8. Juli 2022 - Regierungspressekonferenz | BPK

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ich interessiere mich für die Nachreichung von Herr Burger aus der heutigen Bundespressekonferenz zum Thema: "Haushalt | Budget Akademischer Austauschdienst".

Folgender Zeitstempel: 33:09
https://youtu.be/eiyEY2Hf0rs?t=1989

Könnten Sie mir diese zukommen lassen? Vielen Dank!

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    8. Juli 2022
  • Frist
    10. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich interessiere …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
8. Juli 2022 - Regierungspressekonferenz | BPK [#252915]
Datum
8. Juli 2022 16:22
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich interessiere mich für die Nachreichung von Herr Burger aus der heutigen Bundespressekonferenz zum Thema: "Haushalt | Budget Akademischer Austauschdienst". Folgender Zeitstempel: 33:09 https://youtu.be/eiyEY2Hf0rs?t=1989 Könnten Sie mir diese zukommen lassen? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/252915/upload/0fdd9d0edaf120bd12ae4325ce5f10912b598683/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem IFG: Dokumente von Regierungspressekonferenz, 8. Juli 2022, Vg. Nr. 252-2022 Sehr << Antrag…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Dokumente von Regierungspressekonferenz, 8. Juli 2022, Vg. Nr. 252-2022
Datum
11. Juli 2022 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Zur weiteren Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Sollte ich bis zum 20. Juli 2022 keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht mehr erwünscht ist. Ich werde das Verfahren dann gebührenfrei einstellen. Mit freundlichen Grüßen