80 Prozent der Hamburger Carsharing-Flotte ab 2024 elektrisch, Ziel erreicht? Wie geht es weiter?

In einer Pressemitteilung vom 5.Oktober 2022 hat die BWI verkündet das ab dem 01.01.2024 80% der "Hamburger Carsharing Flotte" mit einem elektrischen Antrieb unterwegs sein sollen. Siehe: https://www.hamburg.de/bvm/medien/16555472/2022-10-05-bvm-partnerschaft/
Ich möchte von Ihnen wissen ob das Ziel erreicht wurde und bei wieviel Prozent die Hamburger Flotte derzeit steht. Und ob das Ziel weiter verfolgt werden soll?

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  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
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Betreff
80 Prozent der Hamburger Carsharing-Flotte ab 2024 elektrisch, Ziel erreicht? Wie geht es weiter? [#296304]
Datum
4. Januar 2024 21:52
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In einer Pressemitteilung vom 5.Oktober 2022 hat die BWI verkündet das ab dem 01.01.2024 80% der "Hamburger Carsharing Flotte" mit einem elektrischen Antrieb unterwegs sein sollen. Siehe: https://www.hamburg.de/bvm/medien/16555472/2022-10-05-bvm-partnerschaft/ Ich möchte von Ihnen wissen ob das Ziel erreicht wurde und bei wieviel Prozent die Hamburger Flotte derzeit steht. Und ob das Ziel weiter verfolgt werden soll?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296304/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> bei dem von Ihnen gestellten Antrag #296304 zur gestellten Frage: "8…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Beantwortung KEIN HmbTG-Antrag AW: [EXTERN] 80 Prozent der Hamburger Carsharing-Flotte ab 2024 elektrisch, Ziel erreicht? Wie geht es weiter? [#296304]
Datum
8. Januar 2024 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bei dem von Ihnen gestellten Antrag #296304 zur gestellten Frage: "80 Prozent der Hamburger Carsharing-Flotte ab 2024 elektrisch, Ziel erreicht? Wie geht es weiter?" handelt es sich NICHT um einen Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), sondern um eine Nachfrage zu einem Zeitungsartikel bzw. um eine Bürgeranfrage. HmbTG-Anträge sind nicht auf einzelne Fragen, sondern grundsätzlich auf die Herausgabe von amtlichen Informationen in bereits aufgezeichneter Form gerichtet, also z.B. auf die Herausgabe von vorliegenden Dokumenten, Unterlagen, Gutachten pp (§ 2 Absatz 1 HmbTG). Daher sind Sie mit Ihrer Fragegestellung hier im Rahmen von Anträgen nach dem Transparenzgesetz leider falsch. In dem von Ihnen zitierten Artikel ist für Rückfragen der Medien folgender Ansprechpartner benannt: Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Pressestelle I Dennis Krämer Telefon: 040 42841 1685 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.hamburg.de/bvm Ansonsten können Sie sich mit Ihrer Bürgeranfrage direkt an folgendes Postfach wenden: <<E-Mail-Adresse>> Diese Auskunft erfolgt abschließend und gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, In einer Pressemitteilung vom 5.Oktober 2022 hat die BWI verkündet das ab dem 01.01.2024 80% der "…
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Von
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Betreff
AW: Beantwortung KEIN HmbTG-Antrag AW: [EXTERN] 80 Prozent der Hamburger Carsharing-Flotte ab 2024 elektrisch, Ziel erreicht? Wie geht es weiter? [#296304]
Datum
8. Januar 2024 20:10
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, In einer Pressemitteilung vom 5.Oktober 2022 hat die BWI verkündet das ab dem 01.01.2024 80% der "Hamburger Carsharing Flotte" mit einem elektrischen Antrieb unterwegs sein sollen. Siehe: https://www.hamburg.de/bvm/medien/16555472/2022-10-05-bvm-partnerschaft/ Ich möchte von Ihnen wissen ob das Ziel erreicht wurde und bei wieviel Prozent die Hamburger Flotte derzeit steht. Und ob das Ziel weiter verfolgt werden soll? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296304/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Ihr Schreiben vom 04.01.2024 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail an die Behörde …
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Ihr Schreiben vom 04.01.2024
Datum
9. Januar 2024 09:48
Status
Warte auf Antwort
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2,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail an die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Diese habe ich den zuständigen Stellen mit der Bitte übermittelt, sich Ihres Anliegens anzunehmen. Bis zu einer Antwort von dort bitte ich Sie um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 04.01.2024 [#296304] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „80 Prozent der Hamburge…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 04.01.2024 [#296304]
Datum
12. März 2024 11:44
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „80 Prozent der Hamburger Carsharing-Flotte ab 2024 elektrisch, Ziel erreicht? Wie geht es weiter?“ vom 04.01.2024 (#296304) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Ihr Schreiben vom 12.03.2024 Sehr << Antragsteller:in >> Sie können sich darauf verlassen, dass die …
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Ihr Schreiben vom 12.03.2024
Datum
12. März 2024 12:13
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Sie können sich darauf verlassen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Verwaltung Anfragen – wie die Ihre – alle mit der gebührenden Aufmerksamkeit und ernsthaftem Interesse beantworten möchten. Dies geschieht neben der eigentlichen Arbeit, sodass es durchaus auch sein kann, dass für eine Antwort etwas mehr Zeit benötigt wird, da ggf. auch noch andere Dienststellen beteiligt werden müssen. Ich kann Ihnen versichern, dass Ihre Anfrage bearbeitet wird, muss Sie jedoch bis zu einer Antwort noch um ein wenig Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen