu24901 und 8/eu24902 Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 27. Juli haben Sie …
Von
Landtag Sachsen-Anhalt
Betreff
IZG-Antrag wegen 8/eu24901 und 8/eu24902
Datum
10. August 2023 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 27. Juli haben Sie unter Hinweis auf das IZG LSA um Übersendung der Unterrichtung über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016/679; COM(2023) 348 final, BR-Drs.: 304/23 (8/eu24901 und 8/eu24902) gebeten, der dem Bundesrat im Rahmen des Frühwarnsystems zur Subsidiaritätskontrolle zugeleitet worden ist. Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt haben den Vorschlag dem Parlament zur Stellungnahme nach Abschnitt VIII Nr. Landtagsinformationsvereinbarung (LIV) zugeleitet. Die Subsidiaritätsprüfung, also die Frage, ob die Europäische Union bei ihren gesetzgebungsverfahren den Grundsatz der Subsidiarität beachtet hat, ist eine Angelegenheit, die parlamentarisch beraten wird. Es handelt sich damit nicht um amtliche Informationen, die im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verwaltungsaufgaben von der Landtagsverwaltung wahrgenommen werden. Damit ist der Anwendungsbereich des IZG LSA für Ihr Anliegen nicht eröffnet. Ihr Antrag muss daher aus Rechtsgründen abgelehnt werden. Die Federführend des Verfahrens liegt bei der Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur, ggf. ist diese befugt, die Informationen zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen