A 66 Riederwaldtunnel Verwendeter Boden Verbesserer

am 6 Februar 2024 wurde im Bereich der Baustraße für den Bau der A 66 Riederwaldtunnel der zuvor eingebrachte Boden mit einem Weißem Zusatzstoff behandelt. Dieser wurde in erheblichen Mengen mit einer Baufahrzeug unter dem Boden gemolcht.
1. Um was für eine Substanz Handelt es sich?
2. Welche Auswirkungen dieser Substanz sind auf die Flora / Fauna als auch Wasserhaushalt zu erwarten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2024
  • Frist
    8. März 2024
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Ulrich Schmidt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 6 Februar 2024 wurde im Bereich de…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
A 66 Riederwaldtunnel Verwendeter Boden Verbesserer [#299335]
Datum
6. Februar 2024 00:09
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 6 Februar 2024 wurde im Bereich der Baustraße für den Bau der A 66 Riederwaldtunnel der zuvor eingebrachte Boden mit einem Weißem Zusatzstoff behandelt. Dieser wurde in erheblichen Mengen mit einer Baufahrzeug unter dem Boden gemolcht. 1. Um was für eine Substanz Handelt es sich? 2. Welche Auswirkungen dieser Substanz sind auf die Flora / Fauna als auch Wasserhaushalt zu erwarten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 299335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299335/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Ulrich Schmidt
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „A 66 Riederwaldtunnel Verwendeter Boden Verbesserer“ vom 06.02.202…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: A 66 Riederwaldtunnel Verwendeter Boden Verbesserer [#299335]
Datum
10. März 2024 08:56
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „A 66 Riederwaldtunnel Verwendeter Boden Verbesserer“ vom 06.02.2024 (#299335) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr geehrter Herr Schmidt, wir bedanken uns für Ihren Antrag gemäß IFG/UIG/VIG zu den Bauarbeiten für den Rieder…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: A 66 Riederwaldtunnel Verwendeter Boden Verbesserer [#299335]
Datum
13. März 2024 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, wir bedanken uns für Ihren Antrag gemäß IFG/UIG/VIG zu den Bauarbeiten für den Riederwaldtunnel. Da Ihr Antrag am 5. Februar 2024 an uns gerichtet wurde, kann das von Ihnen genannte Datum für die Bautätigkeiten (6. Februar 2024) nicht stimmen. Im Bereich des von Ihnen bezeichneten Baufeldes werden seit Herbst 2023 die Arbeiten an den Baustraßen einschließlich einer Behelfsbrücke über die A66 sowie einem Verbindungsweg für Fußgänger und Radfahrer gemäß dem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss in der Fassung vom 18.12.2019 durchgeführt. Im Zuge dieser Bautätigkeiten erfolgten auch erste Dammschüttungen für die oben genannte Behelfsbrücke. Zur Verbesserung des Untergrundes wurde westlich der A66 im Bereich der vorgesehenen Dammschüttung in den Boden Kalk eingebracht. Dabei handelte es sich um ein natürliches Material, dessen Einsatz sich beim Bau seit langem bewährt hat und das unschädlich für die Umwelt ist. Dies wird auch durch den Sachverhalt bestätigt, dass das gewählte Verfahren zum Einsatz in Wasserschutzgebieten zugelassen ist. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Beste Grüße,
Ulrich Schmidt
Guten Tag, vielen Dank für die teilweise Beantwortung und Einschätzung der Anfrage. In der Tat war es der 5.02.202…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: A 66 Riederwaldtunnel Verwendeter Boden Verbesserer [#299335]
Datum
14. März 2024 06:41
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die teilweise Beantwortung und Einschätzung der Anfrage. In der Tat war es der 5.02.2024 wo ich dieses beobachtet hatte. Kalk ist ein natürlich vorkommendes fossiles Material. Welches in der Regel im offenen Tagebau abgebaut wird. Allein dieses hat Auswirkungen auf die Umwelt ebenso wie die Weiterverarbeitung. Wo ich jetzt allerdings nicht näher drauf eingehen will. Als Bodenverbesserer wird Kalk in vorwiegend zwei verschiedene Formen eingebracht, Feinkalk und Kalkhydrat. Die Aussage unschädlich dürfte nur bedingt Stimmen. Kalk ist stark Alkalisch und verändert den PH Wert. Auch seine Chemischen Wirkung sind Spannend. Wenn Kalk eingebracht werden muss, deutet es darauf hin das das eingebrachte Material der Dammschüttung zu "Tonhaltig" war. Um die Notwendigkeit einer Kalkbehandlung sind Eignungs-, Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen bei Bodenbehandlungen mit Kalk erforderlich. Hieraus ergeben sich in der tat dann auch eine Nachfrage zu Unterlagen zu Eignungs-, Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 299335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299335/
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr geehrter Herr Schmidt, als Anlage übersenden wir Ihnen die gewünschten Unterlagen. Darin enthalten ist der P…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: A 66 Riederwaldtunnel Verwendeter Boden Verbesserer [#299335]
Datum
22. März 2024 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmidt, als Anlage übersenden wir Ihnen die gewünschten Unterlagen. Darin enthalten ist der Prüfbericht des Bindemittels, der auch den Ihnen bereits mitgeteilten Einsatz im Trinkwasserbereich bestätigt. Zudem erhalten Sie die Stellungnahme mit den Angaben zu den Laborversuchen und der Arbeitsanweisung sowie die erforderlichen Verdichtungsnachweise. Beste Grüße,

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Ulrich Schmidt
Guten Tag, vielen Dank für die Beantwortung der weitergehende Detailfragen. Wie Sie sicherlich erkannt haben könnt…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: A 66 Riederwaldtunnel Verwendeter Boden Verbesserer [#299335]
Datum
24. März 2024 11:03
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Beantwortung der weitergehende Detailfragen. Wie Sie sicherlich erkannt haben könnten handelt es sich eben nicht um "Kalk" in seiner Natürlichen Form sondern um ein Bauprodukt welches aus einem Abfall Produkt hergestellt wurde. Dessen Chemische zusammen Setzung, eben nicht nur aus Kalk besteht. Weitergehende Informationen können Sie der Homepage von dem Hersteller von Calcaria Plus entnehmen falls es Sie interessiert. Grundsätzlich kann allerdings festgestellt werden das der Einbau von Calcaria Plus vor allem Notwendig wurde weil es "geregnet" hat und deswegen die notwendigen Bodenfestigkeiten zu diesem Zeitpunkt nicht erreicht werden können. Welches jedoch im Umkehrschluss bedeutet, das es auch nicht in der Menge Notwendig gewesen wäre; wenn eine Bodenbearbeitung in einer Trockenphase durchgeführt wurden wäre. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 299335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299335/