A100 - 17. Bauabschnitt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Aktuelle Planungsunterlagen (ggf. im Entwurfsstadium) zu den aktuell geplanten drei Vorzugsvarianten und vier Alternativen für den 17. Bauabschnitt der Bundesautobahn A100 (siehe https://www.morgenpost.de/berlin/article241535754/So-endet-die-A100-am-Treptower-Park.html).
2. Vorinformation über die Planungsleistungen des 17. Bauabschnitts der A100 (für die 2022 ausgeschriebenen Leistungen, die schließlich an KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH ging).
3. Kommunikation der Autobahn GmbH des Bundes mit KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH zur Planung des 17. Bauabschnitts der A100.
4. Vorplanung von 1999 für den Abschnitt der A100 von AD Neukölln bis AS Frankfurter Allee.
5. Verkehrliche Untersuchung (Stand 2014) für den Abschnitt der A100 nördlich der Frankfurter Allee (Anbindung an die Storkower Straße).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum15. Februar 2024
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19. März 2024
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