8. Workshop der Fachgruppe Recht des Förderprojektes IKT für Elektromobilität III

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/ und sonstigen...

Sehr geehrte Damen und Herren,

bzgl. des "8. Workshop der Fachgruppe Recht des Förderprojektes IKT für Elektromobilität III" heute in Ihrem Hause habe ich folgende Fragen:

1. Das Förderprojekte "IKT für Elektromobilität III" trägt offiziell den Titel "im Auftrag des BMWi". Wer ist deshalb der offizielle Ansprechpartner für Informationsfreiheitsanfragen und Beschwerden im Rahmen des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

2. Nachdem ich mich in den letzten Wochen auf eine Mail von Frau B. im Internet zu dem heutigen Workshop angemeldet hatte, war ich ein wenig verwundert, dass ich nicht in der Teilnehmerliste stand. Ein Kollege, welcher sich erst von wenigen Tagen angemeldet hatte, ist dagegen in der Liste verzeichnet. Wie kann dies bei Veranstaltungen des BMWi und in den Räumen des BMWi passieren?

3. Ich hatte in den letzten Wochen Frau B. auch zwei E-Mails mit der Bitte mir vielleicht 5 Minuten Vortragszeit einzuräumen geschrieben, da es beim Thema "Transparenzsoftware für die Elektromobilität" derzeit einiges an unterschiedlichen Entwicklungen im Markt gibt. Meine
Absicht war es hier eine alternative Open Source Lösung vorzustellen, welche von einigen Firmen innerhalb des SAFE-Firmenkonsortiums derzeit vorangetrieben wird, da sie mit dem aktuellen Geschäftsgebaren und einem vermeintlichen Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung durch die bisherige Lösung unzufrieden sind. Der Eingang meiner Mails wurde mir heute zwar bestätigt, sie wurden mir aber bislang nicht beantwortet. Auf Nachfrage meinte Frau B., dass sie sie zwar gelesen hätte, aber der Meinung gewesen wäre, dass ich "nur alles zu Fall bringen wolle". Deshalb hätte sie mich auch persönlich von der Teilnehmerliste gestrichen.

4. Frau B. ist laut Webseite für genau diese unter 3. genannte Firma tätig. Unter anderem als Datenschutzbeauftragte ( https://has-to-be.com/de/ueber-uns/datenschutzrichtlinien/ ) und im Rahmen von relativ teuren Workshops zum Thema Eichrecht ( https://has-to-be.com/de/consulting-elektromobilitaet/eichrechtskonformer-ladestationsbetrieb/ ). Man könnte also den Eindruck erlangen, dass das einzige was ich mit einem Kurzvortrag zu Fall bringen könnte Ihre Geschäftsbeziehungen und die aktuelle vermeintliche marktbeherrschende Stellung dieser Firma aus 3. ist. Somit könnte dies durchaus als Vorteilsgewährung von Frau B. gegenüber dieser Firma interpretiert werden.

5. Wie ist hier das Standardprocedere eines Beschwerdeverfahrens für Projekte im Auftrag des BMWi? Welche Mechanismen gibt es innerhalb des Ministeriums solche Probleme anzusprechen und aufzuklären?

6. Wer fungiert in solchen Fällen als neutraler Dritter (ähnlich Informationsfreiheitsbeauftragten)?

7. Welche Regeln und Mechanismen gibt es innerhalb solcher bundesgeförderter Projekte um (illegale) Vorteilnahme und Vorteilsgewährung sicher ausschließen zu können?

Sie dürfen diese Mail gerne an Dritte innerhalb des Projektes "IKT für Elektromobilität III" weiterleiten, sofern es der Aufklärung des heutigen Sachverhaltes dienlich ist.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. November 2018
  • Frist
    18. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/ und sonstigen... Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. des "8. Workshop der Fachgru…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
8. Workshop der Fachgruppe Recht des Förderprojektes IKT für Elektromobilität III [#34695]
Datum
15. November 2018 21:20
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/ und sonstigen... Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. des "8. Workshop der Fachgruppe Recht des Förderprojektes IKT für Elektromobilität III" heute in Ihrem Hause habe ich folgende Fragen: 1. Das Förderprojekte "IKT für Elektromobilität III" trägt offiziell den Titel "im Auftrag des BMWi". Wer ist deshalb der offizielle Ansprechpartner für Informationsfreiheitsanfragen und Beschwerden im Rahmen des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). 2. Nachdem ich mich in den letzten Wochen auf eine Mail von Frau B. im Internet zu dem heutigen Workshop angemeldet hatte, war ich ein wenig verwundert, dass ich nicht in der Teilnehmerliste stand. Ein Kollege, welcher sich erst von wenigen Tagen angemeldet hatte, ist dagegen in der Liste verzeichnet. Wie kann dies bei Veranstaltungen des BMWi und in den Räumen des BMWi passieren? 3. Ich hatte in den letzten Wochen Frau B. auch zwei E-Mails mit der Bitte mir vielleicht 5 Minuten Vortragszeit einzuräumen geschrieben, da es beim Thema "Transparenzsoftware für die Elektromobilität" derzeit einiges an unterschiedlichen Entwicklungen im Markt gibt. Meine Absicht war es hier eine alternative Open Source Lösung vorzustellen, welche von einigen Firmen innerhalb des SAFE-Firmenkonsortiums derzeit vorangetrieben wird, da sie mit dem aktuellen Geschäftsgebaren und einem vermeintlichen Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung durch die bisherige Lösung unzufrieden sind. Der Eingang meiner Mails wurde mir heute zwar bestätigt, sie wurden mir aber bislang nicht beantwortet. Auf Nachfrage meinte Frau B., dass sie sie zwar gelesen hätte, aber der Meinung gewesen wäre, dass ich "nur alles zu Fall bringen wolle". Deshalb hätte sie mich auch persönlich von der Teilnehmerliste gestrichen. 4. Frau B. ist laut Webseite für genau diese unter 3. genannte Firma tätig. Unter anderem als Datenschutzbeauftragte ( https://has-to-be.com/de/ueber-uns/datenschutzrichtlinien/ ) und im Rahmen von relativ teuren Workshops zum Thema Eichrecht ( https://has-to-be.com/de/consulting-elektromobilitaet/eichrechtskonformer-ladestationsbetrieb/ ). Man könnte also den Eindruck erlangen, dass das einzige was ich mit einem Kurzvortrag zu Fall bringen könnte Ihre Geschäftsbeziehungen und die aktuelle vermeintliche marktbeherrschende Stellung dieser Firma aus 3. ist. Somit könnte dies durchaus als Vorteilsgewährung von Frau B. gegenüber dieser Firma interpretiert werden. 5. Wie ist hier das Standardprocedere eines Beschwerdeverfahrens für Projekte im Auftrag des BMWi? Welche Mechanismen gibt es innerhalb des Ministeriums solche Probleme anzusprechen und aufzuklären? 6. Wer fungiert in solchen Fällen als neutraler Dritter (ähnlich Informationsfreiheitsbeauftragten)? 7. Welche Regeln und Mechanismen gibt es innerhalb solcher bundesgeförderter Projekte um (illegale) Vorteilnahme und Vorteilsgewährung sicher ausschließen zu können? Sie dürfen diese Mail gerne an Dritte innerhalb des Projektes "IKT für Elektromobilität III" weiterleiten, sofern es der Aufklärung des heutigen Sachverhaltes dienlich ist. ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „8. Workshop der Fachgruppe Recht des Förderpro…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 8. Workshop der Fachgruppe Recht des Förderprojektes IKT für Elektromobilität III [#34695]
Datum
21. Dezember 2018 00:33
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „8. Workshop der Fachgruppe Recht des Förderprojektes IKT für Elektromobilität III“ vom 15.11.2018 (#34695) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ansonsten sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte wegen des Verdachts der illegalen Vorteilsgewährung einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in versehentlich wurde Ihr Antrag nicht an das zuständige Referat weitergeleitet. Nachde…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: 8. Workshop der Fachgruppe Recht des Förderprojektes IKT für Elektromobilität III [#34695]
Datum
21. Dezember 2018 17:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in versehentlich wurde Ihr Antrag nicht an das zuständige Referat weitergeleitet. Nachdem dies nunmehr erfolgt ist, wird die Bearbeitung leider noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir machen Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetz amtliche Informationen herausverlangt werden können. Das sind nach der gesetzlichen Definition in § 2 Nr. 1 IFG nur amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen. Das umfasst alle Formen von festgehaltener und gespeicherter Information, die auf einem Informationsträger gespeichert sind. Typischerweise sind davon mündliche Auskünfte nicht erfasst, soweit sie nicht beispielsweise schriftlich festgehalten wurden. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, uns mitzuteilen, ob Sie an Ihrem IFG-Antrag festhalten wollen, auch für den Fall, dass Unterlagen zu den genannten Fragen nicht vorhanden sind. In diesem Fall müssten wir Ihren Antrag ablehnen. Möglich wäre es jedoch auch, Ihren Antrag als Bürgeranfrage zu stellen. So könnten Sie ggf. auch dann eine Auskunft erhalten, wenn keine schriftlichen Aufzeichnungen zu Ihren Fragen vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen