A100 16.BA Tunnel Grenzallee

Was ist der genaue Grund dafür, dass die Trasse des 16.BA der A100 unter der Grenzallee als Tunnel und nicht als Trog ausgeführt wurde? Für mich als Laien erschiene eine Tunnelführung, wenn überhaupt, im Bereich Sonnenallee sinnvoller, da dort auch Wohnbebauung vorhanden ist. Was genau rechtfertigt die Mehrkosten für einen Tunnelbau in diesem Bereich?

Ergebnis der Anfrage

Die Begründung - "Ausschlaggebend für diese Realisierungsvariante [...] sind insbesondere
damit verbundene Umweltwirkungen (Schallschutz), die Vermeidung
von dauerhaftem Rückbau in den Trassenbereich hineinreichender Gebäudestrukturen sowie die dichte Abfolge die A 100 dort querender Verkehrsinfrastruktur" - ist nachvollziehbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2023
  • Frist
    18. November 2023
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Stefan Kaiser
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was ist der genaue Grund dafür, dass …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Stefan Kaiser
Betreff
A100 16.BA Tunnel Grenzallee [#290219]
Datum
15. Oktober 2023 11:57
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was ist der genaue Grund dafür, dass die Trasse des 16.BA der A100 unter der Grenzallee als Tunnel und nicht als Trog ausgeführt wurde? Für mich als Laien erschiene eine Tunnelführung, wenn überhaupt, im Bereich Sonnenallee sinnvoller, da dort auch Wohnbebauung vorhanden ist. Was genau rechtfertigt die Mehrkosten für einen Tunnelbau in diesem Bereich?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaiser Anfragenr: 290219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290219/ Postanschrift Stefan Kaiser << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaiser

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
A100, 16. BA - Tunnel Grenzallee, Ihr Antrag nach UIG Sehr geehrter Herr Kaiser, dem Anhang entnehmen Sie bitte d…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
A100, 16. BA - Tunnel Grenzallee, Ihr Antrag nach UIG
Datum
10. November 2023 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kaiser, dem Anhang entnehmen Sie bitte die hiesige Auskunft gemäß Umweltinformationsgesetz zu Ihrem Antrag vom 15.10.2023. Mit freundlichen Grüßen