8043 Js 4630/17

am 19.01.2017 wurde mir von der Polizei in Prüm trotz gültiger französischer Zulassung die Weiterfahrt wegen angeblichem Kennzeichenmißbrauchs untersagt.

Laut EU-Richtlinie C 68/23, 4.1 darf diese Art der Verbringung nicht untersagt werden, da in der Gemeinschaft freier Warenverkehr herrscht.

Der Antrag auf sofortige Remonstration wurde von den Polizeibeamten kategorisch abgelehnt.

Um eine Weiterfahrt zu ermöglichen mußte ich ein 5-Tageskennzeichen auf der Zulassungsstelle in Prüm erwerben.

Ich beantrage hiermit, mir den dafür verantwortlichen Beamten zu benennen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. März 2017
  • Frist
    21. April 2017
  • Ein:e Follower:in
Michael Schoder
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 19.01.2017 …
An Staatsanwaltschaft Trier Details
Von
Michael Schoder
Betreff
8043 Js 4630/17 [#20734]
Datum
19. März 2017 20:03
An
Staatsanwaltschaft Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 19.01.2017 wurde mir von der Polizei in Prüm trotz gültiger französischer Zulassung die Weiterfahrt wegen angeblichem Kennzeichenmißbrauchs untersagt. Laut EU-Richtlinie C 68/23, 4.1 darf diese Art der Verbringung nicht untersagt werden, da in der Gemeinschaft freier Warenverkehr herrscht. Der Antrag auf sofortige Remonstration wurde von den Polizeibeamten kategorisch abgelehnt. Um eine Weiterfahrt zu ermöglichen mußte ich ein 5-Tageskennzeichen auf der Zulassungsstelle in Prüm erwerben. Ich beantrage hiermit, mir den dafür verantwortlichen Beamten zu benennen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Schoder <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Schoder

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