A100 - 17. Bauabschnitt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Aktuelle Planungsunterlagen (ggf. im Entwurfsstadium) zu den aktuell geplanten drei Vorzugsvarianten und vier Alternativen für den 17. Bauabschnitt der Bundesautobahn A100 (siehe https://www.morgenpost.de/berlin/article241535754/So-endet-die-A100-am-Treptower-Park.html).

2. Vorinformation über die Planungsleistungen des 17. Bauabschnitts der A100 (für die 2022 ausgeschriebenen Leistungen, die schließlich an KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH ging).

3. Kommunikation der Autobahn GmbH des Bundes mit KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH zur Planung des 17. Bauabschnitts der A100.

4. Vorplanung von 1999 für den Abschnitt der A100 von AD Neukölln bis AS Frankfurter Allee.

5. Verkehrliche Untersuchung (Stand 2014) für den Abschnitt der A100 nördlich der Frankfurter Allee (Anbindung an die Storkower Straße).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Februar 2024
  • Frist
    19. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Aktuelle Planu…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
A100 - 17. Bauabschnitt [#300149]
Datum
15. Februar 2024 00:08
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Aktuelle Planungsunterlagen (ggf. im Entwurfsstadium) zu den aktuell geplanten drei Vorzugsvarianten und vier Alternativen für den 17. Bauabschnitt der Bundesautobahn A100 (siehe https://www.morgenpost.de/berlin/article241535754/So-endet-die-A100-am-Treptower-Park.html). 2. Vorinformation über die Planungsleistungen des 17. Bauabschnitts der A100 (für die 2022 ausgeschriebenen Leistungen, die schließlich an KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH ging). 3. Kommunikation der Autobahn GmbH des Bundes mit KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH zur Planung des 17. Bauabschnitts der A100. 4. Vorplanung von 1999 für den Abschnitt der A100 von AD Neukölln bis AS Frankfurter Allee. 5. Verkehrliche Untersuchung (Stand 2014) für den Abschnitt der A100 nördlich der Frankfurter Allee (Anbindung an die Storkower Straße). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300149/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Nein. An StB 29. Für Fragen des Baus von Autobahnen ist die Abteilung StB Zuständig. StV Ist zuständig. Nur für d…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: StB20- A100 - 17. Bauabschnitt [#300149]
Datum
15. Februar 2024 10:00
Status
Warte auf Antwort
Nein. An StB 29. Für Fragen des Baus von Autobahnen ist die Abteilung StB Zuständig. StV Ist zuständig. Nur für den Verkehr. Mit SecurePIM gesendet Am 15. Februar 2024 00:08, hat "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [#300149]" geschrieben: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Aktuelle Planungsunterlagen (ggf. im Entwurfsstadium) zu den aktuell geplanten drei Vorzugsvarianten und vier Alternativen für den 17. Bauabschnitt der Bundesautobahn A100 (siehe https://www.morgenpost.de/berlin/article241535754/So-endet-die-A100-am-Treptower-Park.html). 2. Vorinformation über die Planungsleistungen des 17. Bauabschnitts der A100 (für die 2022 ausgeschriebenen Leistungen, die schließlich an KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH ging). 3. Kommunikation der Autobahn GmbH des Bundes mit KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH zur Planung des 17. Bauabschnitts der A100. 4. Vorplanung von 1999 für den Abschnitt der A100 von AD Neukölln bis AS Frankfurter Allee. 5. Verkehrliche Untersuchung (Stand 2014) für den Abschnitt der A100 nördlich der Frankfurter Allee (Anbindung an die Storkower Straße). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
2071 IFG - Bescheid Sehr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 15.02.2…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
2071 IFG - Bescheid
Datum
13. März 2024 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 15.02.2024 per E-Mail vorab. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: 2071 IFG - Bescheid [#300149] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe dazu bitte…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2071 IFG - Bescheid [#300149]
Datum
19. März 2024 01:14
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe dazu bitte folgende Nachfragen: zu 1. - Unter dem Link ist die Mittelung zwar unter "Zugehörige Bekanntmachungen" aufgeführt, allerdings kann ich sie dort nicht abrufen (es gelingt mir jedenfalls nicht). Wäre es möglich, den exakten Link zu bekommen bzw., falls es einen solchen nicht gibt, eine Datei? zu 3. und 4. - Die von mir genannten Unterlagen (Vorplanung von 1999 für den Abschnitt der A100 von AD Neukölln bis AS Frankfurter Allee sowie verkehrliche Untersuchung - Stand 2014 - für den Abschnitt der A100 nörd- lich der Frankfurter Allee, Anbindung an die Storkower Straße) waren in der ebenfalls abgefragten Mitteilung (s. Nr. 1), die mir aus der Zeit während Ausschreibung als Ausdruck vorliegt, aber nicht als Datei, als Basis für die zu erstellende weitergehende Planung genannt (vgl. 1.1 Planerische Beschreibung). Verstehe ich sie richtig, dass Sie bzw. die Autobahn GmbH des Bundes diese Unterlagen nicht haben, obwohl sie in der Ausschreibung explizit erwähnt weden? Sofern es nicht klar war, dass diese Unterlagen gemeint waren (es geht mir auch nicht um eine Aktualisierung) und diese doch vorliegen, bitte ich Sie um eine Übersendung als Datei. Mit Dank für Ihre Mühe und freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300149/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
AW: 2071 IFG - Bescheid [#300149] Sehr << Antragsteller:in >> der im Bescheid ausgewiesen Link führt …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 2071 IFG - Bescheid [#300149]
Datum
19. März 2024 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> der im Bescheid ausgewiesen Link führt Sie zur Vorinformation für die Leistung "Neubau BAB 100 17.BA - Planungsleistungen". Nachdem Sie den Reiter "Sprachen und Formate" (zweiter Reiter von Oben) durch einfaches Anklicken geöffnet haben, können Sie die PDF-Version in deutscher Sprache öffnen und bei Bedarf herunterladen. Die von der Website generieret PDF-Datei ist nachrichtlich als Anhang beigefügt. In dieser Vorinformation des Auftraggebers sind keine Verweise auf die von Ihnen benannten Dokumente enthalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 2071 IFG - Bescheid [#300149] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die rasche und genaue Antwort. Ab…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2071 IFG - Bescheid [#300149]
Datum
22. März 2024 00:23
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
a100-vorinformation-vergabe-planung-2022-ausschnitt.pdf
571,6 KB
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die rasche und genaue Antwort. Aber diese dreiseitige Information ist nicht die Vorinformation, die ich meine. Im Anhang sende ich einen Ausschnitt dessen, um was es mir geht (als damals die Ausschreibung lief, war dieses Dokument verfügbar, aber jetzt eben nicht mehr), es ist insgesamt ein 88-seitiges Dokument mit vielen Details zu den Anforderungen. Dieses Dokument hätte ich gerne (wieder) als Datei. Und dort ist auf PDF-Seite 2 bzw. Dokumentseite 2/8 unten (rot unterstrichen) von den beiden Dokumenten (Vorplanung von 1999 für den Abschnitt der A100 von AD Neukölln bis AS Frankfurter Allee sowie verkehrliche Untersuchung - Stand 2014 - für den Abschnitt der A100 nördlich der Frankfurter Allee, Anbindung an die Storkower Straße) die Rede. Diese hätte ich ebenfalls gerne (möglichst elektronisch, nicht als Papier). Ich wäre dankbar, wenn Sie das nochmal prüfen könnten, ob diese drei Dokumente nach IFG verfügbar sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - a100-vorinformation-vergabe-planung-2022-ausschnitt.pdf Anfragenr: 300149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300149/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
AW: 2071 IFG - Bescheid [#300149] Sehr << Antragsteller:in >> da zur Vorinformation bzgl. der gegenst…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 2071 IFG - Bescheid [#300149]
Datum
2. April 2024 10:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> da zur Vorinformation bzgl. der gegenständlichen Planungsleistung hier keine weiteren Unterlagen vorliegen, habe ich Ihr - hier als 2. Nachfrage zum IFG-Bescheid behandeltes - Anliegen an die für den 17. BA der A 100 zuständige Autobahn GmbH des Bundes weitergeleitet, mit der Bitte um weitere Befassung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
2071IFG-A100-17. Bauabschnitt (#300149) Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfragen / Nachfragen an das…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
2071IFG-A100-17. Bauabschnitt (#300149)
Datum
22. April 2024 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfragen / Nachfragen an das BMDV wurden uns zwecks weiterer Bearbeitung weitergeleitet. Die Beantwortung Ihrer Anfragen wird sich jedoch aus krankheitsbedingten Gründen verzögern. Hierfür bitten wir um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen